Mindestsicherung: Grüne für verfassungskonforme, sozial verträgliche Regelung

Kogler verweist auf gut funktionierende Lösungen in Grün-regierten Ländern

Wien (OTS) Erst vergangenen Freitag sind die neun SoziallandesrätInnen gemeinsam mit Sozialministerin Beate Hartinger-Klein übereingekommen, die Bund-Länder-Verhandlungen für eine bundeseinheitliche Mindestsicherung wiederaufzunehmen. Dass Bundeskanzler Sebastian Kurz heute einen Gesetzesentwurf für ein Bundesgrundsatzgesetz ankündigt, ist nicht nur ein Affront den Bundesländern gegenüber, sondern auch eine abermalige Düpierung der eigenen Sozialminsterin.

Die Grünen SoziallandesrätInnen, Katharina Wiesflecker (Vorarlberg), Gabriele Fischer (Tirol) und die Wiener Sozialsprecherin Birgit Hebein, warnen gemeinsam mit dem Grünen Bundessprecher Werner Kogler vor einer verfassungswidrigen Vorgangsweise. Der Verfassungsgerichtshof hat erst kürzlich Regelungen mit einer Wartezeit und einer Deckelung von 1.500 Euro eine klare Abfuhr erteilt. „Anstatt bei den Ärmsten den Sparstift anzusetzen, ist die Bundesregierung aufgefordert, Investitionen in Bildung und Arbeitsmarktintegration oberste Priorität einzuräumen. Nur dann sei es Menschen möglich, am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen und sich selbst zu erhalten“, betonen die Grünen LandesrätInnen unisono. Ein spezielles Augenmerk sei auf Zielgruppen wie Jugendliche, Menschen mit Behinderung, Langzeitarbeitslose und Flüchtlinge zu legen. Einsparungen im Bereich des AMS seien daher klar abzulehnen. Zudem sprechen sich die Grünen LandesrätInnen gegen eine Kostenverschiebung zu Lasten der Länder aus.

„Dass Kurz eine Politik der Ausgrenzung betreibt und Arme gegen noch Ärmere auszuspielen versucht, disqualifiziert sich von selbst. Ein einzelner Mindestsicherungsbezieher bekommt in ganz Österreich nicht mehr Geldleistungen als ein einzelner Mindestpensionsbezieher -solche unzulässigen Vergleiche arbeiten mit bewusstem Schüren von Ressentiments, was offensichtlich der neue Arbeitsstil des Kurz/Strache-Propagandakabinetts ist“, kritisiert Kogler. Der Grüne Bundessprecher betont, dass eine österreichweite Regelung jedenfalls den Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs voll und ganz entsprechen muss. „Methoden der Ungleichbehandlung, die absichtlich zur sozialen Kälte führen, sind unzulässig. An dieser Stelle sei daran erinnert, dass überall dort, wo Grüne mitregieren, Mindestsicherungslösungen getroffen wurden, die dem VfGH-Erkenntnis entsprechen. Überall dort hingegen, wo FPÖ und ÖVP den Ton angeben, kommt ideologie-getriebenes unsoziales Gemurks zustande, das vor dem Höchstgericht nicht hält.“

Für die Grünen ist daher eines klar: Ein Bundesgrundsatzgesetz muss sowohl den Ländern einen Umsetzungsspielraum lassen als auch den Vorgaben des Verfassungsgerichtshofes entsprechen. Die Bundesregierung sei gewarnt, ein verfassungswidriges Grundsatzgesetz vorzulegen und in den verfassungsrechtlich gewährleisteten Spielraum der Länder einzugreifen. Solche Vorgaben des Bundes würden sofort beim VfGH landen und dort keinen Bestand haben.

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