WKÖ-Kopf: Praktikable Regelung für Lehrlinge in Kurzarbeit erzielt

Lehrlinge auch in nächster Phase der Corona-Kurzarbeit förderbar – Nachweis für Ausbildungszeiten ist Voraussetzung

Wien (OTS) „Vor März dieses Jahres konnten Lehrlinge nicht in Kurzarbeit gehen. Erst mit Einführung der Corona-Kurzarbeit wurde dies für Krisenzeiten ermöglicht und auch für die mit Oktober startende Phase drei der Kurzarbeit ist es uns gelungen, eine gute Lösung für Lehrlinge zu finden“, sagt Karlheinz Kopf, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). „Es handelt sich um eine Lösung, die die Ausbildung der jungen Leute sicherstellt. Die Lehrlinge von heute sind schließlich unsere Fachkräfte von morgen“, betont Kopf.

So ist für die Phase drei der Corona-Kurzarbeit, die ab 1. Oktober 2020 bis 31. März 2021 gilt, ein Nachweis über bestimmte Ausbildungszeiten Voraussetzung: Konkret müssen mindestens 50 Prozent der Arbeitszeit, die im Kurzarbeitszeitraum anfallen, für Ausbildung genutzt werden. Kurse sollen dabei vom AMS gefördert werden. „Je länger die Kurzarbeit dauert, desto schwieriger wird es für die Betriebe, die Ausbildungspflicht, die für Lehrlinge ja gilt, zu erfüllen. Daher ist es positiv, dass es hierfür nun klare Vorgaben gibt und eine praktikable Regelung gefunden wurde“, so Kopf. (PWK426/DFS)

Rückfragen & Kontakt:

Markus Kirchschlager, Msc
Wirtschaftskammer Österreich
Sprecher des Generalsekretärs
T 0590900 4462
markus.kirchschlager@wko.at

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