Bundesbehindertenanwalt Hansjörg Hofer: Auch Menschen mit Behinderung müssen frei entscheiden können, wo und mit wem sie wohnen wollen

Fachkonferenz stellt Beispiele für gelungene Inklusion im Bereich Wohnen aus Europa und Österreich vor

Wien (OTS/BMASK) - Im Rahmen der Fachkonferenz „Wege zum selbstbestimmten Leben“, die heute in Wien vom Österreichischen Behindertenrat, der Behindertenanwaltschaft und den Bundesländern Oberösterreich, Steiermark und Wien ausgerichtet wurde, hat Hansjörg Hofer in seiner Funktion als Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung ein Plädoyer für ein selbstbestimmtes Wohnen von Menschen mit Behinderung abgelegt:  „Selbst zu entscheiden, wo und mit wem ich wohne, ist eine Selbstverständlichkeit. Nicht aber für Menschen mit Behinderung! Diese sind auch in Österreich noch sehr häufig gezwungen, besondere Wohnformen zu nutzen. Das muss sich ändern!“, erklärte Hofer. **** 

    Die seit 2008 auch in Österreich in Geltung stehende UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung hält fest, dass Menschen mit Behinderung die unabhängige Lebensführung und die volle Einbeziehung in die Gemeinschaft und die uneingeschränkte Teilhabe an der Gesellschaft zu gewährleisten ist. Dazu gehört nach Art. 19 der Konvention, dass Menschen mit Behinderung ihren Aufenthaltsort selbst wählen und entscheiden können, mit wem und wo sie leben und nicht verpflichtet sind, besondere Wohnformen (zum Beispiel Heime) zu nutzen.

    Dazu braucht es gemeindenahe Unterstützungsdienste, um die Einbeziehung in die Gesellschaft sicher zu stellen und eine Isolation sowie Absonderung von der Gemeinschaft zu verhindern. 

    Die heutige Veranstaltung „Wege zum selbstbestimmten Leben“ hat anhand konkreter Erzählungen betroffener Menschen aufzeigt, auf welche Weise ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderung ermöglicht werden kann, aber auch die Hürden und Herausforderungen auf diesem Weg geschildert.     

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Babenbergerstraße 5/4
1010 Wien
E-Mail: office@behindertenanwalt.gv.at
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