WKÖ-VP Roth: EU-Japan Freihandelsabkommen ist eindeutiges Bekenntnis für internationalen Handel und Absage gegen Handelsschranken

Nach politischer Einigung rasch Einzelheiten des Abkommens auf den Tisch legen

Wien (OTS) - „Österreich als Exportland wird von dem vorliegenden Freihandelsabkommen profitieren. Deshalb sagen wir Ja zu diesem Abkommen, denn der Ausbau der Handelsbeziehungen ist eine Frage der ökonomischen Vernunft“, betonte heute, Donnerstag, WKÖ-Vizepräsident Jürgen Roth. Österreich benötige weiteres Wachstum auf den Exportmärkten, Handelsverträge wie das Abkommen der EU mit Japan öffnen Märkte und sichern unseren Wohlstand und Arbeitsplätze – und sie sind auch auf internationaler Ebene ein Beitrag für Frieden und politischer Stabilität, so Roth.

Nicht zuletzt das Ifo habe in einer Studie vom März 2017 zuletzt bestätigt, dass sich das EU-Japan-Handelsabkommen besonders positiv auf die österreichische Wirtschaft auswirken werde. Am stärksten wird die verarbeitende Industrie Österreichs von diesem Abkommen profitieren. Für Österreich wird ein Exportzuwachs von 2,2 Mrd. Euro und zusätzliche 5.000 Arbeitsplätze erwartet. Das österreichische BIP soll um 0,34% wachsen.

„Vom Handel mit Japan profitiert vor allem eine größere Anzahl von KMU, da viele KMU auch als Zulieferbetriebe für die österreichische Exportwirtschaft tätig sind, indem sie Vorleistungen für KMU und größere Unternehmen im In- und Ausland bereitstellen. Das stärkt unserer mittelbetrieblich strukturierten Wirtschaft den Rücken“, so Roth. Für österreichische Firmen bestehen Geschäftsmöglichkeiten vor allem im High-Tech-Bereich, bei Maschinen und Anlagen, in Bezug auf die Bio- und Holztechnologie sowie bei Nahrungs- und Genussmitteln. Die österreichische Expertise ist in Japan besonders bei Energie und erneuerbaren Energieformen, bei der Infrastruktur und Gebäudeeffizienz, bei Gesundheits- und Medizintechnik, bei der Informations- und Kommunikationstechnologie und im Bereich Forstwirtschaft und Umweltschutz gefragt.

In Hinblick darauf, dass heute das Grundsatzübereinkommen präsentiert wird, unterstrich der WKÖ-Vizepräsident, dass die genauen Inhalte der Vereinbarung so rasch wie möglich präsentiert werden müssen: „Information hat hier Priorität. Es gilt die Details auf den Tisch zu legen und die Bevölkerung umfangreich über Vorteile und Notwendigkeiten des EU-Japan-Abkommens zu informieren. Fakten müssen im Mittelpunkt stehen, wir wollen nicht eine Situation wie bei TTIP und CETA heraufbeschwören, in der anstatt der Chancen Mythen die Diskussion dominiert haben.“

Bereits jetzt ist Japan nach China der zweitwichtigste Wirtschaftspartner für Österreich in Asien. Im Jahr 2016 betrugen die direkten Exporte Österreichs nach Japan rund 1,3 Mrd. Euro. Dem stehen Einfuhren in der Höhe von knapp 2 Mrd. Euro gegenüber. Die Dienstleistungsexporte nach Japan betrugen 2016 269 Mio. Euro. Dem stehen Dienstleistungsimporte von 117 Mio. Euro gegenüber. Damit wurde ein hoher Überschuss von 152 Mio. Euro bei den Dienstleistungen erwirtschaftet und somit das 2,3-fache der Importe exportiert. Im Jahr 2014 exportierten 1.383 oder 3,3 % der österreichischen Unternehmen Waren im Wert von 1,15 Mrd. Euro oder 0,9 % des gesamtösterreichischen Exportvolumens nach Japan. 1.123 oder 81 % der exportierenden Unternehmen waren KMU, die Waren im Wert von 333 Mio. Euro nach Japan lieferten oder 29 % des gelieferten Warenwertes. (PWK589/us)

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