Länderkammer billigt neue Regeln für Pauschalreisen

Außerdem: Zustimmung für internationale Abkommen; Diskussion über EU-Justizpolitik

Wien (PK) - Die Länderkammer hat heute die Umsetzung von EU-Vorgaben über einheitliche europäische Vertragsstandards für Pauschalreisen genehmigt. Das Pauschalreisegesetz bringt u.a. umfangreiche vorvertragliche Informationspflichten sowie neue Regelungen für Vertragsänderungen und den Rechtsfolgen, wenn beispielsweise vertragliche Leistungen nicht erfüllt wurden. Einstimmig genehmigt hat der Bundesrat außerdem den Beitritt zehn zusätzlicher Staaten wie Albanien oder Peru zum Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung. Konsens bestand auch bei Ergänzungen und Präzisierungen im Zweiten Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen. Beschäftigt hat sich der Bundesrat außerdem mit der Bekämpfung von Terrorismus in Europa auf der Grundlage des Arbeitsprogramms der EU-Justizpolitik für 2017.

Für das Pauschalreisegesetz stimmten SPÖ, ÖVP und die Grünen. Geht es nach Armin Forstner (V/St) bringt es mit Blick auf den Konsumentenschutz mehr Sicherheit und Vertrauen. Im Gegensatz zur FPÖ bzw. Bernhard Rösch (F/W) glaubt er, dass die neuen Regelungen auch Verbesserungen für die Wirtschaft bedeuten. Rösch befürchtet hingegen negative Auswirkungen für kleine Reisebüros und Tourismus-Betriebe. Profitieren werden aus seiner Sicht nur große Reiseveranstalter, die KMU würden sich keine Rechtsabteilungen leisten können, um all die neuen Bedingungen verstehen zu können.

Dass es für Reisen, die man im Reisebüro oder Internet bucht, nun einheitliche europäische Regeln gelten, wertete ÖVP-Bundesrat Forstner als positiv. Der Reisesektor habe sich in den letzten Jahren vermehrt ins Internet verlagert, meinte außerdem Günther Novak (S/K). "Das Verreisen per Mausklick wird als selbstverständlich hingenommen", sagte er, mehr Klarheit gebe es jetzt etwa bei kombinierten Internet-Angeboten. Seitens der Grünen sagte Ewa Dziedzic (G/W), dass sich die Nützlichkeit mancher neuer Regelungen erst in der Praxis zeigen würde. Für sie ist beispielsweise offen, ob es als Pauschalreise gewertet wird, wenn man unterschiedliche Leistungen auf einer gemeinsamen Rechnung bucht.

Laut Justizminister Wolfgang Brandstetter hat sich sein Ressort bemüht, die EU-Richtlinie so schnell wie möglich umzusetzen, um betroffenen Reisebüros und Betrieben genug Zeit zu geben, sich auf die neuen Regelungen umzustellen.

10 neue Staaten treten Justizabkommen gegen Kindesentführung bei

Dem Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung werden 10 zusätzliche Staaten beitreten. Konkret handelt es sich dabei um Albanien, Andorra, Armenien, Marokko, Russland, die Seychellen, Singapur, Kasachstan, Peru und Korea. Ernst Gödl (V/St) machte anhand eines Entführungsfalles, der sich vor Jahren unmittelbar in seinem persönlichen Umfeld abgespielt hatte, aufmerksam, dass es in Österreich jährlich zu etwa 60 Fällen von Kindesentführung innerhalb der Familie kommt. Dass dem Abkommen zehn zusätzliche Staaten beitreten, sei nur zu begrüßen. "Jede Kindesentführung ist ein Drama", sagte Susanne Kurz (S/S), dennoch müsse man auch den kinderpsychologischen Aspekt miteinbeziehen, etwa, wie die Beziehungen zwischen Kindern und Eltern vorher gelaufen sind. Der Vertrag versuche jedenfalls, Kinder vor den Folgen grenzüberschreitender Entführungen zu schützen.

Werner Herbert (F/N) hoffte, dass der Kindesentführung mit dem Beitritt der zusätzlichen zehn Staaten ein weiterer Riegel vorgeschoben werden kann. Grün-Bundesrätin Ewa Dziedzic (G/W) begrüßte die Ausweitung des Abkommens ebenfalls.

Justizminister Brandstetter meinte, dass man über jeden zusätzlichen Staat im Abkommen froh sein müsse. Es sei bedauerlich, dass sich in diesen Fällen viel zu oft derjenige durchsetze, der illegal handelt.

Beim Zweiten Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen erklärte Brandstetter, dass die Ergänzungen und Präzisierungen einen wesentlichen Beitrag zur angestrebten Verfahrensbeschleunigung haben. Die Verfahrensbeschleunigung stehe in seinem Ressort ganz oben auf der Agenda, der unmittelbare Behördenverkehr und Informationsaustausch zwischen den Staaten würde dabei ungemein helfen.

Brandstetter bekennt sich zur Europäischen Staatsanwaltschaft

Werner Herbert (F/N) stand der EU-Jahresvorschau des Justizministeriums kritisch gegenüber. Konkret hinterfragte er die Sinnhaftigkeit der österreichischen Mitgliedschaft bei der Europäischen Staatsanwaltschaft, die der Justizminister anstrebt. Österreich besitze ein hohes strafrechtliches Niveau, hob Herbert hervor. Eine europäische Staatsanwaltschaft könnte die heimischen Staatsanwaltschaften schwächen, befürchtet der freiheitliche Bundesrat. Die bisherigen bilateralen und internationalen Verpflichtungen würden ausreichen. Zudem kritisierte Herbert die Vorschläge der EU zur GmbH, die bereits ab einem Euro Kapital möglich sein sollen.

Armin Forstner (V/St), Susanne Kurz (S/S) und Ewa Dziedzic (G/W) hoben vor allem die Wichtigkeit der Zusammenarbeit der EU bei Schlepperei und organisierter Kriminalität hervor, da diese nur gemeinsam bewältigt werden können. Auch die Vernetzung zu einem digitalen Binnenmarkt im Zivilrecht sei ein wichtiges Anliegen, betonte Forstner, der es nicht nur bei Absichtserklärungen belassen sehen will, sondern auch konkrete Umsetzungen einmahnte. Kriminelle dürfen nicht staatliche Bestimmungen ausnutzen, indem sie in einem Land ein Verbrechen begehen, das in einem anderen Land nicht geahndet wird, forderte Kurz und kündigte die Bekämpfung von Geldwäsche als Schwerpunkt in der österreichischen Ratspräsidentschaft an.

In Richtung Werner Herbert unterstrich Brandstetter sein klares Bekenntnis zur EU, die zwar Reformbedarf habe, weshalb Kritik auch wichtig sei, die aber nicht emotional geübt werden dürfe. Österreich ist im EU-Vergleich in vielen Bereichen voran, weshalb viele EU-Richtlinien relativ leicht umzusetzen sind, aber dennoch im konkreten Fall hinterfragt werden muss, welchen Sinn eine Vereinheitlichung im rechtlichen Bereich hat. Der Bundesminister unterstrich auch klar sein Vorhaben, der Europäischen Staatsanwaltschaft beizutreten, da diese einen klaren Mehrwert für Österreichs bringe, die Details müsse er allerdings noch mit dem Finanzministerium aushandeln. Zur GmbH ab einem Euro Kapital zeigte er sich ebenfalls skeptisch, so müssen beispielsweise auch auf den Gläubigerschutz geachtet werden. (Fortsetzung Bundesrat) keg/see

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