Greiner zu Cum-Ex-Geschäften: Wie hoch ist der Schaden für die Republik?

SPÖ-Rechnungshofsprecherin fordert lückenlose Aufklärung über Kapitalertragssteuer-Erstattungen

Wien (OTS/SK) Anlässlich des heute stattfindenden Rechnungshof-Ausschusses fordert SPÖ-Rechnungshofsprecherin Karin Greiner die „lückenlose Aufklärung über Cum-Ex-Geschäfte in Österreich“. Neben klaren gesetzlichen Regelungen fordert die SPÖ eine lückenlose Aufklärung darüber, wie hoch der Schaden für die Republik durch die Cum-Ex-Geschäfte ist. **** 

Hintergrund dafür ist die komplizierte Rechtsmaterie der Kapitalertragssteuer-Erstattung nach Dividendenausschüttungen. Der Rechnungshof überprüfte, ob und wie hoch der Schaden ist, der durch diese Cum-Ex-Geschäfte entstanden ist. „Fest steht, dass es einen Schaden gibt, wie hoch der Schaden beziffert werden kann, kann der Finanzminister nicht sagen“, so Greiner und weiter: „Diese Frage muss der Finanzminister beantworten.“  

In dem Zusammenhang stellt die SPÖ-Rechnungshofsprecherin fest, dass noch immer exakte Daten und Informationen fehlen. „Deshalb fordern wir mehr Personal und eine bessere technische Ausstattung der Finanzämter. Und das rasch, denn es ist auch dem Finanzminister bekannt, dass es an Personal und ausreichender IT-Ressourcen fehlt“, so Greiner. Sie teilt die Meinung von Löger nicht, der im Ausschuss gesagt hat, dass es genug Personal gebe. 

In Deutschland gab es zu den Cum-Ex-Geschäften immerhin einen eigenen parlamentarischen Untersuchungsausschuss. „In Österreich warten wir noch immer auf die lückenlose Aufklärung durch den Finanzminister“, so Greiner, die im Ausschuss von Finanzminister Löger außerdem wissen wollte, warum es insbesondere bei Rückerstattungen bei einigen Ländern zu höheren Summen gekommen ist.  

„Der Finanzminister muss erklären, warum es in diesen Fällen keine Risikoprüfung gab, und er muss endlich aufklären, wie der Stand hinsichtlich der Doppelbesteuerungsabkommen ist und ob die Erkenntnisse aus dem RH-Bericht in den laufenden DBA-Verhandlungen berücksichtigt werden“, so Greiner. Der Rechnungshof hat diesbezüglich empfohlen, dass „Doppelbesteuerungsabkommen zu revisionieren“ sind.  

Interessant wäre auch zu wissen, wie der Stand im Fall der Länder mit den meisten Rückerstattungen ist. „Der RH hat empfohlen die Analyse bezüglich der KESt-Rückerstattungen fortzusetzen, hier erwarten wir, dass das Ergebnis vom BMF dem Parlament vorgelegt wird“, sagt Greiner. (Schluss) up/wf

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