Klare Regelung der Zuverdienstgrenze bringt eine familienfreundlichere Lösung für Wiener Unternehmerinnen und Unternehmer.
Wien (OTS) – „Gut, dass die Intervention der Wirtschaftskammer Wien gewirkt hat. Jetzt haben die selbstständigen Mütter und Väter endlich Klarheit. Sie müssen sich keine Sorgen mehr darüber machen, dass eine Rückzahlungsforderung auf sie zukommt. Immerhin hat fast die Hälfte aller Unternehmerinnen Kinder“, so Martina Denich-Kobula, Vorsitzende von Frau in der Wirtschaft Wien zum gestrigen Beschluss im Parlament. Die Änderung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes beinhaltet jetzt die klare Regelung der Zuverdienstgrenze, wodurch künftig Rückzahlungen des Kindergeldes vermieden werden sollen. Gerade für Wien eine entscheidende Leistung, da es hier besonders viele Einzelunternehmer gibt. Rund 2.000 potentiell von der Regelung Betroffene gibt es für den Zeitraum 2012 bis 2017 in Wien.
Das bisherige Problem: Es ist immer wieder passiert, dass Selbstständige das Kinderbetreuungsgeld zurückzahlen mussten, weil sie versäumt hatten die monatsweise Aufschlüsselung ihrer Einkünfte an die Sozialversicherung fristgerecht zu schicken – trotz Einhaltung der Zuverdienstgrenze. Diese Frist wurde nun verlängert, für Geburten vom 1.1.2012 bis 28.2.2017 kann der Nachweis noch bis 31.12.2025 erbracht werden. Selbstständige, die bereits gezahlt oder eine Forderung erhalten haben, bekommen ebenfalls Hilfestellung.
„Für all jene, die in der Vergangenheit Probleme hatten, haben wir als Unterstützung den Jungfamilienfonds geschaffen. Und für die Zukunft haben wir endlich eine gute und praxisnahe Lösung gefunden“, so Gerhard Flenreiss, Landesvorsitzender der SVA Wien. „Jetzt gibt es die Sicherheit, dass niemand aufgrund von bürokratischen Hürden zu Schaden kommt“. Sowohl die Wirtschaftskammer Wien, Frau in der Wirtschaft als auch die SVA haben sich seit Jahren um eine Änderung bemüht.
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