Pensionistenverband: Höhere Anpassung für kleine Pensionen, Mindestpension auf 1.000 Euro anheben

Berechnungsformel für Pensionsanpassung neu bewerten

Wien (OTS) Der nach dem gültigen Gesetz zu ermittelnde Anpassungswert der Pensionen für das Jahr 2021 wird 1,5 Prozent betragen. Die zuletzt merkbar gestiegene Teuerung hat den Wert noch nach oben gedrückt. Berechnet wird er nach dem Durschnitt der Verbraucherpreisindex-Werte der Monate August 2019 bis Juli 2020.

Die Mindestpension („Ausgleichszulage“ von derzeit 966,65 Euro brutto) würde demnach auf 981,15 Euro steigen. Pensionistenverbands-Präsident Kostelka fordert eine Anhebung auf 1.000 Euro.

Kostelka: „Wenn man bedenkt, dass seit März – Stichwort Corona – die Preise des täglichen Einkaufs um durchschnittlich 3 Prozent (also das Doppelte!) gestiegen sindwürde eine Anpassung um nur 1,5 Prozent (brutto!) einen spürbaren Kaufkraftverlust vor allem der Bezieher/innen kleinerer Pensionen bedeuten. Die nicht einmal 14 Euro netto monatlich mehr bei einer Mindestpension decken bei weitem nicht die Teuerung für Wohnen (Mieten +4,1%) und gestiegene Strompreise (+5,5%), geschweige denn die enormen Verteuerungen bei Fleisch (im Juli +4,9%), bei Obst (zuletzt +6,4%) und bei Milch/Käse/Eier (+2,5%) ab. Auch Bekleidung und Schuhe wurden um Juli um 3,5 % teurer.

Zwtl.: Kleine Pensionen gehen bei Steuerentlastung völlig leer aus!
Dazu kommt: Jene 1,2 Millionen Pensionist/innen, die – weil ihre Pension so gering ist – KEINE LOHNSTEUER zahlen, gehen als EINZIGE Bevölkerungsgruppe bei der von der Regierung verkündeten Steuerentlastung VÖLLIG LEER AUS! Also: gerade die kleinen Pensionen, die jeden Euro zweimal umdrehen müssen, erhalten keinen Cent Entlastung! Pensionistenverbands-Präsident Dr. Peter Kostelka: „Daher brauchen kleine Pensionen eine höhere Pensionsanpassung 2021!“

Die Pensionisten sind keine gierigen Alten, sondern vernünftig! Es geht darum, Armut zu vermeiden und Kaufkraft zu sichern für Pensionist/innen, die mit geringen Pensionen das Auslangen finden müssen. Kostelka: Ein Kaufkraftverlust des Masseneinkommens der Pensionisten wäre in diesen schwierigen Zeiten weiteres Gift für die Wirtschaft. Österreich braucht jetzt eine gesicherte Kaufkraft der Pensionisten, denn das stützt die angeschlagene lokale Wirtschaft und hilft am Arbeitsmarkt!

Zwtl.: Pensionsverhandlungen im September
Von Sozialminister Anschober erhielt Pensionistenverbands-Präsident Dr. Peter Kostelka die Zusage für Verhandlungen über die Pensionsanpassung 2021 zwischen Regierung und den Pensionistenvertretern. Diese sollen im September starten.

Zwtl.: Neue Anpassungsformel
Kostelka spricht sich auch für eine „Neubewertung der Anpassungsformel“ aus. Hintergrund: Seitdem das Gesetz 2004 beschlossen wurde erfolgten inklusive 2020 16 Pensionsanpassungen. Lediglich 2 (!) Anpassungen wurden gemäß dieses § 108 f des ASVG durchgeführt (und zwar in den Jahren 2015 und 2016).

14 Anpassungen wurden „andersartig“, also mit entsprechenden gesetzlichen Änderungsbeschlüssen, die nur für das jeweilige Jahr bestimmt waren, beschlossen. Eine ausschließliche Orientierung der Pensionsanpassung an der Inflationsrate hat zuletzt auch WIFO-Chef Badelt als „problematisch“ bezeichnet. Auf Initiative des Pensionistenverbandes läuft aktuell eine Studie beim Wirtschaftsforschungsinstitut (WIFO), die neue Formen der Pensionsvalorisierung herausarbeiten soll.

Rückfragen & Kontakt:

Pensionistenverband Österreichs
Andreas Wohlmuth
Generalsekretär
0664 48 36 138

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Quelle

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