Schönherr führt Flughafen Wien zum Erfolg beim Verfahren um dritte Piste: BVwG gibt grünes Licht

Das Erkenntnis des BVwG hat nicht nur für den Flughafen Wien, sondern für die gesamte Ostregion und den Wirtschaftsstandort Österreich eine enorme Bedeutung

Christian Schmelz

Zugleich ist das BVwG-Erkenntnis ein beruhigender Beweis dafür, dass die rechtsstaatlichen Einrichtungen in Österreich – wenn auch mitunter über Umwege – funktionieren.

Christian Schmelz

Wien (OTS) - Schönherr hat für die Flughafen Wien AG ("Flughafen Wien") und das Land Niederösterreich einen Sieg im Verfahren um den Bau der dritten Piste am Flughafen Wien erzielt. Gemeinsam mit seinem Team hat Schönherr-Partner Christian Schmelz erreicht, dass das Bundesverwaltungsgericht ("BVwG") die UVP-Genehmigung bestätigt hat. Damit ist die UVP-Genehmigung rechtskräftig. 

Wichtiger Meilenstein

"Das Erkenntnis des BVwG hat nicht nur für den Flughafen Wien, sondern für die gesamte Ostregion und den Wirtschaftsstandort Österreich eine enorme Bedeutung", erklärt Umweltrechts-Experte und Schönherr-Partner Christian Schmelz. "Zugleich ist das BVwG-Erkenntnis ein beruhigender Beweis dafür, dass die rechtsstaatlichen Einrichtungen in Österreich – wenn auch mitunter über Umwege – funktionieren." 

Der Genehmigungsantrag für die dritte Piste am Flughafen Wien war Anfang 2017 vom Bundesverwaltungsgericht aus Gründen des Klimaschutzes und der Bodeninanspruchnahme abgelehnt worden. Der von Schönherr angerufene Verfassungsgerichtshof hat diese Entscheidung des VfGH im Juni 2017 aufgehoben. Das BVwG war nun an die Rechtsansicht des VfGH gebunden.

In der nunmehrigen Entscheidung erteilt das BVwG gegenüber der erstinstanzlichen UVP-Genehmigung der NÖ Landesregierung zum Teil strengere Auflagen (insbesondere zum Lärmschutz) und zum Teil zusätzliche Auflagen (Maßnahmen zur weiteren Reduktion der CO2-Emissionen am Flughafen bis hin zur CO2-Neutralität). Diese zusätzlichen Vorschreibungen werden nun auf ihre sachliche und rechtliche Grundlage geprüft. 

Weitere Höchstgerichtsverfahren sind garantiert

Einzelne Projektgegner haben bereits vor der Entscheidung angekündigt, eine Genehmigung der dritten Piste bei Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof anfechten zu wollen. Mit einer nochmaligen Befassung der Höchstgerichte ist daher zu rechnen, was die Umsetzung dieses wichtigen Infrastrukturprojekts weiter verzögern wird. 

Das Team um Christian Schmelz hat den Flughafen Wien und das Land Niederösterreich in diesem Verfahren – ebenso wie in allen anderen Verfahren zur dritten Piste – umfassend beraten und vertreten. Dabei wurde Schönherr von einem Team technischer Experten aus dem In- und Ausland unterstützt. 

Rückfragen & Kontakt:

Christian Schmelz | Partner
T: +43 1 534 37 50127 | E: c.schmelz@schoenherr.eu

Doris Unterrainer | PR & Marketing
T: +43 1 534 37 50282 | E: d.unterrainer@schoenherr.eu

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