IKG: Nationalrat ermöglicht Nachfahren von österreichischen Shoah-Überlebenden die Staatsbürgerschaft

Als eine „Entscheidung von historischer Dimension“ bezeichnet IKG-Präsident Oskar Deutsch den eben gefassten Parlamentsbeschluss.

Wien (OTS) Die eben von allen Parlamentsparteien verabschiedete Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes ebnet den Weg zu mehr Gerechtigkeit für österreichische Überlebende der Shoah und ihre Nachfahren. Erfasst sind nun sowohl Verfolgte des NS-Regimes, denen die Flucht gelang, als auch befreite KZ-Häftlinge, sogenannte U-Boote und andere, die erst nach der Befreiung durch die Alliierten das Land verlassen konnten. Vormalige Ungleichbehandlungen – Nachfahren von weiblichen Überlebenden konnten im Unterschied zu Kindern männlicher NS-Opfer die Staatsbürgerschaft nicht erlangen – werden bereinigt. Auch der antisemitische Erlass aus 1921, wonach Juden und Jüdinnen aus der ehemaligen Donaumonarchie aus „rassischen“ Gründen die Option auf die österreichische Staatsbürgerschaft verwehrt wurde, wird aufgehoben.

„Mit diesem Beschluss wird die Republik Österreich ihrer historischen Verantwortung gerecht“, findet Oskar Deutsch, Präsident der Israelitischen Religionsgesellschaft in Österreich und der Israelitischen Kultusgemeinde Wien (IKG), lobende Worte. „Im Namen der jüdischen Gemeinden in Österreich, die bis 1938 noch mehr als 200.000 Mitglieder zählten, möchte ich mich ausdrücklich bei ÖVP, SPÖ und Neos bedanken.“ Vor allem lobt Deutsch die Abgeordneten und Mitarbeiter der drei federführenden Parteien, insbesondere Klubobmann August Wöginger, Klubobfrau Pamela Rendi-Wagner sowie Klubobfrau Beate Meinl-Reisinger und Abgeordnete Stephanie Krisper.

In den vergangenen Wochen übermittelten die IKG und ESRA, das psychosoziale Zentrum der IKG, konkrete Vorschläge zur Schließung der Lücken im Staatsbürgerschaftsgesetz an die Klubobleute von ÖVP, SPÖ und Neos sowie das Innenministerium. Intensive Gespräche führten zur Einbindung dieser Vorschläge in den gemeinsamen Abänderungsantrag. Somit konnte sichergestellt werden, dass alle Shoah-Überlebenden und ihre Nachfahren im neuen Gesetz Berücksichtigung finden. Deutsch: „Das ist eine Entscheidung von historischer Dimension!“

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Rückfragen & Kontakt:

Israelitische Kultusgemeinde Wien
Tel.: +43 1 53104-105
E-Mail: office@ikg-wien.at

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