Nationalrat: Justizministerium muss vorerst nicht neu organisiert werden

Gesetzesinitiative von SPÖ, NEOS und JETZT fand keine Mehrheit, Staatsanwaltschaft darf gegen Pilz und Dönmez ermitteln

Wien (PK) Das Justizministerium muss vorläufig nicht neu organisiert werden. Ein entsprechender Gesetzesantrag von SPÖ, NEOS und JETZT fand heute im Nationalrat nicht die erforderliche Mehrheit. FPÖ und ÖVP votierten dafür, die Initiative zur Vorberatung an den Verfassungsausschusses rückzuverweisen. Seine Fraktion habe zwar der Fristsetzung zugestimmt, weil er der Intention des Antrags grundsätzlich etwas abgewinnen könne, erklärte FPÖ-Abgeordneter Harald Stefan, die am Tisch liegende Lösung sei aber nicht die beste. Einstimmig nahmen die Abgeordneten dagegen den Vorschlag der NEOS an, jährlich einen „Korruptionsbericht“ zu erstellen.

SPÖ, NEOS und JETZT fordern eigenständige „Weisungssektion“ im Justizministerium

Der Gesetzesantrag von SPÖ, NEOS und JETZT zielt darauf ab, jene Organisationseinheit im Justizministerium, die für Einzelstrafsachen sowie für Angelegenheiten des ministeriellen Weisungsrechts zuständig ist, von anderen für das Strafrecht zuständige Organisationseinheiten, insbesondere der Strafrechtslegistik, zu trennen. Damit wollen sie eine möglichst hohe Unabhängigkeit der Weisungssektion gewährleisten. Diese Organisationsstruktur sei jahrelang gängige Praxis im Justizministerium gewesen, bevor unter Justizministerin Claudia Bandion-Ortner eine gemeinsame Sektion „Strafrecht“ eingerichtet wurde, hob etwa Johannes Jarolim in der Debatte hervor. Durch einen Zusatzpassus soll zudem sichergestellt werden, dass Weisungen nur direkt durch den Minister – und nicht etwa via Generalsekretär – erteilt werden können.

Skeptisch zum vorliegenden Antrag äußerte sich Michaela Steinacker (ÖVP). Ihrer Ansicht nach hat es sich bewährt, Strafrechtslegistik und Praxis in einer Sektion zu verbinden. Zudem ist es ihrer Meinung nach systemwidrig, die Organisation eines Ressorts durch das Bundesministeriengesetz vorzugeben. Dies sei Aufgabe des jeweiligen Ministers. Stefan stieß sich unter anderem am Zusatzpassus: Die FPÖ halte Generalsekretäre für eine sinnvolle Lösung, sagte er.

Unterstützung erhielten Steinacker und Stefan von Justizminister Clemens Jabloner. Er ersuchte die Abgeordneten, nichts übers Knie zu brechen und begrüßte in diesem Zusammenhang die beabsichtigte Rückverweisung des Antrags an den Verfassungsausschuss. Es habe schließlich wenig Sinn, am Ende einer Legislaturperiode das Bundesministeriengesetz zu ändern. Zudem müsste man seiner Ansicht nach auch legistisch am Entwurf feilen. Aufhorchen ließ Jabloner mit einer Nebenbemerkung, wonach er nichts von Generalsekretären hält.

Bekräftigt wurde die Forderung nach einer geänderten Organisationsstruktur dagegen von Irmgard Griss (NEOS). Sie hält eine gemeinsame Sektion für Legistik und Einzelstrafsachen für ein Einfallstor für politisch motivierte Interventionen. SPÖ-Justizsprecher Jarolim sprach von einer zutiefst unsachlichen Lösung, die seinerzeit für viel Kritik unter Strafrechtsexperten sorgte.

Jährliche Vorlage eines „Korruptionsberichts“ an den Nationalrat

Die Forderung der NEOS nach Vorlage eines jährlichen „Korruptionsberichts“ an den Nationalrat fand im Plenum dagegen einhellige Zustimmung. Der vom Justizministerium zu erstellende Bericht soll unter anderem eine umfassende statistische Darstellung der Tätigkeit der Strafjustiz bei Korruptionstatbeständen sowie eine Systemanalyse dieses Deliktspektrums enthalten. Zielgerichtete und effektive Maßnahmen gegen Korruption könnten nur dann getroffen werden, wenn detaillierte Statistiken und Analysen in Bezug auf Korruptionsdelikte bekannt sind und daraus Muster und systematische Erkenntnisse abgeleitet werden können, argumentieren Irmgard Griss und ihre FraktionskollegInnen.

Trotz Zustimmung äußerte sich Klaus Fürlinger (ÖVP) zum Antrag kritisch. Es spreche nichts dagegen, die Kriminalstatistik zu erweitern, sagte er, Österreich sei aber keine Bananenrepublik, die in Korruption ersticke, wie der Antrag insinuiere. Zudem sieht er es wie FPÖ-Verfassungssprecher Harald Stefan problematisch, dass die Justiz immer mehr Berichtspflichten aufgebürdet bekommt.

Angesichts der Causa Buwog und anderer Affären hält SPÖ-Abgeordneter Johannes Jarolim eine Korruptionsstatistik hingegen für dringend notwendig. Man müsse aufzeigen, was Sache sei, betonte er. Irmgard Griss (NEOS) erhofft sich von einer gesonderten Aufstellung nicht zuletzt mehr Sensibilität in Sachen Korruption, wobei es ihr zufolge nach ausreichen würde, wenn Korruptionsdelikte im Sicherheitsbericht gesondert ausgewiesen werden.

Seitens der Regierung warnte Justizminister Clemens Jabloner davor, dass die Statistik, so wie sie angedacht ist, die Ressourcen des Justizministeriums sprenge, auch wenn das Unterfangen grundsätzlich positiv zu bewerten sei. Er kann sich aber vorstellen, ein Kapitel in den Sicherheitsbericht aufzunehmen, der dem Thema Korruption gewidmet ist.

Staatsanwaltschaft Linz darf gegen Pilz und Dönmez ermitteln

Am Ende des langen Sitzungstags befasste sich der Nationalrat schließlich noch mit zwei Auslieferungsbegehren. Zum einen ersuchte die Staatsanwaltschaft Linz den Nationalrat um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung von Abgeordnetem Peter Pilz (JETZT) wegen des Verdachts der Verleumdung. Zum anderen will sie gegen den fraktionslosen Abgeordneten Efgani Dönmez wegen gefährlicher Drohung ermitteln.

In beiden Fällen folgte der Nationalrat den Empfehlungen des Immunitätsausschusses und machte den Weg für behördliche Ermittlungen frei. Zwar sehen die Abgeordneten im Falle von Pilz einen Zusammenhang zwischen seiner politischen Tätigkeit und der ihm vorgeworfenen Handlung, beim Verdacht auf Verleumdung greifen die Immunitätsbestimmungen jedoch grundsätzlich nicht. Die Anzeige gegen Dönmez hat nach Meinung des Nationalrats nichts mit seiner beruflichen Tätigkeit als Abgeordneter zu tun. (Fortsetzung Nationalrat) gs

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