Sölden vs. TIWAG: Fortsetzung des UVP-Verfahrens zum Ausbau des Kraftwerks Kaunertal ist unzulässig

Bundesminister verzögert Verfahren, Sölden bringt Säumnisbeschwerde ein

Sölden/Innsbruck (OTS)

  • Stellungnahme der Gemeinde Sölden beim Amt der Tiroler Landesregierung eingebracht: Fortsetzung des UVP-Verfahrens für das TIWAG-Projekt zum Ausbau des Kraftwerks Kaunertal (AK Kaunertal) durch die Tiroler Landesregierung ist unzulässig.
  • Sölden hat bereits 2014 rechtskräftig gegen die TIWAG ein sog. „Widerstreitverfahren“ an der Gurgler Ache gewonnen. Das TIWAG-Projekt kann in der nun vorliegenden Form unmöglich bewilligt werden. Es widerspricht dieser Widerstreitentscheidung.
  • Sölden bringt im Widerstreitverfahren an der Venter Ache wegen überlanger Verfahrensdauer beim Bundesminister für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) Säumnisbeschwerde beim Landesverwaltungsgericht Tirol ein.

Höchstgerichtliche Judikatur wird von der Tiroler Landesregierung ignoriert

Das Umweltverträglichkeitsprüfverfahren, kurz UVP-Verfahren, für das AK Kaunertal soll nach dem Willen der TIWAG und der Tiroler Landesregierung fortgesetzt werden. Sölden bringt dazu heute eine Stellungnahme beim Amt der Tiroler Landesregierung ein: zur unzulässigen Fortsetzung des UVP-Verfahrens sowie zu den nicht bewilligungsfähigen Projektunterlagen der TIWAG.

Das UVP-Verfahren für das AK Kaunertal darf nämlich gar nicht fortgeführt werden:

  • Einerseits hat das Projekt von Sölden an der Gurgler Ache (KW Gurgler Ache) schon im Jahr 2014 den Widerstreit gegen das hochinvasive AK Kaunertal der TIWAG gewonnen. Beim Widerstreit wird darüber entschieden, welchem von mehreren Wasserkraftwerken an einem Fluss der Vorzug gegeben wird. Die Projektunterlagen zum AK Kaunertal berücksichtigen das KW Gurgler Ache immer noch nicht. Die TIWAG sieht aktuell weiterhin Wassereinzüge an der Gurgler Ache in den Monaten Mai bis November vor, welche den Betrieb des KW Gurgler Ache verunmöglichen würden. Rechtskräftige Entscheidungen werden also weiterhin negiert – was möglich zu sein scheint, wenn ein landeseigenes Energieunternehmen treibende Kraft dahinter ist.
  • Andererseits ist ein anderer Widerstreit zwischen einem weiteren Sölder Projekt an der Venter Ache (WKA Venter Ache) mit dem AK Kaunertal anhängig. Hier geht es um eine „kleinere“ Variante des AK Kaunertal, das nach wie vor eine Entwässerung des gesamten Ötztals bedeuten würde. Die höchstgerichtliche Judikatur des VwGH bei einem anhängigen Widerstreit ist eindeutig: Solange der Widerstreit nicht rechtskräftig abgeschlossen ist, darf das UVP-Verfahren zum AK Kaunertal nicht fortgeführt werden. Zeitlich für die TIWAG jedenfalls ärgerlich: Höchstgerichtliche Entscheidungen sind in einem Rechtsstaat aber von allen zu beachten – auch von einem landeseigenen Energieunternehmen.

Einmal mehr zeigt sich, dass die TIWAG nach allen möglichen Wegen sucht, um doch noch die höchstgerichtliche Entscheidung beim KW Gurgler Ache zu umgehen und permanent Wasser aus dem Ötztal in ein anderes Tal abzuleiten – trotz des Widerstandes der Ötztaler Bevölkerung und trotz der eindeutigen höchstgerichtlichen Rechtsprechung.

BMNT verschleppt grundlos wichtiges Verfahren

Sölden brachte am Freitag auch eine Säumnisbeschwerde beim Landesverwaltungsgericht Tirol ein. Das für die Entscheidung im Widerstreitverfahren WKA Venter Ache gegen AK Kaunertal zuständige Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) hat seit über 2 Jahren keinen einzigen Verfahrensschritt mehr gesetzt. Nach den entsprechenden Verfahrensvorschriften hätte das BMNT eigentlich innerhalb von sechs Monaten zu entscheiden und kommt daher seiner Entscheidungspflicht nicht nach.

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