UVP-Gesetz-Abänderungsantrag: Offenlegung der BürgerInnen-Daten ist rechtswidrig und öffnet Tür und Tor für Orbanisierung

GLOBAL 2000 fordert Umweltministerin Köstinger auf, für Rücknahme des Antrags zu sorgen

Wien (OTS)

Gestern Abend wurde der kurzfristig eingebrachte Abänderungsantrag (1) für das Umweltverträglichkeitsprüfungs-Gesetz (UVP-G) im Umweltausschuss des Nationalrats mit Mehrheit der Regierungsparteien angenommen.

„Der Antrag versucht, die Errungenschaften der österreichischen Umweltpolitik seit der Auseinandersetzung von Hainburg in unsäglicher Weise einzuschränken“, kommentiert Leonore Gewessler, Geschäftsführerin von GLOBAL 2000. „Durch die willkürlich erhöhte Latte von mindestens 100 Mitgliedern werden viele der derzeit 57 österreichischen Umweltschutzorganisationen mit Parteienstellung von UVP-Verfahren ausgeschlossen, die über viele Jahre kompetent und konstruktiv für die Verbesserung von Genehmigungen im Abfall-, Wasser- und Luftbereich eingetreten sind.“

Weitaus gravierender ist aber nach Analyse von Juristen die geplante Offenlegung der Mitglieder der Umweltorganisationen „mit Name und Anschrift“, die dann bei der Antragstellung zur Registrierung für die Parteienstellung sowohl an das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus als auch an das Wirtschaftsministerium zu übermitteln wären.

„Diese Offenlegung von Mitglieder-Namen und -Adressen ist offenkundig rechtswidrig nach Datenschutzrecht. Es liegt aber vielmehr auch nahe, dahinter einen unverhohlenen Versuch der Einschüchterung der Zivilgesellschaft zu sehen“, so Gewessler. „Noch leben wir in einem demokratischen Rechtsstaat, in dem das Recht auf Bürgerbeteiligung klar verankert ist – wenn aber die sensiblen Daten von Mitgliedern an das Wirtschaftsministerium übermittelt würden, ist das der klare Versuch, Engagement und Generalverdacht zu stellen. Viele langjährige KämpferInnen für Umwelt- und Tierschutz und gegen Partikularinteressen von Unternehmen sind hier vollkommen unverhältnismäßig in ihren Grundrechten betroffen.“

Verfahrensbeschleunigung durch Kompetenz

Derzeitig dauern UVP-Verfahrensdauer bis zum Entscheid der Behörde im Durchschnitt ab Vorliegen der vollständigen Unterlagen sieben Monate. Dass Verfahren länger dauern, liegt sehr häufig an mangelhaften Unterlagen der Projektwerber, oder wie im Fall der auch für die Energiewende besonders kritischen Genehmigung der Hochspannungstrasse im Raum Salzburg („Salzburgleitung“) schlicht an der Überlastung der Behörden.

„Anstatt fortwährend Angriffe auf die kompetenten und konstruktiven Kräfte der Zivilgesellschaft zu reiten – Staatsziel Wirtschaftswachstum, Standortentwicklungsgesetz, jetzt UVP-Gesetz – sollte die Regierung eher die Kompetenz der Antragsteller und Behörden stärken“, so Gewessler abschließend. „Wir fordern Bundesministerin Köstinger auf, zu dem vermurksten und rechtswidrigen Abänderungsantrag Stellung zu beziehen und dafür zu sorgen, dass er umgehend zurückgezogen wird.“

(1) Abänderungsantrag UVP-Gesetz, eingebracht durch die Abgeordneten Schmuckenschlager und Rauch:
https://bit.ly/2QuWOei

Rückfragen & Kontakt:

Leonore Gewessler, Geschäftsführerin GLOBAL 2000, 0699 14 2000 32 leonore.gewessler@global2000.at

Michael Lachsteiner, Pressesprecher GLOBAL 2000, 0699 14 2000 20 michael.lachsteiner@global2000.at

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