Wirtschaft hofft nun auf rasche Bestätigung der Genehmigung des Vorhabens
Wien (OTS) - Die WKÖ begrüßt das heutige Urteil des Verfassungsgerichtshofes zur Dritten Piste des Flughafens Wien Schwechat. „Mit nicht zu überbietender Deutlichkeit wurde das Verbot der dritten Piste durch das Bundesverwaltungsgericht als Willkürausübung aufgehoben. Die vom Verwaltungsgericht für die Aufhebung ins Treffen geführten Argumente wurden zur Gänze als völlige Verkennung der Rechtslage verworfen“, betont Stephan Schwarzer, Leiter der umweltpolitischen Abteilung in der WKÖ.
Dem VfGH sei außerdem dafür zu danken, dass er das Verfahren innerhalb von drei Monaten nach Beschwerdeeinbringung abgeschlossen hat – ein Musterbeispiel eines zügigen Verfahrens, nachdem der Projektbetreiber zuvor fünf Jahre lang beim Bundesverwaltungsgericht auf eine Entscheidung gewartet hatte, unterstreicht Schwarzer und weist auf eine wichtige Konsequenz hin: „Damit wird auch verhindert, dass die unzutreffende Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts in laufenden Behördenverfahren für Verwirrung und Verzögerungen sorgt.“
Hauptaussage des Urteils ist, dass die Verwendung von Ackerland und die Emissionen von Treibhausgasen bei der Entscheidung über die Genehmigung nach dem Luftfahrtgesetz nicht als Genehmigungsvoraussetzungen vorgesehen sind. Da das Bundesverwaltungsgericht alle anderen Fragen, insbesondere jene des Lärmschutzes, als ausreichend geklärt betrachtet hat, darf nun mit einer raschen Bestätigung der Genehmigung des Vorhabens gerechnet werden. (PWK545/PM)
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