Außenpolitischer Ausschuss beschließt Integrationspaket mit Stimmen von SPÖ und ÖVP

Kurz: Integrationserfolg hängt von weiterem Flüchtlingszustrom ab

Wien (PK) - Nach einem rund zweistündigen öffentlichen Hearing am Vormittag (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 538) hat der Außenpolitische Ausschuss heute das von der Regierung vereinbarte Integrationspaket mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP beschlossen. Zustimmung für Teile des Sammelgesetzes, etwa dem Integrationsgesetz mit verpflichtenden Deutsch- und Wertekursen für anerkannte Flüchtlinge, könnte es im Plenum noch von der FPÖ und den NEOS geben. Dezidiert abgelehnt wurden die Regierungspläne von den Grünen. Sie kritisieren eine weitere Zersplitterung des Integrations- und Asylrechts und vermissen Maßnahmen zur Radikalisierungsprävention. Dem Team Stronach gehen die Maßnahmen nicht weit genug, die Oppositionsfraktion fordert ein generelles Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst. Für Außenminister Sebastian Kurz steht fest, dass der Erfolg der Integrationsmaßnahmen vom weiteren Flüchtlingszustrom abhängt. Der Zustrom nach Österreich müsse reduziert werden, betonte er einmal mehr im Parlament.

Gesichtsverhüllungsverbot ab Oktober

Konkret handelt es sich beim Integrationspaket (1586 d.B.) der Regierung um ein Sammelgesetz. Mit dem darin neu geschaffenen Integrationsgesetz sowie Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz werden verpflichtende Deutsch- und Wertekurse für anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte ab dem 15. Lebensjahr sowie das bereits medial kontrovers diskutierte Gesichtsverhüllungsverbot ab Oktober eingeführt. Wer ab Herbst demnach in der Öffentlichkeit seine Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände in einer Weise verhüllt oder verbirgt, dass sie nicht mehr erkennbar sind, muss mit Geldstrafen von bis zu 150 € rechnen. Das gilt auch im Bus-, Schienen-, Flug- und Schiffsverkehr sowie in Gerichten, an Schulen und Universitäten. Das Verhüllungsverbot gilt nicht für das Tragen von Sturzhelmen oder Mund-, Nasen- und Atemschutzmasken oder bei Faschingsfeierlichkeiten oder Perchtenläufen.

Seinen Meinungswandel zum Burka-Verbot von vor rund zwei Jahren begründete der Außenminister gegenüber NEOS-Abgeordneten Nikolaus Scherak Ausschuss u.a. mit der Flüchtlingskrise im Jahr 2015 und dem Aufstieg des IS-Terror. Bei der Burka handle es sich um ein Symbol einer Gegengesellschaft, das bewusst nach Österreich transportiert werde. Mit dem Verbot signalisiere die Politik nunmehr ihren Unrechtsgehalt. Zudem geht Kurz davon aus, dass unterdrückten Frauen damit eher geholfen werden kann, als ohne gesetzliche Regelung.

Verpflichtende Deutsch- und Wertekurse ab dem vollendeten 15. Lebensjahr

Eine Verpflichtung für Deutsch- sowie Werte- und Orientierungskurse besteht künftig für anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte ab dem vollendeten 15. Lebensjahr. Involviert sind dabei das Außen- und Sozialministerium. Abgewickelt vom Integrationsfonds sollen in einem ersten Schritt Deutschkurse auf A1-Niveau zur Verfügung gestellt werden. Nach entsprechender Absolvierung und positivem Asylbescheid können bzw. müssen dann erwerbsfähige und damit beim AMS vorgemerkte anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte einen A2-Deutschkurs besuchen. Abgewickelt werden diese Kurse vom AMS. An dieser Stelle knüpft das vom Sozialausschuss bereits gebilligte Integrationsjahrgesetz (IGJ) an. Demnach sind künftig alle anerkannten Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte, die auf keinen geeigneten Arbeitsplatz vermittelt werden können, zur Teilnahme an einem Integrationsjahr, das heißt einem standardisierten Integrationsprogramm, verpflichtet (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 391 ). Während im Integrationspaket Deutschkurse bis zum A2-Niveau angeboten werden, sieht das Integrationsjahr darauf aufbauend Deutschkurse ab A2-Niveau vor.

Die verpflichtenden Werte- und Orientierungskurse werden in Kooperation zwischen dem Integrationsfonds und dem AMS als eigenständige Kurse angeboten. Vermittelt werden sollen darin Prinzipien der österreichischen Verfassung wie Menschenwürde, Gleichberechtigung von Mann und Frau, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Die verpflichtenden Deutsch- und Wertekurse gelten allerdings nicht für anerkannte Flüchtlinge bzw. subsidiär Schutzberechtigte, denen der Asylstatus vor dem 1. Jänner 2015 zuerkannt wurde. Bei Integrationsverweigerung drohen Sanktionen in Form einer gekürzten oder gestrichenen Mindestsicherung bzw. Notstandshilfe oder Einbußen beim Arbeitslosengeld, wobei hierfür die jeweiligen Landesgesetze gelten.

Die Verpflichtung von Flüchtlingen zu Deutsch- und Wertekursen soll durch eine Integrationserklärung erfolgen, durch die sie sich mit ihrer Unterschrift zur Einhaltung der grundlegenden Werte der österreichischen Rechts- und Gesellschaftsordnung bekennen.

Neuregelungen gibt es außerdem bei der bereits existierenden Integrationsvereinbarung für Drittstaatsangehörige. Für jene, die versuchen, sich den Aufenthaltstitel zu erschleichen, wird es in Zukunft teurer werden. Wer eine andere Person für sich zur Prüfung schickt oder die Prüfung für jemand anderen schreibt, riskiert eine Geldstrafe zwischen 500 und 2.500 € bzw. eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen. Bestraft werden soll künftig auch das Schummeln. Es drohen Geldstrafen von bis zu 1.000 € bzw. eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Wochen, wenn unerlaubte Hilfsmittel bei den Integrationsprüfungen verwendet werden.

Eingerichtet werden soll im Außenministerium neben einer Forschungskoordinationsstelle außerdem ein Integrationsmonitoring, das Daten beispielsweise über die Anzahl von Asylanträgen, die Verfahrensdauer, zuerkannte bzw. abgewiesene Aufenthaltstitel oder die Anzahl der beim AMS gemeldeten anerkannten Flüchtlinge bzw. jener, die die Mindestsicherung beziehen, statistisch erfassen und bundesweit bündeln soll.

Gesetzliche Grundlagen gegen Verteilaktionen zur Verbreitung radikalen Gedankenguts

Zudem werden erstmals gesetzliche Grundlagen gegen Verteilaktionen zur Verbreitung radikalen Gedankenguts geschaffen. Passieren soll das durch eine Änderung der Straßenverkehrsordnung mit einem strengeren Bewilligungsprozedere für die Benützung von Straßen zu anderen Zwecken als zu solchen des Straßenverkehrs. Bei der Prüfung eines Bewilligungsantrags haben Behörden bisher nur Verkehrsverhältnisse berücksichtigt. Nunmehr soll auch geprüft werden, ob der Zweck der Straßenbenützung gegen die öffentliche Ordnung oder Sicherheit verstoßen könnte. In entsprechenden Verdachtsfällen soll künftig die Polizei verständigt werden, diese hat dann innerhalb von zehn Werktagen eine Stellungnahme auf Basis ihrer Ermittlungen abzugeben. Vorher darf keine Bewilligung ausgestellt werden. Umfasst sind davon auch Parks, wie Kurz im Ausschuss versicherte, die Regierung habe hier einen pragmatischen Weg gewählt. Sobotka verwies darauf, dass die neuen Regelungen auch für Verteilaktionen von Staatsverweigerern gelten werden.

Grundsätzlich soll mit dem Paket nunmehr eine Gesetzesgrundlage für eine systematisierte und institutionsübergreifende Integration geschaffen werden, erklärte Kurz gegenüber den Abgeordneten.

Abgeordnete von SPÖ und ÖVP stehen geschlossen hinter Integrationspaket

Seitens der SPÖ argumentierten Hannes Weninger und Josef Cap, dass die Politik auf aktuelle Entwicklungen reagieren müsse. Die SPÖ würde zwar auch hinter den Sanktionen stehen, die Regierung müsse dennoch ehrlich eingestehen, dass manche Maßnahmen im Integrationspaket Symbolcharakter hätten, meinte Weninger. Er bezweifelt beispielsweise, ob das Problem der salafistischen Propaganda mit einer Änderung der Straßenverkehrsordnung behoben werden kann. Für seinen Fraktionskollegen Josef Cap ist dieser Ansatz wiederum ein praktischer Weg und ein symbolisches Signal. "Eine offene Gesellschaft muss sich auch zur Wehr setzen können", meinte Cap.

"Wer Rechte hat, der hat auch Pflichten", lautete der Grundsatz von ÖVP-Abgeordneter Angelika Winzig. Franz-Joseph Huainigg (V) hob insbesondere die Bedeutung von Deutsch- und Wertekursen hervor.

FPÖ: Symbolpolitik für Regierungswahlkampf

Die FPÖ kritisierte das Sammelgesetz als Symbolpolitik in Bezug auf einen beginnenden Wahlkampf der Regierungsparteien. Außerdem handle es sich um eine neuerliche Vermischung von den Materien Asyl und Zuwanderung, wie Reinhard Bösch bemängelte (F). Mit dem Gesetz glaube die Regierung, ihre politischen Versäumnisse aus dem Herbst 2015 wieder ausgleichen zu können, wirkliche Probleme würden beiseitegeschoben, so auch die Kritik von FPÖ-Abgeordnetem Johannes Hübner. "Asyl ist ein Schutz auf Zeit und kein Hintertürl, um in Österreich einwandern zu können", sagte er. Er fordert eine Lösung in den Herkunftsländern vor Ort, nicht berücksichtigt im Integrationspaket sei außerdem die Frage der Rückführungen.

Als zahnlos bezeichnete Team Stronach-Abgeordneter Christoph Hagen das Gesetzespaket. "Wir bräuchten etwas Schärferes", meinte er, etwa in Form eines generellen Kopftuchverbots in öffentlichen Gebäuden wie an Schulen oder Ämtern. Zudem werden geplante Sanktionen aus seiner Sicht nicht viel bringen, viele Flüchtlinge seien nämlich nicht integrierbar.

Grüne: Weitere Zersplitterung der Migrations- und Integrationsmaterie

Seitens der Grünen kritisierte Alev Korun, dass zu den bereits bestehenden acht Gesetzen im Migrations- und Integrationsbereich nun noch ein Neuntes hinzukommt. Absurd sei außerdem, Strafen ohne ein flächendeckendes Deutschkursangebot zu verschärfen. "Das kann nur Symbolpolitik sein", meinte sie. Nicht erkennen kann Korun im Sammelgesetz zudem einen Rechtsanspruch auf Deutschkurse. Geht es um die Änderung der Straßenverkehrsordnung zur Verhinderung von salafistischen Koranverteilaktionen, würden sie und ihre Fraktionskollegin Tanja Windbichler-Souschill Maßnahmen zur aktiven Radikaliserungsprävention als sinnvoller erachten.

Ein weiterer Kritikpunkt Koruns ist zudem, dass Deutsch- und Wertekurse in Zukunft zusammen unterrichtet werden sollen. So gab sie etwa zu bedenken, dass für das Verständnis von Werteinhalten ein höheres Sprachniveau notwendig sei. Dem Außenminister zufolge werden Wertekurse künftig zweisprachig angeboten, demnach soll es im Unterricht DolmetscherInnen geben. Angeboten werden sollen laut Sobotka außerdem Alphabetisierungskurse, "wo sie notwendig sind".

Hinsichtlich des Gesichtsverhüllungsverbots verwies Korun u.a. auf Frankreich, wo Strafen einfach bezahlt würden, sich an der Vollverschleierung aber nichts geändert habe. Nach Meinung Aygül Berivan Aslan (G) würde die Politik Salafisten mit dem Gesichtsverhüllungsverbot einen Gefallen tun, man würde ihre Positionen nur verstärken. Frauen würden aus der Öffentlichkeit isoliert, Verwaltungsstrafen aus dem Ausland finanziert werden, prognostizierte Aslan. Sie appellierte, mehr Aufklärungsarbeit im schulischen Bereich anzubieten.

Von den NEOS konnte Nikolaus Scherak dem Integrationspaket durchaus Positives abgewinnen, etwa, dass Integrationsmaßnahmen nunmehr bundeseinheitlich passieren sollen. Bei der Änderung der Straßenverkehrsordnung handelt es sich für ihn aber um eine rein symbolische Maßnahme. Er bemängelt, dass das Gesetz nicht ausdrücklich auf salafistische Koranverteilungen abzielt. Die Regelung sei problematisch und schaffe Raum für Missbrauch. Außerdem glaubt er nicht, dass durch das Burka-Verbot Integrationsprobleme gelöst werden können. Ziel müsse es sein, Frauen zu integrieren und von der Vollverschleierung wegzubringen. Er befürchtet, dass durch das Verbot Frauen aus dem öffentlichen Raum eher vertrieben werden. (Schluss Außenpolitischer Ausschuss) keg

Rückfragen & Kontakt:

Pressedienst der Parlamentsdirektion
Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272
pressedienst@parlament.gv.at

http://www.parlament.gv.at
www.facebook.com/ParlamentWien
www.twitter.com/oeparl

[ad_2]

Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.

Eigenes Pressefach für Ihre Pressemeldungen - Pressefach.eu

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen