Einigung über FDI-Screening | Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, 20.11.2018

Verordnung gibt Rahmen für Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der EU

Wien (OTS/BMDW) Heute, Dienstag, hat sich Österreich als derzeitiger Ratsvorsitz
mit Vertretern des Europäischen Parlaments auf einen Verordnungsvorschlag zum Thema FDI-Screening geeinigt. Mit dieser soll sich die Europäische Unionen einen Rahmen für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen geben, die die Sicherheit oder öffentliche Ordnung beeinträchtigen. „Nicht jeder Investor ist ein freundlicher Investor und nicht immer ist Partnerschaft auf Augenhöhe die Hauptmotivation für einen Markteintritt. Oftmals geht es schlicht um Technologie- und Knowhow-Transfer und das wollen wir unterbinden. Europa und die Mitgliedstaaten müssen selbst entscheiden, wer die Schlüsseltechnologie im Land besitzt“, sagt Margarete Schramböck, zuständige Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort. Die erfolgte provisorische Einigung wird nun den EU-Botschaftern zur politischen Bestätigung vorgelegt.

Europäische Union vorrangiges Ziel für ausländische Direktinvestitionen

Die Europäische Union ist Ziel Nummer eins für ausländische Direktinvestitionen und bekannt als offener Markt. In letzter Zeit gab es jedoch eine Reihe von Übernahmen von EU-Firmen, die zu Bedenken im Hinblick auf Sicherheit und öffentliche Ordnung führten. So wurden etwa EU-Unternehmen im Bereich kritischer Technologien (z. B. künstliche Intelligenz, Robotik, Nanotechnologien) durch staatsnahe Unternehmen aus Drittstaaten übernommen. Demgegenüber verfügt momentan aber nur etwas weniger als die Hälfte der 28 Mitgliedsstaaten, darunter Österreich, über Gesetze, die eine Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen vorsehen. Für verstärkten Schutz plädiert Wirtschaftsministerin Schramböck: „Das Motto der österreichischen EU-Präsidentschaft „Ein Europa das schützt“ gilt selbstverständlich auch für unsere sensible Technologie und Infrastruktur. Es geht nicht um Abschottung oder die Einschränkung freier Marktwirtschaft, sondern um den Schutz kritischer Infrastruktur.“

Die Verantwortung zur Überprüfung von ausländischen Direktinvestitionen aus Gründen der Sicherheit und öffentlichen Ordnung bleibt auf Basis der heute erzielten vorläufigen Einigung auch weiterhin bei den Mitgliedsstaaten. Bestehende und neue Überprüfungsmechanismen müssen jedoch bestimmte EU-weit einheitliche Kriterien erfüllen. Der österreichische Überprüfungsmechanismus erfüllt diese Kriterien bereits. Das Herzstück der Verordnung stellt ein Kooperationsmechanismus dar, der einen Informationsaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten und der Kommission über Investitionen vorsieht, die die Sicherheit oder öffentliche Ordnung beeinträchtigen können.

Die nächsten Schritte

Nach abschließender Überarbeitung des Verordnungstextes auf technischer Ebene wird die vorläufige Einigung den EU-Botschaftern zur Unterstützung vorgelegt. Das Europäische Parlament und der Rat nehmen die vorgeschlagene Verordnung in Folge in erster Lesung an. „Wir freuen uns über die Einigung mit dem Europäischen Parlament. Jetzt bauen wir auch weiterhin auf die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der formellen Verabschiedung des Dossiers Anfang Dezember“, so Schramböck abschließend.

Rückfragen & Kontakt:

Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Felix Lamezan-Salins, B.A.
Pressesprecher der Bundesministerin Margarete Schramböck
+43 664 88 69 23 07 / +43 1 711 00-805128
felix.lamezan-salins@bmdw.gv.at

Presseabteilung BMDW
+43 (0) 1 711 00-805130
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