WKÖ-Kopf: „Verlängerung der unbürokratischen Auftragsvergabe ist wichtige Hilfe in dieser schwierigen Zeit“

Schwellenwerte-Verordnung gilt nun bis 31.12.2022 – bei kleineren öffentlichen Aufträgen sind damit weiter Direktvergaben bis 100.000 Euro möglich

Wien (OTS) Wirtschaftskammer Österreich-Generalsekretär Karlheinz Kopf begrüßt die Verlängerung der österreichischen Schwellenwerte-Verordnung um weitere zwei Jahre bis zum 31.12.2022: „Damit gilt weiterhin die rasche und unbürokratische Auftragsvergabe, die insbesondere unseren KMUs in den Regionen zugutekommt“, so der WKÖ-Generalsekretär. Konkret können durch die Verlängerung öffentliche Auftraggeber Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge bis zu einem Auftragsvolumen von 100.000 Euro wie bisher im Wege der Direktvergabe vergeben. Bauaufträge können bis zu einem Wert von einer Million Euro im nicht offenen Verfahren ohne Bekanntmachung erteilt werden. „Das ist ein wichtiger Schritt zur Unterstützung der heimischen Wirtschaft, die gerade in dieser schwierigen Zeit jede Hilfe brauchen kann“, sagt Kopf, der gleichzeitig betont, dass auch für diese beschleunigten Verfahren die Regeln des Bundesvergabegesetzes gelten – wenn auch in abgespeckter Form.

Ohne Verlängerung der Schwellenwerte-Verordnung wären die stark verringerten Schwellenwerte des Bundesvergabegesetzes zur Anwendung gekommen, was zu längeren und komplizierteren Verfahren für Auftraggeber wie Auftragnehmer führen würde. Als Wermutstropfen bezeichnet Kopf es, dass diese Schwellenwerte der Verordnung „trotz der andauernden Corona-Situation“ nicht angehoben wurden. (PWK649/DFS)

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