Anwälte mit „null Möglichkeit“ bei verdeckten StA-Ermittlungen zu „leaken“ – Hausdurchsuchungen zeitnah durchführen
Wien (OTS) – „Rechtsanwaltskammer-Präsident Rupert Wolff bestätigt deutlich die Notwendigkeit von Justizreformen und die Schaffung eines Bundesstaatsanwaltes“, betont ÖVP-Justizsprecherin Michaela Steinacker zu Wolffs heutigem Interview im Ö1-„Mittagsjournal“. Klar sei, dass man sich der Thematik rund um die Schaffung eines Bundesstaatsanwaltes „rasch annehmen wird“ und auch „effiziente Strukturen im Auge hat“, so Steinacker weiter. Wolff habe auch klargestellt, dass die Rechtsanwaltschaft erst zu einem verhältnismäßig späten Zeitpunkt eines Ermittlungsverfahrens Akten und damit Einsicht erhält – „die Anwälte als ‚Leak-Quellen‘ zu bezeichnen ist falsch“, so Steinacker, denn die Staatsanwaltschaften hätten überdies die Möglichkeit, bestimmte Aktenteile von der Einsicht auszuschließen. Gerade bei noch „verdeckten“ Ermittlungen von Staatsanwaltschaften gebe es „null Möglichkeiten für Anwälte, irgendetwas zu leaken“.
Vorlaufzeiten von bis zu einem halben Jahr bei Hausdurchsuchungen bezeichnete Wolff, so Steinacker, „vollkommen zurecht als extrem überbordend“. Steinacker abschließend: „Die Rechtsanwaltskammer in Person ihres Präsidenten hat heute auf Ö1 deutlich gemacht: ‚Wenn eine Behörde eine Hausdurchsuchung nicht in einer Woche bewerkstelligen und organisieren kann, dann soll sie sie gleich bleiben lassen.‘ Das verdient vollste Unterstützung!“ (Schluss)
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