Kolba begrüßt VKI-Sammelklage gegen VW

Steter Tropfen höhlt den Stein

Wien (OTS) - AK-Präsident Kaske und Sozialministerin Hartinger-Klein kündigen heute überraschend an, dass der Verein für Konsumenteninformation (VKI) in deren Auftrag nunmehr doch Sammelklagen gegen VW einbringen darf. Da Schadenersatzansprüche Mitte September 2018 verjähren würden, ist es höchste Zeit, mit der Organisation der Klagen zu beginnen.

„Ich habe als Chefjurist des VKI im Herbst 2015 die Sammlung von österreichischen VW-Geschädigten begonnen. Es haben sich damals über 28.000 Fahrzeuginhaber gemeldet, die Hilfe bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche haben wollten. AK und Sozialministerium haben aber gebremst, weshalb bis heute nur wenig erfolgreiche Schritte gesetzt werden konnten“, erinnert sich Peter Kolba, Klubobmann und Konsumentensprecher der Liste Pilz. „Steter Tropfen höhlt den Stein. Es freut mich sehr, dass nun spät aber doch grünes Licht für Sammelklagen gegeben wurde. Ich kann nur alle Geschädigten auffordern, sich diesen Sammelklagen anzuschließen, denn wenn VW jemals zu Vergleichsverhandlungen bereit sein wird, dann nur für jene Fahrzeuginhaber, die vor Verjährung ihrer Ansprüche geklagt haben. Wer jetzt nicht klagt, hat keine Chance bei einem späteren möglichen Vergleich berücksichtigt zu werden.“

Kaske fordert auch neue gerichtliche Instrumente für Massenschäden. „Es ist ein Versäumnis der Regierungen seit 2007, trotz einstimmiger Entschließung im Justizausschuss, bis heute kein entsprechendes Gesetz zusammengebracht zu haben“, verweist Kolba auf die Verantwortung bisheriger Regierungen. „Ich habe im Justizausschuss einen Entwurf für eine Verbandsmuster-Feststellungsklage nach den Vorbildern in Deutschland und den Niederlanden eingebracht. Wenn sich die Regierung beeilt und diesen Vorschlag rasch zum Gesetz werden lässt, könnte dieses neue Instrument auch noch nutzbringend für die VW-Geschädigten eingesetzt werden.“

Die Sammelklage nach österreichischem Recht baut auf einer Abtretung der Ansprüche an den VKI und einer Klagshäufung auf. In Deutschland – wo eine Klage einzubringen wäre – gibt es eine ähnliche gesetzliche Regelung. Doch dieses System funktioniert nur für jene Geschädigten, die aktiv werden und ihre Ansprüche abtreten (opt in). „In meinem Gesetzesvorschlag gehe ich – wie die Niederlande – von einem opt-out-System aus. Eine Verbandsmusterfeststellungsklage würde nach meinem Modell die Verjährung für sämtliche Geschädigte stoppen. Man könnte die Frage der grundsätzlichen Verantwortung von VW exemplarisch klären und dann würde ein Vergleich in greifbare Nähe rücken.“

Gleichzeitig zeigt der Fall VW die Abhängigkeit des VKI von der Politik. Jahrelang gebremst und jetzt das ok. „Gut, dass sich nunmehr AK und Sozialministerium entschlossen haben, den VKI agieren zu lassen. Doch ich trete für eine operationell unabhängige Verbraucherorganisation ein. Das könnte durch die Schaffung einer gemeinnützigen Stiftung verwirklicht werden. Die Politik müsste sich entscheiden Geld einzubringen, sich aber auf eine grundsätzliche Verwendungskontrolle zurückziehen und den VKI unabhängig arbeiten lassen. Dann hätte es diese Sammelklagen bereits 2016 geben können und VW wäre stärker unter Vergleichsdruck gebracht worden.“

Service: Informationen zu Sammelklagen und insbesondere zur Causa VW finden Sie im Buch „Davids gegen Goliath – Der VW-Skandal und die Möglichkeit von Sammelklagen“ (erschienen im Mandelbaum Verlag) bzw. auf der Web-Site www.davids-gegen-goliath.at.

 

Rückfragen & Kontakt:

Liste Peter Pilz im Parlament
Eva Kellermann
06648818 1042
eva.kellermann@listepilz.at

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