WKÖ-Spitze: Unterstützungspaket gibt Betrieben wichtige Liquiditätsstütze

Umsatzersatz und Fixkostenzuschuss unterstützen möglichst viele betroffene Betriebe quer durch alle Branchen – Maßnahmen für indirekt Betroffene beantragbar machen

Wien (OTS) Die Wirtschaftskammer-Spitze begrüßt die heute von der Regierung konkretisierten Wirtschaftshilfen für jene Betriebe, die aufgrund der Corona-Maßnahmen derzeit geschlossen bleiben müssen: „In der sehr herausfordernden zweiten Infektionswelle ist es notwendig, dass die Wirtschaftstreibenden zeitnah Unterstützung bekommen. Das schnelle Beantragen und die schnelle Auszahlung geben die erhoffte Sicherheit“, sagt Harald Mahrer, Präsident der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). „Die Maßnahmen unterstützen die Liquidität der Betriebe. Sie müssen jetzt zielgerichtet dort ankommen, wo sie dringend gebraucht werden: nämlich in den Betrieben“, ergänzt WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf.

Der Umsatzersatz sei eine wichtige Unterstützung, um die Lockdown-Folgen zumindest teilweise zu kompensieren. Neben Unternehmen aus der Gastronomie und Hotellerie erhalten nun auch Handelsbetriebe und körpernahe Dienstleister einen Umsatzersatz für die Zeit, in der sie nicht aufsperren dürfen. Bei körpernahen Dienstleistungen wie zum Beispiel Friseuren werden 80 Prozent des Umsatzes vom November 2019 ersetzt. Für Handelsunternehmen kommt es entsprechend der Verderblichkeit und Saisonalität der Ware (Wertverlust in der Lockdown-Phase), der Umsatz/Ertrag-Relation und der Wahrscheinlichkeit von Aufholkäufen zu einer verfassungsrechtlich gebotenen Staffelung.

WKÖ-Präsident Harald Mahrer: „Mit dem Fixkostenzuschuss II ist es gelungen, eine breit angelegte Lösung zu finden, sodass möglichst viele Betriebe quer durch alle Branchen unterstützt werden.“ In Phase 2 wird der Zuschuss schon ab 30% statt 40% Umsatzausfall gewährt und kann bis zu 100% betragen. Die verbesserten Rahmenbedingungen gehen auch mit einer Erweiterung der Fixkosten einher, sodass die AfA, die fiktive AfA und Leasingsraten sowie frustrierte Aufwendungen und betriebsnotwendige Personalkosten geltend gemacht werden können. „Gerade die besonders betroffenen Branchen wie beispielsweise Reisebüros, Kinos und die Busbranche profitieren von diesen Anpassungen. Die vorgestellte Lösung ist eine weitere dringend notwendige Stütze, um durch den heuer besonders harten Winter zu kommen“, sagt Mahrer.

Aber auch für indirekt betroffene Zulieferfirmen müsse es rasch eine Entschädigung geben, fordert der WKÖ-Chef. Das betreffe beispielsweise zuliefernde Bäcker oder Fleischer im Lebensmittelgewerbe, aber auch den Lebensmittel-Großhandel oder Veranstaltungstechniker. Generalsekretär Kopf ergänzt: „Erfreulich ist, dass die EU-Kommission grünes Licht für den erweiterten Fixkostenzuschuss nach befristetem Beihilferahmen gegeben hat. Wichtig ist dabei, dass es in Zukunft eine Kombinationsmöglichkeit der heute präsentierten ‚Light‘-Version mit dem nun genehmigten Fixkostenzuschuss mit bis zu 3 Mio. Euro Volumen gibt.“

Gleichzeitig appellieren Mahrer und Kopf, die Corona-Schutzmaßnahmen einzuhalten: „Nur mit gemeinsamer Disziplin beim Einhalten der Schutzmaßnahmen können wir die Krise meistern. Dann gibt es sowohl für die Betriebe und als auch ihre Beschäftigten wieder eine Perspektive, dass der Wirtschaftsmotor wieder rund laufen kann“, so die WKÖ-Spitze. (PWK566)

Rückfragen & Kontakt:

Sonja Horner
Wirtschaftskammer Österreich
Sprecherin des Präsidenten
T 0590900 4462
E sonja.horner@wko.at

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