Tag der Arbeitslosen: Nationaler Aktionsplan 2021 – 2030 muss zu einem inklusiven Arbeitsmarkt führen

Behindertenverbände und Behindertenanwaltschaft präsentieren gemeinsame Vorschläge

Wien (OTS) Im Zeitraum von 2007 bis 2017 ist die Arbeitslosenquote von Menschen mit Behinderung um 139,22% gestiegen und befindet sich gegenwärtig am höchsten Stand seit deren statistischer Erfassung. Die allgemeine Erwerbsquote lag im Jahr 2018 bei 77,1 Prozent, während lediglich 55,9 Prozent der Menschen mit Behinderungen im erwerbsfähigen Alter erwerbstätig bzw. arbeitssuchend waren.

Wie die aktuellen Arbeitsmarktzahlen zeigen, profitieren Menschen mit Behinderungen nicht vom derzeitigen Wirtschaftsaufschwung. Während die allgemeine Arbeitslosigkeit sinkt, steigt sie unter Menschen mit Behinderungen seit Beginn des Jahres 2019 wieder.

Aus diesem Grund haben sich der Österreichische Behindertenrat, Selbstbestimmt Leben Österreich, der Dachverband berufliche Integration Austria – dabei-austria, die Behindertenanwaltschaft und andere Behindertenorganisationen zusammengeschlossen und in einem gemeinsamen Prozess Vorschläge für einen inklusiven Arbeitsmarkt erarbeitet. Diese Vorschläge zielen darauf ab, allen Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit zu geben zu arbeiten und damit Erwerbseinkommen zu erzielen bzw. Pensionsansprüche zu erwerben.

Insbesondere im Hinblick darauf, dass demnächst der Startschuss für die Erstellung des Nationalen Aktionsplans Behinderung (NAP) 2021 bis 2030 fällt, sollen diese Vorschläge den politischen EntscheidungsträgerInnen als Orientierung für die Erstellung des NAP, dessen Ziel die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sein muss, dienen.

„Der neue Nationale Aktionsplan Behinderung eröffnet die Möglichkeit zu einer strategischen Neuausrichtung im Sinne einer nachhaltigen Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt. Nicht nur aus menschrechtlichen Erwägungen wäre es geradezu fahrlässig, wenn diese Chance ungenutzt bliebe“, so Behindertenanwalt Hofer.

Der Präsident des Österreichischen Behindertenrats, Herbert Pichler, führt dazu aus: „Unser Ziel ist ein Arbeitsmarkt, der auch allen Menschen mit Behinderungen offen steht. Dafür müssen die Gesetze im Sinne des menschenrechtsbasierten Ansatzes der Behindertenrechtskonvention modernisiert werden. Die Fähigkeiten der Menschen mit Behinderungen müssen im Mittelpunkt stehen.“

Dementsprechend ist Menschen mit Behinderungen ein Rechtsanspruch auf die notwendigen Unterstützungsleistungen, die die Ausübung einer existenzsichernden Arbeit am allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen, einzuräumen. Dabei hat die Bedarfsermittlung durch einen ganzheitlichen, evidenzbasierten und multidisziplinären Begutachtungsprozess zu erfolgen.

„Jugendlichen mit Behinderungen wird viel zu oft schon direkt nach der Schule Arbeitsunfähigkeit attestiert. Damit bleibt diesen Jugendlichen Unterstützung vom AMS und den NEBA Angeboten verwehrt. Wir fordern, eine Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bei Jugendlichen nicht mehr durchzuführen,“ betont Markus Neuherz vom dabei-austria und ergänzt, „Vielmehr müssen Ausbildungsangebote geschaffen werden, die es auch Jugendlichen mit komplexem Unterstützungsbedarf ermöglichen, eine Ausbildung zu absolvieren.“

Bernadette Feuerstein, die Vorsitzende von SLIÖ ergänzt: „Die zielführendste Maßnahme um die Arbeitssituation von Menschen mit Behinderungen effizient zu verbessern, ist der Ausbau des bewährten Erfolgs-Modells der Persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz (PAA). Deshalb ist das umfassende Konzept des Dachverbands SLIÖ, mit dem Ausbau in allen Bundesländern und mit Erweiterung des Kreises der Nutzer/innen, rasch umzusetzen.“

Weitere gemeinsame Forderungen sind die schrittweise Einführung einer sozialversicherungsrechtlichen Absicherung sowie kollektivvertraglichen Entlohnung von Menschen, die in Werkstätten der Behindertenhilfe der Länder tätig sind und der Ausbau von positiven (finanziellen) Anreizen für alle Betriebe, die qualitätsvolle Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen bereitstellen.

Rückfragen & Kontakt:

Büro des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung
Mag. (FH) Stephan Prislinger
+43 1 71100 862223
stephan.prislinger@sozialministerium.at
http://www.behindertenanwalt.gv.at

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