Volksanwaltschaft – SPÖ fordert Ausweitung der Prüfkompetenzen auf Härtefallfonds

Silvan: Volksanwaltschaft soll auch Unternehmen mit Staatsbeteiligung prüfen können

Wien (OTS/SK) Die SPÖ will eine Ausweitung der Prüfkompetenzen der Volksanwaltschaft. So soll diese auch den bei der Wirtschaftskammer angesiedelten Corona-Härtefallfonds prüfen können, sagt SPÖ-Volksanwaltschaftssprecher Rudolf Silvan. „Die Abwickelung des Härtefallfonds und die Vergabe der Gelder sind de facto staatliches Handeln. Wir wollen, dass die Volksanwaltschaft Beschwerden von BürgerInnen im Zusammenhang mit den Corona-Unterstützungsleistungen nachgehen kann“, betont Silvan. Auch bei den staatsnahen Unternehmen wünscht sich die SPÖ mehr Prüfmöglichkeit für die Ombudsstelle. ****

„Die Volksanwälte berichten uns immer wieder von Fällen, wo BürgerInnen Probleme mit Unternehmen haben, an denen die öffentliche Hand beteiligt ist – es soll für staatsnahe Unternehmen eine Prüfmöglichkeit für die Volksanwaltschaft geben“, sagt Rudolf Silvan. Die SPÖ wird im Verfassungsausschuss entsprechende Anträge einbringen.

Im Volksanwaltschaftsausschuss steht heute und morgen der Jahresbericht der Volksanwaltschaft 2019 zur Diskussion. Mehr als 16.600 Personen wandten sich 2019 an die Volksanwaltschaft. Insgesamt wurden aufgrund der Beschwerden 8.016 Prüfverfahren eingeleitet. Davon betrafen die Bundesverwaltung rund zwei Drittel. Auch im letzten Jahr betrafen die meisten Beschwerden das Sozialwesen wie Mindestsicherung, Jugendwohlfahrt und die Anliegen von Menschen mit Behinderung. Der nächste große Brocken waren die Bereiche Raumordnung und Baurecht. Die restlichen Beschwerden betrafen überwiegend das Staatsbürgerschaftsrecht, die Straßenpolizei sowie die Gemeindeangelegenheiten.

Zweiter wesentlicher Teil der Arbeit der Volksanwaltschaft ist die präventive Menschenrechtskontrolle. 505 Kontrollen wurden im Berichtsjahr durchgeführt, davon entfielen 472 auf die Kontrolle von Einrichtungen, in denen Menschen angehalten bzw. in ihrer Freiheit beschränkt werden wie Justizanstalten, Polizeiinspektionen, Polizeianhaltezentren, Alten- und Pflegeheime, Psychiatrien sowie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. In 33 Fällen der präventiven Menschenrechtskontrolle wurden Polizeieinsätze dokumentiert. Bei 77 Prozent der Kontrollen wurden Defizite aufgezeigt, wobei der weitaus größere Teil der Beanstandungen auf die Kontrolle von Einrichtungen fiel. (Schluss) sc/ah/mp

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