Industrie: Standortentwicklungsgesetz notwendiger weiterer Schritt zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren

IV-Vize-GS Koren: Zeitgemäße Entscheidungsstrukturen für standortrelevante Infrastrukturvorhaben umsetzen – Hohes Umweltschutzniveau steht außer Streit

Wien (OTS) - „Es ist hoch an der Zeit, einen effizienten und damit zeitgemäßen Genehmigungsablauf für standortrelevante Infrastrukturvorhaben umzusetzen. Jahrzehntelang verschleppte Genehmigungsverfahren – etwa wie die dritte Piste am Flughafen Wien oder die 380kV-Leitung in Salzburg – schaden dem Arbeits- und Wirtschaftsstandort Österreich im globalen Wettbewerb. Das Standortentwicklungsgesetz ist einer von mehreren wichtigen Schritten zu Beschleunigung von Genehmigungsverfahren auf dem Weg zur Umsetzung“, erklärte der Vize-Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV), Mag. Peter Koren, in einer ersten Reaktion auf den Vorschlag von Bundesministerin Schrämböck für ein neues „Standortentwicklungsgesetz“. Die Vorlage des neuen Standortentwicklungsgesetzes mit einer klaren Fristsetzung für die Entscheidung besonders standortrelevanter Projekte sei richtig und wichtig. Dies könne allerdings „nur ein Element aus einer ganzen Reihe weiterer notwendiger Schritte für effiziente Genehmigungsverfahren“ sein. „Die rasche Prüfung einer Umweltverträglichkeit nützt letztlich allen: den Projektwerbern, den Behörden, dem Standort und nicht zuletzt auch der Umwelt“, so Koren.

Darüber hinaus sei es nötig, eine Anpassung des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes und des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes vorzunehmen. Weiters gelte es, die Aarhus Konvention klar aber keinesfalls überschießend umzusetzen. Ebenso müsse auf der rechtlichen Metaebene der Staatsziele auch der Wirtschaftsstandort gleichberechtigt mit anderen Zielen verankert werden. „Bei all diesen rechtlichen Anpassungen steht für die Industrie außer Streit, dass das Umweltschutzniveau, ebenso wie der Schutz der Anrainer vor möglichen Belastungen durch ein Standort-bzw. Infrastrukturvorhaben in vollem Umfang erhalten bleibt. Es geht einzig um die Beschleunigung der Verfahren auf dem Weg zu einer Entscheidung über ein Vorhaben“, so der IV-Vize-Generalsekretär abschließend.

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