Sozialpartnerinnen und IV erneuern Forderung nach Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem 1. Geburtstag

Umsetzung in ganz Österreich bis 2025 entscheidend für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Wien (OTS) Anlässlich des heutigen Starts in das neue Bildungsjahr erneuern AK, ÖGB, WKÖ, LK und die IV ihre Forderungen mit klarem Fokus auf einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem 1. Geburtstag. Zwar wurden zuletzt politische Initiativen wie die Ausbildungsoffensive auf den Weg gebracht, was es jetzt aber braucht, ist die Verwirklichung des Rechtsanspruchs in ganz Österreich bis 2025 – und damit einen entscheidenden Schritt zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Kind und Job unter einen Hut zu bringen erfordert in normalen Zeiten oft einen Spagat – in Krisenzeiten, wie während der aktuellen Corona-Pandemie, wird die Vereinbarkeit zum Hochseilakt. Für die Sozialpartnerinnen AK, ÖGB, WKÖ und LK sowie für die IV ist die Vereinbarkeit ein Top-Anliegen, weshalb auch ein gemeinsames Maßnahmenpaket ge-schnürt wurde, das Lösungsansätze für die eng verzahnten Bereiche Arbeitsmarkt, Bildungspolitik und Kinderbetreuungsmaßnahmen enthält. Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem 1. Geburtstag des Kindes ist Teil dieses umfangreichen Pakets.

„Eltern müssen sich immer auf eine funktionierende Kinderbetreuung verlassen können. Wir wissen, dass Kinder durch frühkindliche Bildung ihr ganzes Leben profitieren und wollen diese Chancengerechtigkeit unterstützen. Deshalb braucht es dringend den Aus-bau der Kinderbetreuung in ganz Österreich, ganztägig, leistbar und qualitätsvoll“, appelliert Martha Schultz, Vizepräsidentin der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und Bun-desvorsitzende von Frau in der Wirtschaft (FiW). Daher soll der Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem 1. Geburtstag und bis zum 14. Lebensjahr gelten. Schultz: „Es ist höchste Zeit, um endlich in die Umsetzung zu gehen. Um eine Vollzeitbeschäftigung beider Elternteile zu ermöglichen, braucht es flankierend eine Ausweitung der Öffnungszeiten, die mit den Arbeitsrealitäten im Einklang stehen.“

Auch ÖGB-Vizepräsidentin und -Frauenvorsitzende Korinna Schumann betont die Wichtigkeit des Rechtsanspruchs: „Noch immer warten Eltern in Österreich auf einen leistbaren Kinderbetreuungsplatz. Viele haben deshalb Probleme, Betreuung und berufliche Verpflichtungen unter einen Hut zu bekommen. Größtenteils sind es dann Mütter, die ihre Erwerbstätigkeit einschränken oder ganz aufschieben. Der Rechtsanspruch ab dem ersten Geburtstag des Kindes schafft Sicherheit und Entlastung für Eltern.“ Zudem ist laut Schumann ein „einheitlicher Rechtsrahmen für ganz Österreich dringend notwendig“. Denn: „Nur mit bundesweit einheitlichen Mindeststandards kann Planungssicherheit für Eltern und Beschäftigte, aber auch für die BetreiberInnen der Einrichtungen ermöglicht werden.“

Um dieses Maßnahmenpaket sowie den Rechtsanspruch umzusetzen, sind laut Maria Pein, Vizepräsidentin der LK Steiermark, gemeinsame Anstrengungen der Gebietskörperschaften notwendig. „Für den flächendeckenden Ausbau der Kinderbetreuungsangebote braucht es mehr Geldmittel und insbesondere finanzielle Unterstützung für kleine Gemeinden. Ein Aspekt dabei ist die rasche Aufstockung und Verlängerung der soge-nannten 15a-Vereinbarung“, sagt Pein. Denn die Vereinbarkeit von Familien und Beruf sei ein wesentliches Element, um den ländlichen Raum zu stärken, attraktive Lebenswelten für junge Familien zu schaffen und gut ausgebildeten Frauen eine Perspektive am Land zu geben. „Davon profitieren letztlich auch unsere bäuerlichen Betriebe,“ betont Pein.

Für IV-Vizepräsidentin Sabine Herlitschka muss die Realisierung eines Rechtsanspruches mit hoher Qualität in der Elementarbildung einhergehen. Ein wesentlicher Pfeiler dafür sei die Ausbildung der ElementarpädagogInnen. „Gerade in der frühkindlichen Bildung nehmen PädagogInnen eine Schlüsselrolle ein. Eine fundierte, zeitgemäße Ausbildung ist von zentraler Bedeutung. Das gilt bei mobilen Betreuungsangeboten genauso wie für die notwendigen Ausbildungen im tertiären Bereich“, betont Herlitschka, die einen wichtigen Ansatzpunkt in der Ausbildung beim Zukunftsthema MINT sieht: „Die bei jedem Kind vorhandene Neugierde muss durch spielerische Beschäftigung mit Technik und Naturwissenschaften gefördert werden. Gleichzeitig müssen den PädagogInnen MINT-Kompetenzen stärker vermittelt werden.“

Der weitere Ausbau von qualitätsvollen Bildungsplätzen und die Ausweitung der Öffnungszeiten, um einen Anspruch auf Kinderbetreuung ab dem 1. Geburtstag auch um-setzen zu können, erfordert die entsprechenden finanziellen Mittel, wie AK Präsidentin Renate Anderl hervorstreicht: „Es braucht eine gemeinsame Anstrengung von Bund, Ländern und Gemeinden, damit genug Geld in die Kinderbildung fließt. Gerade im inter-nationalen Vergleich hat Österreich hier Aufholbedarf.“ Ziel müsse sein, dass Österreich bei den Investitionen in diesen wichtigen Zukunftsbereich auf den EU-Durchschnitt von einem Prozent der jährlichen Wirtschaftsleistung aufschließt. Dazu Anderl:
„Das wäre jährlich ein Plus von mehr als einer Milliarde Euro. Und das muss uns die Zukunft unserer Kinder wert sein.“

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