SPÖ-OÖ beantragt Untersuchungskommission als Minderheitenrecht im Oö. Landtag

SPÖ-OÖ-Klubvorsitzender Makor: "Überfälliger Schritt muss jetzt dringlich erfolgen."

Linz (OTS) - Die Tatsache, dass eine Untersuchungskommission im Oö. Landtag nur von einer Mehrheit beantragt werden kann, hat sogar Universitätsprofessorin Mag. Dr. Anna Gamper jüngst als "Unikum" bezeichnet. „Dieses geradezu absurde Unikum soll jetzt rasch abgeschafft werden, um die volle Aufklärung der parteipolitischen Manipulationen von Gemeindeaufsichtsberichten des Landes zu ermöglichen. Die SPÖ bringt daher für die kommende Landtagssitzung einen Dringlichkeitsantrag für die Untersuchungskommission als Minderheitenrecht ein“, argumentiert SPÖ-Klubvorsitzender Christian Makor. So wie im Bundesparlament soll die Zustimmung eines Viertels der Abgeordneten zur Einberufung einer Untersuchungskommission ausreichen.

Die Einberufung einer Untersuchungskommission erfordert laut Artikel 35a der Oö. Landesverfassung einen Mehrheitsbeschluss des Oö. Landtags. Weil aber ÖVP/FPÖ sowohl im Landtag wie auch in der Oö. Landesregierung über eine Mehrheit verfügen, ist es dementsprechend schwierig und unwahrscheinlich, dass eine Untersuchungskommission gegen den Willen der Landesregierung eingerichtet wird. „Damit eine Untersuchungskommission ihren demokratischen Kontrollzweck erfüllen kann, muss sie als Minderheitenrecht – wie auch im Bund – ausgebaut werden“, stellt Makor klar. Im Bundesparlament wurde die Reform der Untersuchungskommission bereits 2015 abgeschlossen, so dass seitdem ein Viertel der Abgeordneten zur Einberufung ausreicht.

In den Beratungen des Unterausschusses "Landesverfassung" des Oö. Landtags, wo das Thema Untersuchungskommission ebenfalls auf Initiative der SPÖ diskutiert wurde, hat die Rechtsexpertin der Universität Innsbruck Prof. Mag. Dr. Anna Gamper das oberösterreichische System einer Untersuchungskommission als Mehrheitsrecht als „Unikum“ bezeichnet. „Weil die Beratungen zur notwendigen Reform der Untersuchungskommission jetzt schon über vier Jahre dauern, muss nun als Zwischenschritt der Wandel vom Mehrheits-zum Minderheitenrecht erfolgen, um die Aufklärung der manipulierten Gemeindeaufsichtsberichte nicht weiter zu behindern“, fordert Makor. Die Aufklärung von Missständen im Land Oberösterreich darf nicht an der Verzögerungstaktik von ÖVP und FPÖ scheitern.

Rückfragen & Kontakt:

Pressesprecher Mag. Andreas Ortner (Email: andreas.ortner@ooe.gv.at; Tel: 0664-8299984)

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