Pensionskassen in Österreich sehr erfolgreich

Stellungnahme des Fachverbandes der Pensionskassen zur OTS der AK OÖ

Wien (OTS) In einer OTS-Meldung vom 25. August 2019 vertritt die AK Oberösterreich die Meinung, dass Betriebspensionen ein „brüchiges Zusatzmodell“ der Altersvorsorge sind. Das ist so nicht richtig: Die betriebliche Altersvorsorge sichert heute als Ergänzung zur staatlichen Pension den Lebensstandard im Alter für bereits rund 1 Million Österreicherinnen und Österreicher. Im Vorjahr lag die durchschnittliche Pensionskassenpension pro Monat bei 474 Euro. Im langjährigen Durchschnitt (seit den 1990er Jahren) erwirtschaften die Pensionskassen eine Performance von plus 5,22 Prozent.

Wien, 26. August 2019 – „Bei allem Verständnis für Aufgeregtheit in medial turbulenten Wahlkampf-Zeiten: Die heimischen Pensionskassen leisten sehr gute Arbeit. Hier von einem brüchigen Zusatzmodell zu sprechen ist Polemik, die wir von unserem sehr geschätzten Partner im Sozialpartner-Dialog nicht gewohnt sind. Ich plädiere sehr dafür, den Weg des sachlichen Dialoges beizubehalten“, erklärt Mag. Andreas Zakostelsky, Obmann des Fachverbandes der Pensionskassen.

Historikerkommission: Historische Sonderverträge mit hohen Rechenzinsen
Die seit rund 20 Jahren wiederholt vorgebrachten Kürzungsfälle stammen aus den 90er-Jahren des vorigen Jahrhunderts. Diese alten Sonderverträge waren charakterisiert durch hohe Rechenzinsen, aber auch durch eine einmalige Übertragung des Pensionsguthabens, wodurch es zu keiner langjährigen Ansparphase kommen konnte. Diese Übertragung von Pensionszusagen an eine Pensionskasse erfolgte stets nur mit Zustimmung des Betriebsrates, aber auch sehr oft mit Einzelzustimmung der Berechtigten. Zur Zeit des Vertragsabschlusses lagen die Zinsen von Staatsanleihen im hohen einstelligen Bereich. Das heutige Zinsniveau sieht bekanntermaßen anders aus. 
Diese Sonderverträge werden in einer Historikerkommission beleuchtet werden, die der Fachverband der Pensionskassen gemeinsam mit dem Österreichischen Seniorenrat als zuständiger Interessenvertretung im Herbst einsetzen wird.

Heutiges Pensionskassen-System seit 2004 sehr erfolgreich
Das aktuelle Pensionskassen-System ist aufgrund seiner guten Performance nachhaltig leistungsfähig und stabil und sichert den Lebensstandard für knapp ein Viertel aller Österreicherinnen und Österreicher. „Selbst in der seit 2008 herrschenden Niedrigzinspolitik der Notenbanken erwirtschafteten die heimischen Pensionskassen ein Plus von 4,14 Prozent pro Jahr. Das ist im Vergleich zu anderen Spar- und Vorsorgeprodukten erstklassig“, erklärt Mag. Andreas Zakostelsky.

Forderungen längst umgesetzt – Garantiemodell kaum gefragt
Das von der AK OÖ geforderte Garantiemodell gibt es übrigens seit vielen Jahren: Es war Teil einer Gesetzes-Novelle, die am 1.1.2013 in Kraft getreten ist. Allerdings haben dieses Modell bis jetzt erst exakt 49 Personen in Anspruch genommen. Das dürfte vor allem daran liegen, dass eine solche Garantie etwas kostet – und daher auch international kaum noch angewandt wird.

Wesentlich sinnvoller für die rund 1 Million Berechtigten ist das zum selben Zeitpunkt eingeführte Lebensphasenmodell. Damit bieten Pensionskassen die Option, die Veranlagung der Pensionsgelder je nach Lebensabschnitt anzupassen. Der Berechtigte kann bis zu drei Mal zwischen verschiedenen Veranlagungsmodellen wechseln und so die Risiko-Gewichtung seiner persönlichen Veranlagung beeinflussen. Dabei kann der Berechtigte nach eigener Risikoneigung und Lebensphase zwischen dynamischer, ausgewogener und konservativer Gewichtung der Veranlagung wählen. Dieses Modell haben seit 2013 bereits 160.210 Berechtigte gewählt.

IORP II-Richtlinie – eine europäische Vorschrift
Die von der AK OÖ angesprochene IORP II-Richtlinie ist übrigens eine europäische Vorschrift, die in allen Mitgliedsstaaten umgesetzt werden muss. Die dadurch neu entstehende Veranlagungsflexibilität ist auch für die Anwartschafts- und Leistungsberechtigten in Zeiten niedriger Zinsen vorteilhaft. Es fallen damit die fixen Veranlagungsgrenzen weg, sehr wohl müssen dafür interne Leitlinien in jeder Pensionskasse erstellt werden, die von der FMA geprüft werden. Allerdings ist hier festzuhalten: Schon bisher war laut Pensionskassengesetz eine Aktienquote von 70 % erlaubt. Diese wurde aber nicht einmal annähernd ausgenützt (Praxis: ca. 25 – 45 %).

Über den Fachverband der Pensionskassen
Der 1992 gegründete Fachverband der Pensionskassen ist die Vertretung aller betrieblichen und überbetrieblichen Pensionskassen Österreichs und gehört zur Bundessparte Bank und Versicherung der Wirtschaftskammer Österreich. Derzeit sind fünf überbetriebliche und drei betriebliche Pensionskassen Mitglied im Fachverband.
Bei Pensionskassenverträgen zahlen ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen in Pensionskassen monatlich Beiträge ein, die später in der Pension verzinst ausbezahlt werden. Derzeit haben rund 950.000 ÖsterreicherInnen Anspruch auf eine Firmenpension. Insgesamt veranlagen die acht Pensionskassen ein Vermögen von 23,5 Mrd. Euro – sie sind der größte private Pensionszahler Österreichs.

Rückfragen & Kontakt:

Für Fragen und weitere Informationen:

Fachverband der Pensionskassen
Tel.: +43 (0)5 90 900-4108
E-Mail: fvpk@wko.at
Web: http://www.pensionskassen.at

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