Untersuchungskommission zum Terroranschlag vom 2. November 2020

Zwischenbericht

Die am 26.11.2020 eingesetzte Untersuchungskommission zum Terroranschlag vom 2. November 2020 in Wien hat der Bundesministerin für Justiz und dem Bundesminister für Inneres am 22.12.2020 einen ersten Bericht übermittelt.

In der kurzen zur Verfügung stehenden Zeit hat sich die Kommission in intensiver Arbeit einerseits auf die mit dem Attentäter zusammenhängende Arbeit der Gerichte, der Staatsanwaltschaften und der Strafvollstreckungsbehörden sowie der Bewährungshilfe konzentriert, andererseits hat sie das Handeln der unmittelbar zur Abwehr von (terroristischen) Gefahren zuständigen Dienststellen im Wesentlichen rekonstruiert. Demgemäß gibt der Bericht Einblicke in die operativen Tätigkeiten und Informationsverarbeitungen der betreffenden Dienststellen des Innenressorts und, soweit auch grenzüberschreitende Bedrohungslagen relevant sind, des Verteidigungsressorts. Im Einzelnen geht es um Vorgänge, die jeweils vom Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, dem Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Wien und dem Heeresnachrichtenamt bearbeitet wurden.

Die Kommission wird ihre Arbeit nach den Feiertagen fortsetzen und insbesondere auch Empfehlungen an Gesetzgebung und Regierung erstatten. Aus ihrer Sicht steht einer Veröffentlichung des Berichts nichts im Wege.

Rückfragen & Kontakt:

ingeborg.zerbes@univie.ac.at

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