Industrie: Unausgegorener Wahlkampf-Schnellschuss zur Angleichung Arbeiter/Angestellte kontraproduktiv

IV-GS Neumayer: Festhalten an Parallelstruktur bei Belegschaftsorganen kurios – Übergangsfristen, Ausnahmen für Saisonbranchen positiv, aber unzureichend

Wien (OTS) - „Die gesetzlichen Unterschiede zwischen Arbeitern und Angestellten sind nicht mehr zeitgemäß. Aber statt eines stimmigen Gesamtkonzepts zu einem modernen Arbeitsrecht wurde gestern ein unausgegorener Wahlkampfschnellschuss beschlossen, der ohne vorherige Begutachtung massiv in gewachsene Kollektivvertragsstrukturen eingreift. Gleichzeitig wurde bei der sogenannten Angleichung die Parallelstruktur bei Belegschaftsorganen ausgespart, das ist nicht seriös“, so Mag. Christoph Neumayer, Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV), heute, Freitag, zu den gestrigen Beschlüssen im Nationalrat. Zwar wurden noch gewisse Übergangsfristen bzw. Ausnahmen für Saisonbranchen vorgesehen, diese Anpassungen seien jedoch unzureichend und vermeiden nicht die deutliche Mehrbelastung für die österreichische Wirtschaft von mehreren hundert Millionen Euro.

„Klar ist, dass die gestern gefassten Beschlüsse zulasten der Wettbewerbsfähigkeit heimischer Unternehmen gehen, indem der Faktor Arbeit weiter verteuert wurde“, hielt Neumayer fest. Die Leidtragenden dieses Angriffs auf den Wirtschaftsstandort seien langfristig die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Arbeitsplätze belastet werden. Das werde sich in den Arbeitslosenquoten, aber auch beim Wirtschaftswachstum niederschlagen. „Alle Parteien behaupten in ihren Wahlprogrammen, den Faktor Arbeit entlasten zu wollen, eine Senkung der Lohnnebenkosten soll oberste Priorität haben. Die gestrigen Beschlüsse bewirken aber das Gegenteil“, so Neumayer, der lediglich die Abschaffung der bürokratischen Auflösungsabgabe als kleinen positiven Schritt sah. „Es braucht faire, sachliche und ausgewogene Lösungen für den Wirtschafts- und Beschäftigungsstandort Österreich. Der gestrige Tag hat – im Gegenteil – vor allem Populismus und Wahlzuckerl statt Sachlichkeit gebracht“, so der IV-Generalsekretär.

Beschluss zu Bankomatgebühren: Eingriff in Freiheit des
Eigentums

Beim beschlossenen Verbot von Bankomatgebühren wiederum sollen die kontoführenden Banken nun gezwungen werden, für Gebühren von Drittanbietern aufzukommen. Damit kann ein Anbieter willkürlich ein beliebiges Entgelt festsetzen, die Banken müssten dafür zahlen. „Das ist ein Geschäft zulasten Dritter und ein Eingriff in die Freiheit des Eigentums", kritisierte Neumayer, der den Beschluss als „Schnapsidee“ bezeichnete.

Ausbau Kindergartenplätze positiv

Grundsätzlich erfreulich sei hingegen ein Beschluss im Bildungsbereich: Auch, wenn dies nur am sprichwörtlich letzten Abdruck gelungen sei, begrüße die Industrie den Beschluss der 15a-Vereinbarung zum Ausbau weiterer Kindergartenplätze. Positiv hervorzuheben sei laut Neumayer auch das in der Vereinbarung festgehaltene Ziel, einen bundeseinheitlichen Qualitätsrahmen und ein zweites verpflichtendes Kindergartenjahr bis 2018 weiterzuentwickeln. Aber, so Neumayer abschließend: „Man hätte schon die vergangenen vier Jahre Zeit gehabt, diese längst notwendigen Maßnahmen abzuarbeiten. Nachdem dies nicht gelungen ist, behilft man sich nun mit Absichtserklärungen. Aber immerhin ist das für die nächste Regierung ein klarer Auftrag, sich hier endlich mit den Ländern auf eine gute Lösung zu einigen“.

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