Wien (OTS) – In Österreich beziehen aktuell etwa 460.000 Personen Pflegegeld. Ein siebenstufiges Modell reguliert die jeweilige Höhe des Pflegegeldes. Der Pflegebedarf wird, nach Antragstellung der Pflegebedürftigen, im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens definiert.
Seit 2012 sind bei Erhöhungsanträgen zum Pflegegeld auch Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege, insbesondere ab der Pflegestufe 3, eingebunden. An dieser Reform war der Österreichische Gesundheits- und Krankenpflegeverband (ÖGKV) von Beginn an wesentlich beteiligt. Der Nutzen von Pflegewissen in diesem Bereich liegt auf der Hand und kommt seither vielen Betroffenen zugute. Ein gezielter Blick bei der Begutachtung von Pflegebedürftigen durch Pflegefachpersonen hinsichtlich eventueller Schwierigkeiten bei der Nahrungsaufnahme oder bei der selbständigen Durchführung der Körperpflege, erhöht die Treffsicherheit der zuzuerkennenden Pflegestufe. Die positiven Ergebnisse der Begutachtungen durch Pflegefachpersonen sind wohl auch einer der Gründe warum nun per Erlass des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK) die Pensionsversicherungsanstalten (PVA) gebeten wurden, die Begutachtungen schon aber der Pflegestufe 1 auf den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege zu übertragen. Somit ist der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege von Beginn an in den Prozess der Pflegegeldeinstufung eingebunden. Dies ist ein wichtiger Schritt, wenn es darum geht Ressourcen nach Bedürfnis- und Bedarfsorientierung auszurichten.
Durch diese Maßnahme wird aus der Sicht des ÖGKV die Bedeutung der Pflegefachkompetenz sichtbar und die Notwendigkeit der vermehrten Einbindung des Pflegewissens in den Systemen deutlich.
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