Pendl zu Novelle Versammlungsrecht: „Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit bleibt unberührt“

Wien (OTS/SK) - Als „guten Kompromiss“ bezeichnet SPÖ-Sicherheitssprecher Otto Pendl die im heutigen Innenausschuss beschlossenen kleinen - notwendig gewordenen - Änderungen im Versammlungsgesetz. „Das Grundrecht der Demonstrationsfreiheit wird davon auf keinen Fall berührt“, hält Pendl heute, Donnerstag, fest. Künftig werde die Frist für die Anmeldung einer Demonstration von 24 auf 48 Stunden verlängert, Spontandemos sind davon aber nicht betroffen und weiterhin zulässig. Wahlkampfauftritte ausländischer PolitikerInnen sollen in Zukunft von der Regierung untersagt werden können, wenn sie etwa den demokratischen Grundwerten der Republik Österreich zuwiderlaufen. Weiters kann die Behörde bei einer Versammlung eine Schutzzone von bis zu 150 Meter festlegen, wenn es nötig ist, die Sicherheit von VersammlungsteilnehmerInnen zu gewährleisten. ****

„Mit der Ausdehnung der Frist für die Anmeldung wurde einem Wunsch der Behörden Rechnung getragen, damit ausreichend Vorbereitungszeit zur Verfügung steht, um einen sicheren Verlauf einer Versammlung zu gewährleisten. Das hat auch einen ganz praktischen Grund: Die meisten der großen Demonstrationen und Versammlungen finden in Wien statt, hier braucht es ausreichend Personal, hier sind 24 Stunden für die BeamtInnen, die oft aus den Bundesländern zur Unterstützung geholt werden, sehr knapp“, erläuterte Pendl.

Das Versammlungsgesetz stamme aus dem Jahr 1953 und bedürfe einer Adaptierung. „Da es hier aber um sehr sensible Bereiche und demokratische Grundrechte geht, die keinesfalls eingeschränkt werden dürfen, halte ich es für absolut richtig, dies ausführlich in einer Enquete zu diskutieren“, so Pendl. (Schluss) mb/sl

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