Novelle zum Landarbeitsgesetz bringt auch für Land Forstwirtschaft neue Arbeitszeitregelungen

SPÖ und JETZT vermissen Freiwilligkeitsprinzip für 11. und 12. Arbeitsstunde

Wien (PK) Für den Großteil der ArbeitnehmerInnen gelten bereits seit Anfang September neue Arbeitszeitregelungen, Stichwort 12-Stunden-Tag. Nun sollen die neuen Bestimmungen auch im Bereich der Land- und Forstwirtschaft nachvollzogen werden. Der Sozialausschuss des Nationalrats billigte heute mit den Stimmen der Koalitionsparteien und der NEOS eine entsprechende Novelle zum Landarbeitsgesetz, die auch etliche andere Neuerungen für Land- und ForstarbeiterInnen bringt. Dazu gehören etwa zusätzliche Ausnahmen von der Sonn- und Feiertagsruhe, Maßnahmen zum Nichtraucherschutz und mehr Transparenz bei Lohnabrechnungen und All-In-Verträgen. Laut ÖVP-Abgeordnetem Georg Strasser fußt die Novelle auf einer Einigung der Sozialpartner, SPÖ und JETZT stimmten dennoch dagegen. Sie vermissen unter anderem das Freiwilligkeitsprinzip für die 11. und 12. Arbeitsstunde in der Landwirtschaft.

Vertagt hat der Sozialausschuss die Beratungen über mehrere Oppositionsinitiativen zum Bereich Pensionen. Dem Anliegen der SPÖ, den Ausgleichszulagenrichtsatz bei 40 Versicherungsjahren auf 1.200 € zu erhöhen, könnte im kommenden Jahr aber zumindest teilweise Rechnung getragen werden. Eine vom Ministerrat beschlossene Punktation stellt zwar auf 40 Beitragsjahre für eine entsprechend höhere Mindestpension ab, sowohl ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger als auch Sozialministerin Beate Hartinger-Klein zeigten sich aber diskussionsbereit, was eine Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten betrifft.

Hintergrund für die Novellierung des Landarbeitsgesetzes ( 376 d.B. ) ist der Umstand, dass dem Bund im Bereich des Arbeitsrechts für Land- und ForstarbeiterInnen gemäß der Bundesverfassung lediglich die Grundsatzgesetzgebung obliegt, während die Länder für die Ausführungsgesetze zuständig sind. Das soll sich zwar ab 2020 durch das derzeit im Verfassungsausschuss liegende erste Kompetenzbereinigungspaket ändern, derzeit bedarf es aber noch eigener Gesetzesbeschlüsse, sollen im allgemeinen Arbeitsrecht verankerte Bestimmungen auch für den land- und forstwirtschaftlichen Bereich wirksam werden. Das betrifft etwa auch die Implementierung der Wiedereingliederungszeit, die Einführung eines Karenzanspruchs für Pflegeeltern ohne Adoptionsabsicht, adaptierte Bestimmungen für Elternteilzeit, neue Regelungen für den Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen, die Aufnahme psychischer Belastungen in die betriebliche Gesundheitsprävention, die Übernahme von Internatskosten für Lehrlinge sowie weitere Regelungen, die ebenfalls Teil des beschlossenen Pakets sind (siehe Parlamtentskorrespondenz Nr. 1355/2018 ).

Kein Freiwilligkeitsprinzip bei Überstunden

Nicht alle arbeitsrechtlichen Bestimmungen werden allerdings eins zu eins in das Landarbeitsgesetz übernommen. So nimmt der Entwurf etwa bei der Nachvollziehung der Arbeitszeitgesetz-Novelle auf die besonderen Bedürfnisse in der Land- und Forstwirtschaft Bedacht. Schon jetzt sind dort in Erntezeiten und zu anderen Arbeitsspitzen zum Teil 12-Stunden-Tage erlaubt. Auch können Überstunden bei außergewöhnlichen Umständen wie drohenden Wetterschlägen, Gefahr für das Vieh, einem drohenden Verderben von Produkten oder einer Gefährdung des Waldbestands nicht abgelehnt werden.

Neu ist, dass die tägliche Normalarbeitszeit im Falle einer Gleitzeitregelung auf bis zu 12 Stunden verlängert werden kann, wenn ein blockweiser Verbrauch von Zeitguthaben gestattet ist. Zudem wird das geltende komplizierte Überstundenregime für Arbeitsspitzen vereinfacht. Maßgeblich für Spitzen ist künftig nur noch die tägliche bzw. wöchentliche Höchstarbeitszeit von 12 bzw. 60 Stunden, wobei die Wochenarbeitszeit – einschließlich Überstunden – in einem Zeitraum von vier Monaten weiterhin durchschnittlich 48 Stunden nicht überschreiten darf. Für normale Zeiten, also außerhalb von Arbeitsspitzen und ohne Gleitzeitvereinbarung, wird eine tägliche Höchstarbeitszeit von elf Stunden und eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 52 Stunden normiert. Bei Beendigung eines Dienstverhältnisses sind übrig gebliebene Zeitguthaben mit einem Zuschlag von 50% für Vollzeitbeschäftigte und 25% für Teilzeitbeschäftigte abzugelten.

Wer mit der maßgeblichen Leitung eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs betraut ist, muss künftig keine Arbeitszeitaufzeichnungen mehr führen. Auch andere DienstnehmerInnen in Leitungsfunktionen können per Kollektivvertrag davon ausgenommen werden. Die tägliche Höchstarbeitszeit von 12 bzw. 60 Stunden gilt aber auch für sie.

Ausnahmen von der Sonn- und Feiertagsruhe werden ausgeweitet

Was das grundsätzlich neu in das Landarbeitsgesetz übernommene System der wöchentlichen Ruhezeit (Wochenendruhe, Wochenruhe, Ersatzruhe) betrifft, können für die Bewirtschaftung von Almen, die weitab von Siedlungen liegen, abweichende Regelungen getroffen werden. Auch für Schichtarbeit und für bestimmte DienstnehmerInnen im Bereich der Ernteübernahme wie Silo- und KellermeisterInnen sind Ausnahmen möglich.

Von der Sonn- und Feiertagsruhe sind künftig neben DienstnehmerInnen, die Melkarbeiten verrichten bzw. das Vieh pflegen, auch Arbeiten im Rahmen einer Almausschank oder Buschenschank und Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Fremdenverkehr ausgenommen. Die verpflichtende tägliche Ruhepause wird von einer Stunde auf eine halbe Stunde verkürzt.

Jugendlichen wird weiterhin ein Anspruch auf zwei zusammenhängende freie Tage pro Woche (inklusive Sonntag) eingeräumt. Außerdem steht ihnen künftig auch bei Viehpflege und Melkarbeit eine Mindestruhezeit von elf Stunden (derzeit zehn) zu. Demgegenüber ist in Hinkunft auch bei Jugendlichen unter bestimmten Voraussetzungen eine mehrwöchige Durchrechnung der Wochenarbeitszeit möglich. Zudem kann per Kollektivvertrag die Beschäftigung von über 16-Jährigen bis 22 Uhr zugelassen werden, was laut Erläuterungen etwa für die Arbeit in Buschenschanken in Frage kommt.

Mehr Transparenz bei Arbeitsverträgen und Löhnen

Im Sinne von mehr Transparenz wird Beschäftigten ein zivilrechtlicher Anspruch auf eine Lohnabrechnung eingeräumt. Zudem ist ihnen unverzüglich eine Kopie der Anmeldung zur Sozialversicherung auszuhändigen. Bei All-In-Verträgen muss der Grundlohn ziffernmäßig ausgewiesen werden.

ÖVP, FPÖ und NEOS begrüßen neue Regelungen

In der Debatte betonte ÖVP-Landwirtschaftssprecher Georg Strasser, dass die Novelle auf einer Einigung der Sozialpartner beruhe. Die Verhandlungen seien nicht einfach gewesen, letztendlich habe man aber einen Kompromiss gefunden, der auch im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe sowie auf die Absicherung und den Ausbau von Arbeitsplätzen in der Landwirtschaft wichtig sei. Ihm zufolge handelt es sich um die erste größere Änderung des Landarbeitsgesetzes seit 40 Jahren. Besonders hob Strasser auch die Übernahme der Internatskosten für Lehrlinge hervor.

Von einer sinnvollen Modernisierung des Landarbeitsgesetzes sprachen auch Peter Wurm (FPÖ) und Gerald Loacker (NEOS). Es sei nur logisch, dass Bestimmungen, die für andere ArbeitnehmerInnen gelten, auch im Bereich der Land- und Forstwirtschaft nachvollzogen werden, sagte Loacker und plädierte insgesamt für ein einheitliches Arbeitsrecht für alle Sektoren und alle ArbeitnehmerInnen, unabhängig davon, ob es sich um ArbeiterInnen oder Angestellte handelt. Etws irritiert zeigte sich Loacker darüber, dass die Internatskosten für Lehrlinge aus Mitteln des Insolvenz-Entgeltfonds finanziert werden, obwohl die Regierung angekündigt habe, die Lehrlingsförderung künftig beim AMS anzusiedeln.

SPÖ und JETZT sehen verschiedene Mängel

SPÖ-Abgeordneter Rainer Wimmer kann hingegen „keine massiven Verbesserungen“ für Beschäftigte in der Land- und Forstwirtschaft erkennen. Vielmehr würden die mögliche Erhöhung der Normalarbeitszeit für Gleitzeitbeschäftigte und die neuen Ausnahmeregelungen für die Sonn- und Feiertagsruhe Verschlechterungen bringen. Überdies vermisst er die Möglichkeit für ArbeitnehmerInnen, die 11. und die 12. Arbeitsstunde abzulehnen. Als Tabubruch sieht Wimmer, dass Sonderzahlungen für ErntehelferInnen künftig pauschaliert werden können, diese würden damit kein Weihnachts- und Urlaubsgeld mehr erhalten.

Zur Bemerkung von Wimmer, dass die Verhandlungen der Sozialpartner an der Gewerkschaft spurlos vorbei gegangen sind, hielt ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger fest, dass diese zwischen der Landwirtschaftskammer und dem Landarbeiterkammertag geführt wurden, der die Land- und ForstarbeiterInnen unmittelbar vertritt. Die Landarbeiterkammer stehe voll inhaltlich zur Gesamtlösung, bekräftigte er.

In eine ähnliche Stoßrichtung wie die Kritik der SPÖ ging auch die Kritik von JETZT-Abgeordneter Daniela Holzinger-Vogtenhuber. Sie wies darauf hin, dass 12-Stunden-Tage in der Landwirtschaft bisher nur in Ausnahmefällen möglich waren. Zudem vermisst auch sie ein Ablehnungsrecht für die 11. und 12. Arbeitsstunde. Als Benachteiligung für Teilzeitbeschäftigte sieht sie den Mehrarbeitszuschlag von nur 25%. Als positiv wertete Holzinger-Vogtenhuber hingegen die neuen Bestimmungen zum Nichtraucherschutz und den einmonatigen Kündigungsschutz nach Fehlgeburten.

Interessensabwägung bei Überstunden

Sozialministerin Beate Hartinger-Klein wies darauf hin, dass schon bisher 12-Stunden-Tage und 60-Stunden-Wochen in der Landwirtschaft möglich waren. Was die Ablehnung von Überstunden betrifft, habe es hingegen bisher gar keine Regelungen gegeben. Insofern sei die neu geschaffene Interessensabwägung, die sich am allgemeinen Arbeitsrecht anlehnt, eine wesentliche Verbesserung für die Betroffenen. Es sei auch ausgeschlossen, dass ArbeitnehmerInnen durch die neuen Regelungen Überstundenzuschläge verlieren, versicherte sie.

Bei der wöchentlichen Ruhezeit von durchgehend 35 Stunden orientiere man sich an der EU-Arbeitszeitrichtlinie, erklärte Hartinger-Klein. Hier habe es bislang unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern gegeben. Die vorgesehene Pauschalierung der Sonderzahlungen für ErntehelferInnen bringt ihr zufolge wesentliche Vereinfachungen, die genauen Bestimmungen seien ohnehin im Kollektivvertrag zu regeln.

Koalition stellt höhere Mindestpension bei 40 Beitragsjahren in Aussicht

Im Diskussionsblock zum Thema Pensionen stand zunächst ein Antrag der SPÖ ( 211/A ) zur Diskussion, der darauf abzielt, den Ausgleichszulagenrichtsatz für Personen mit mindestens 40 Versicherungsjahren auf 1.200 € zu erhöhen. Die Beratungen darüber wurden zwar vertagt, die Koalitionsparteien stellten zu dieser Frage aber eine Gesetzesänderung in Aussicht. Allerdings ist noch offen, inwieweit neben echten Beitragsjahren auch andere Versicherungsjahre für das Erreichen der 40 Jahre zählen sollen.

Er sei durchaus diskussionsbereit, was die Einbeziehung von Kindererziehungszeiten betrifft, hielt ÖVP-Sozialsprecher Wöginger fest. Allerdings sei es wichtig eine gute Balance zu finden. Was nicht sein könne, ist, dass Personen, deren Versicherungsjahre nicht einmal zur Hälfte aus Beitragsjahren bestehen, gleich behandelt werden wie Personen mit 40 Arbeitsjahren. Er wies zudem darauf hin, dass Jahrgänge ab 1955 ohnehin vier Pensionsbeitragsjahre pro Kind erworben haben.

Uneingeschränkt unterstützt wurde der SPÖ-Antrag von Daniela Holzinger-Vogtenhuber (JETZT). Es sei notwendig, die Kindererziehungszeiten in die Berechnung miteinfließen zu lassen, schließlich hätte die ältere Generation keine Alternative dazu gehabt, die Kinder selbst zu betreuen.

SPÖ-Frauensprecherin Gabriele Heinisch-Hosek weist im Antrag darauf hin, dass von einer höheren Mindestpension bei 40 Versicherungsjahren hauptsächlich Frauen und Mütter profitieren würden, die aufgrund von Kindererziehung ihre Erwerbstätigkeit unterbrochen haben bzw. längere Zeit nur teilzeitbeschäftigt waren. Somit trage der Schritt auch zur Vermeidung von Altersarmut insbesondere von Frauen bei.

Wenig abgewinnen kann dem Vorschlag Gerald Loacker (NEOS). Mit Maßnahmen, wie sie der Antrag vorsieht, würde das Versicherungsprinzip ausgehebelt, kritisierte er. Zudem würde der Vorschlag einen Anreiz bieten, lange Teilzeit zu arbeiten, länger in Karenz zu bleiben und die letzten Jahre vor der Pension Arbeitslosengeld zu beziehen. Es dürfe nicht sein, dass Personen, die 40 bis 45 Jahre gearbeitet haben, „am Ende die Gelackmeierten sind“. Diese Bemerkung veranlasste Dagmar Belakowitsch (FPÖ) zur Replik, dass beim Erfordernis von 40 Beitragsjahren jene die Gelackmeierten sein könnten, die drei bis vier Kinder großgezogen und daneben Teilzeit gearbeitet haben, die 40 Arbeitsjahre aber knapp nicht erreichen.

FPÖ-Seniorensprecher Werner Neubauer erinnerte daran, dass er jahrelang für eine Mindestpension von 1.200 € eingetreten sei, um Altersarmut zu bekämpfen. Dies sei von den SPÖ-Sozialministern aber stets mit dem Argument der Unfinanzierbarkeit abgelehnt worden. Als wichtig erachtet er es, AusgleichszulagenbezieherInnen auch einen Zuverdienst zu ermöglichen.

Ausschussvorsitzender Josef Muchitsch (SPÖ) hielt Neubauer entgegen, dass mit der Einführung einer Mindestpension von 1.000 € für 30 Beitragsjahre unter Sozialminister Stöger ein wesentlicher erster Schritt gesetzt wurde.

Was die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten bei den geforderten 40 Jahren betrifft, zeigte auch Sozialministerin Beate Hartinger-Klein Diskussionsbereitschaft. Generell auf Versicherungszeiten abzustellen, lehnt sie aber ab. In der Frage des Zuverdienstes soll BezieherInnen einer Ausgleichszulage Nebeneinkommen bis zur Höhe der Geringfügigkeitsgrenze erlaubt werden. Mit Stand Dezember 2017 haben laut Hartinger-Klein 212.377 Personen eine Ausgleichszulage bezogen.

NEOS fordern transparentes Pensionskonto und weitere Begrenzung von Sonderpensionen

Vertagt wurden auch drei Anträge der NEOS. Gerald Loacker geht es unter anderem darum, die Versicherten in Form einer jährlichen Pensionskontomitteilung regelmäßig darüber zu informieren, mit welcher Pension sie im Alter rechnen können und wie sich ein späterer Pensionsantritt auf die Höhe der Pension auswirkt ( 359/A(E) ). Dabei sollen auch Pensionen aus betrieblichen Vorsorgekassen und aus der staatlich geförderten Zukunftsvorsorge berücksichtigt werden. Zudem mahnt er die Erstellung eines „Langzeitberichts“ über die Entwicklung des österreichischen Pensionssystems durch das Sozialministerium ( 353/A(E) ) sowie höhere Solidarbeiträge von BezieherInnen hoher Sonderpensionen ( 283/A(E) ) ein.

In der Debatte kritisierte Loacker unter anderem, dass sich die neue Alterssicherungskommission zur langfristigen Pensionssicherung immer noch nicht konstituiert hat. Seiner Meinung nach soll daher das Sozialministerium den seit Ende letzten Jahres fälligen „Langzeitbericht“ zur Pensionsentwicklung vorlegen. Schließlich brauche es Zahlen und Fakten, um erforderliche Maßnahmen zur nachhaltigen Sicherung des Pensionssystems zu setzen, argumentiert er. Dass der Bericht bis Ende 2017 nicht vorgelegt wurde, wertete Loacker als „glatten Gesetzesbruch“.

SPÖ-Abgeordneter Alois Stöger hielt Loacker entgegen, dass man mit der Bürgerkarte jederzeit Einblick in sein Pensionskonto nehmen könne. Zudem werde man ab dem 50. Lebensjahr schriftlich von der Pensionsversicherung informiert. Eine Umsetzung des Vorschlags der NEOS würde nur unnötige Kosten verschlingen, glaubt er. Auch Rebecca Kirchbaumer (ÖVP) verwies auf das digitale Pensionskonto. Angesichts immer bunterer Karriereverläufe hält sie es außerdem für schwierig, die erwartete Pension im Alter zu prognostizieren.

Alterssicherungskommission könnte bald eingesetzt sein

FPÖ-Abgeordneter Werner Neubauer sprach sich dafür aus, zunächst die Sozialversicherungsreform abzuwarten und dann „mit dem neuen Team“ zu besprechen, welche Verbesserungsmöglichkeiten für Versicherte man umsetzen könne. Was die Einrichtung der Alterssicherungskommission betrifft, ist man ihm zufolge in der Endphase der Verhandlungen.

Das bestätigte auch Sozialministerin Hartinger-Klein. Sie führe in dieser Sache laufend Gespräche, hob sie hervor. Dass die Alterssicherungskommission bisher nicht zusammengetreten ist und damit Ende 2017 auch kein Langzeitbericht vorgelegt wurde, sieht sie als Versäumnis ihres Vorgängers. Den nächsten Langzeitbericht hält sie in Anbetracht des vorgesehenen Dreijahresrhythmus erst am 31. Dezember 2020 für fällig.

Was das Thema „Luxuspensionen“ anlangt, machte Loacker geltend, dass man derzeit nicht alle Möglichkeiten, die das Sonderpensionsbegrenzungsgesetz bietet, ausgeschöpft habe, da nicht alle Pensionsbezüge zusammengezählt werden. Dem schloss sich auch Markus Vogl (SPÖ) an. Man habe in der letzten Legislaturperiode viel zur Begrenzung von Sonderpensionen getan, nun gelte es verbliebene Lücken zu schließen, sagte er. Immerhin hätten alle Einschnitte bisher rechtlich gehalten. Auch Daniela Holzinger-Vogtenhuber (JETZT) unterstützte den Antrag.

FPÖ-Abgeordneter Neubauer gab hingegen zu bedenken, dass das Anliegen aufgrund verschiedener Zuständigkeiten nicht einfach umzusetzen sei. Überdies bräuchte es dafür ein neues Meldesystem. „Wir werden uns das aber natürlich ansehen“, versicherte er. SPÖ-Abgeordneter Vogl wertete die Ausführungen Neubauers allerdings als fadenscheinig und erinnerte an den seinerzeitigen Kampf der FPÖ gegen Luxuspensionen, den er nun als offenbar beendet sieht. (Fortsetzung Sozialausschuss) gs

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