Bürgermeister Heinz Schaden wird Rechtsmittel erheben

Kein Schaden und kein Schädigungsvorsatz für das Land Salzburg

Salzburg (OTS) - Walter Müller, Anwalt von Salzburgs Bürgermeister Heinz Schaden, wird gegen das  heute vom Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Anna-Sophia Geisselhofer erlassene Urteil im Strafprozess Monika Rathgeber et.al. (Landesgericht Salzburg) gegen Bürgermeister Heinz Schaden Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung einlegen.

 

Walter Müller: „Obwohl der Schöffensenat das vom Gericht bestellte Fachgutachten  von Christian Imo wegen fehlender Schlüssigkeit aus dem Verfahren ausgeschlossen hat, hat der Senat auf Basis seiner eigenen Lebenserfahrung einen Schaden festgestellt, den wir beim besten Willen nicht nachvollziehen können. Die Berechnungen der Finanzexperten der Verteidigung haben klar aufgezeigt, dass die Übertragung der Zinstauschgeschäfte der Stadt an das Land Salzburg  keinen oder wenn, dann keinen 300.000,- Euro übersteigenden Schaden verursacht hat. Hätte der Schöffensenat der Verteidigung die Möglichkeit gegeben, dies darzulegen, wäre ein Freispruch für alle Angeklagten die einzige logische Folge gewesen. Wir werden daher gegen dieses Urteil berufen.“

 

Zudem habe die Beweisaufnahme im Hauptverfahren eindeutig bewiesen, dass keiner der Angeklagten einen Schädigungsvorsatz hatte. „Im Gegenteil“, so Müller, „alle Angeklagten waren davon überzeugt, mit der Übertragung der Zinstauschgeschäfte sowohl von der Stadt als auch vom Land Salzburg Schaden abzuwenden.“

 

Die Beweisaufnahme, insbesondere die Zeugenaussage des ehemaligen Salzburger Kammeramtsdirektors Wolfgang Gmachl, habe zudem deutlich gezeigt, dass es die von der Anklage formulierte „Raus-Schaden-Vereinbarung“ niemals gegeben habe. „Von einer politischen Absprache zur Schädigung des Landes Salzburg kann keine Rede sein. Dagegen spricht die klare Zeugenaussage von Dr. Gmachl“, so Müller.  Und: „Vor diesem Hintergrund hätte Bürgermeister Schaden nie verurteilt werden dürfen. Selbst wenn durch die Übertragung ein Schaden für das Land Salzburg entstanden wäre, der Bürgermeister hat die Interessen der Stadt Salzburg zu vertreten und kann für das Verhalten von Landesbediensteten nicht haftbar gemacht werden.“

Rückfragen & Kontakt:

Prof. Haslinger & Partner Rechtsanwälte
Dr. Alfred Autischer
Email: alfred.autischer@gaisberg.eu
Mobil: 0043 664 88446420

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