VKI-Report: Prämienberechnung bei Renten- und Ablebensversicherungen

Die todsichere Wette – wie die Versicherer Sterbetafeln einsetzen

Wien (OTS) - Die Grundlage für die Prämienberechnung bei Renten- und Sterbeversicherungen ist die wahrscheinliche Lebenserwartung der Versicherten. Letztlich handelt es sich in beiden Fällen um nichts anderes als eine Wette zwischen dem Versicherer und dem Kunden über dessen Todesdatum. Von der Versicherungsbranche zugrunde gelegt wird jedoch nicht die durchschnittliche Lebenserwartung der Gesamtbevölkerung. Vielmehr nutzen die Versicherer sogenannte Sterbetafeln, von denen es unterschiedliche Varianten gibt. Warum aber ist das so? Gehen die Versicherungsunternehmen für die Prämienberechnung von unrealistischen Lebenserwartungen aus? Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) ist diesen Fragen nachgegangen und hat sich angesehen, welche Konsequenzen der Einsatz von Sterbetafeln für die vom Kunden zu zahlenden Versicherungsprämien hat. Den vollständigen Bericht gibt es ab 22. März in der Testzeitschrift KONSUMENT und auf www.konsument.at

Der entscheidende Faktor für die Höhe der Prämienzahlungen ist sowohl bei Renten- als auch bei Sterbeversicherungen die prognostizierte Lebenserwartung des Kunden ­– wenn auch unter unterschiedlichen Vorzeichen. Im Falle einer privaten Rentenversicherung besteht aus Sicht des Versicherungsunternehmens ein sogenanntes „Langlebigkeitsrisiko“. Denn wird ein Rentenversicherter älter als vom Versicherer berechnet, ist das eingezahlte Kapital aufgebraucht und der Kunde wird zum Verlustgeschäft für das Versicherungsunternehmen. Dementsprechend hoch wird die Lebenserwartung in den Sterbetafeln der Versicherungsbranche angesetzt. Die dem VKI vorliegenden Tarife in der Rentenversicherung (lebenslange Rente) wurden allesamt mit einem „Ablebensalter“ jenseits von 90 Jahren kalkuliert. 

Völlig anders stellt sich die Situation bei einer reinen Ablebensversicherung dar. Hier besteht aus Sicht des Versicherers das finanzielle Risiko im vorzeitigen Versterben des Kunden. Es handelt sich also um ein „Ablebensrisiko“. Stirbt ein Versicherungsnehmer während der Versicherungslaufzeit, muss das Versicherungsunternehmen die Versicherungsleistung an die Hinterbliebenen bzw. die Begünstigten auszahlen. Bei diesem Versicherungsmodell gehen Versicherer nicht von einer hohen Lebenserwartung aus, sondern legen stattdessen eine hohe Sterbewahrscheinlichkeit zu Grunde. Bei den vom VKI untersuchten Tarifen wurde beispielsweise die Wahrscheinlichkeit, dass ein heute 50-Jähriger vor dem 65. Lebensjahr verstirbt, mit 20 bis 40 Prozent kalkuliert. Zum Vergleich: Laut Statistik Austria liegt die Lebenserwartung dieser Gruppe bei über 80 Jahren. 

„Die für die Prämienberechnung zugrunde gelegten Sterbetafeln berücksichtigen vor allem die Interessen der Versicherer, das zeigt der Vergleich der beiden Versicherungssparten recht deutlich“, resümiert Walter Hager, Finanzexperte des VKI. „Aus den Tafeln ergeben sich quasi automatisch großzügige Puffer bei der Berechnung der Prämien. Vorsichtig zu kalkulieren ist gut und schön und auch notwendig – ob der große Puffer und die noch zusätzlich einberechneten Sicherheitszuschläge tatsächlich notwendig sind, ist zumindest zweifelhaft. Und: Wenn man schon vorsichtig kalkuliert, sollte man das den Kunden auch mitteilen und die Kalkulationen offenlegen.“ 

SERVICE: Den vollständigen Bericht gibt es ab 22. März in der April-Ausgabe der Zeitschrift KONSUMENT und auf www.konsument.at.

Rückfragen & Kontakt:

Verein für Konsumenteninformation
Öffentlichkeitsarbeit
01/588 77-256
presse@vki.at
www.vki.at

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