AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer: Kurzarbeit darf nicht zu Nachteilen bei Schwerarbeitspension führen!

Wer viele Jahre schwer gearbeitet hat und darauf vertraut, in die wohlverdiente Pension gehen zu können, darf durch corona-bedingte Kurzarbeit nicht bestraft werden. Schwerarbeitszeiten dürfen dadurch nicht verloren gehen! Das widerspricht gänzlich dem im Pensionsrecht geltenden Vertrauensschutz

AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer

Linz (OTS) Die Kurzarbeit ist ein Erfolgsmodell der Sozialpartner, um Arbeitsplätze zu erhalten und Einkommen zu stabilisieren. Sie kann aber negative Folgen für die Schwerarbeitspension haben. Eine Betroffene hat sich an die Arbeiterkammer Oberösterreich gewandt. Ihr fehlen genau jene sechs Monate Kurzarbeit, um die Schwerarbeitspension im kommenden Jahr antreten zu können. Sie bekam daher einen negativen Bescheid, den nun die AK bekämpft. „Wer viele Jahre schwer gearbeitet hat und darauf vertraut, in die wohlverdiente Pension gehen zu können, darf durch corona-bedingte Kurzarbeit nicht bestraft werden. Schwerarbeitszeiten dürfen dadurch nicht verloren gehen! Das widerspricht gänzlich dem im Pensionsrecht geltenden Vertrauensschutz“, so AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Dass Zeiten in Kurzarbeit nicht als Schwerarbeitszeiten qualifiziert werden und somit als Anspruchsvoraussetzung für eine Schwerarbeitspension fehlen, kann für Versicherte, die einen entsprechenden Antrag bereits gestellt haben oder in absehbarer Zeit eine Schwerarbeitspension in Anspruch nehmen möchten, schlimme Folgen haben. Sie erhalten möglicherweise einen negativen Bescheid.

Für den Erhalt der Schwerarbeitspension sind unter anderem 120 Monate Schwerarbeit in den letzten 20 Jahren vor dem Stichtag erforderlich. Ob ein Schwerarbeitsmonat als solcher gewertet wird, ist nach der Schwerarbeitsverordnung zu beurteilen. Wer nun aufgrund der Corona-Krise ein oder mehrere Monate Kurzarbeit leistet (oder leisten muss), kann die notwendigen Voraussetzungen bis zum geplanten Beginn des Pensionsantrittes gar nicht mehr erfüllen.

Wenn im Anschluss sogar eine Kündigung erfolgt, können Betroffene kaum mehr die fehlenden Monate aufholen. Denn im bereits höherem Alter bestehen nur geringe Chancen auf einen neuen Job – insbesondere bei Schwerarbeit! Um den Betroffenen rechtliche Sicherheit zu geben und diese Problematik raschestmöglich zu entschärfen, hat AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer bereits den zuständigen Bundesminister Rudolf Anschober kontaktiert.

Rückfragen & Kontakt:

Arbeiterkammer Oberösterreich
Dr. Walter Sturm
Kommunikation
+43 (0)664/54 55 984
walter.sturm@akooe.at
ooe.arbeiterkammer.at

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