COVID-19: Neue Maßnahmen und geplanter Grüner Pass sorgen für heftige Auseinandersetzungen im Nationalrat

Debatte über Grundrechtseinschränkungen, Impfstrategie und Diskriminierung durch Grünen Pass

Wien (PK) Im Zuge der Änderungen im COVID-19-Maßnahmengesetz sowie im Epidemiegesetz, die heute mit den Stimmen der Koalitionsparteien den Nationalrat passierten, wurde auch die rechtliche Grundlage für den Grünen Pass geschaffen. Im Gesetzespaket geht es in erster Linie um Ausgangsregelungen, Betretungsverbote und Berufsgruppentestungen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 sowie darum, dass das Vorweisen von gültigen Tests verordnet werden kann. Auch soll bei der Bewertung der epidemiologischen Situation zusätzlich auf den Durchimpfungsgrad der Bevölkerung und das Auftreten von Virusvarianten abgestellt werden. Mittels eines angenommenen Abänderungsantrags der Koalitionsparteien wurde zudem die Basis für eine statistische Auswertung der COVID-19-Datenanalyse geschaffen.

Die Neuerungen sorgten für eine heftige und kontroverse Debatte. Ein Antrag der NEOS, die Materie an den Gesundheitsausschuss zurück zu verweisen, erhielt nicht die erforderliche Mehrheit. Während die Abgeordneten von ÖVP und Grünen unterstrichen, dass die Maßnahmen immer zeitlich begrenzt seien und dazu dienten, die Pandemie in den Griff zu bekommen, ließ die Opposition kein gutes Haar an dem Beschluss. Kritik gab es nicht nur an der in den Augen von SPÖ, FPÖ und NEOS zu kurzen Begutachtungsfrist und gegen die im Ausschuss kurzfristig vorgelegten Bestimmungen zum Grünen Pass. Der Protest richtete sich vor allem gegen die Passagen zu den Ausgangsbeschränkungen. So sprach die FPÖ von einem „schwarzen Tag für die Demokratie“ und sah damit den Überwachungsstaat verwirklicht. Auch die NEOS orteten den „gravierendsten Angriff auf die Grund- und Freiheitsrechte“, den sie mit allen Mitteln bekämpfen werden. Die SozialdemokratInnen warfen wie auch die Freiheitlichen dem Gesundheitsminister vor, mit dem Grünen Pass eine Diskriminierung der nicht Geimpften vorzunehmen, was Menschen erster und zweiter Klasse schaffe. Das sei vor dem Hintergrund des langsamen Impffortschritts völlig inakzeptabel. 

Anschober: Ende Juni soll es für zwei Drittel der Bevölkerung ein Impfangebot geben

Diese Vorwürfe wies Gesundheitsminister Rudolf Anschober vehement zurück. Österreich rangiere in der Zwischenzeit unter den Top 5. Bisher seien 1,4 Millionen Impfungen durchgeführt worden. Der Minister zeigte sich zuversichtlich, dass bis Ende April alle über 65-Jährigen, die es wollen, auch eine erste Impfung erhalten haben, im Mai sollen alle über 55-Jährigen über einen Impfschutz verfügen. Anschließend werde man in die Breite gehen können, so Anschober, der bis Ende Juni dieses Jahres zwei Drittel der Bevölkerung ein Impfangebot zur Verfügung stellen will. Es brauche aber noch 10 Wochen Verantwortung und Solidarität, appellierte er an die Bevölkerung. Was die Testungen betrifft, so gehöre Österreich zu den drei besten Ländern der Welt. Allein in den letzten 24 Stunden hätten die Behörden 420.000 Tests durchgeführt, in den Apotheken lag die Zahl der Tests in der letzten Woche bei 380.000.

Den Grünen Pass wird es laut Anschober als App, aber auch als haptische Variante geben. Ende April sollen darin die Tests verankert sein, bis Ende Juni will man das auch für die Impfungen schaffen.

Dezidiert wies der Gesundheitsminister die Behauptung zurück, nicht Geimpfte würden diskriminiert. Als Alternative gebe es ja auch die Tests. Auch seitens der Abgeordneten von ÖVP und Grünen wurde mehrmals unterstrichen, dass Geimpfte dadurch mit Getesteten und nach einer Genesung Immunisierten gleichgestellt würden. Anschober versicherte, dass der Grüne Pass in einer europäischen Regelung eingebettet sein werde, von der EU werde es nächste Woche einen ersten Verordnungsentwurf geben. Ziel sei es auch, akkordierte Standards mit der WHO sicherzustellen. Man werde datenschutzrechtlich korrekt vorgehen und daher auch FachexpertInnen heranziehen, stellte Anschober klar.

„Froh und glücklich“ äußerte sich der Gesundheitsminister über den Pakt für die Ostregion. Dort würde die britische Variante grassieren, sie führe bei 2% der Infizierten zu schweren Verläufen, bei der ursprünglichen Variante sei dies ein Prozentsatz von 0,7% gewesen. Das sei eine Herausforderung für das Gesundheitspersonal, zumal bis Mitte April eine massive Überlastung in den Wiener Spitälern und vor allem in deren Intensivstationen prognostiziert werde. Es sei Grundkonsens, nicht in die Lage zu kommen, notwendige Behandlungen nicht mehr durchführen zu können, sagte Anschober und wies auf den erfolgreichen Weg in Tirol hin, wo es mit vielen unterschiedlichen Maßnahmen gelungen sei, die südafrikanische Variante einzudämmen. Wenn es um Lösungen geht, dürfe es keine Parteigrenzen geben, meinte er in Richtung Opposition und verteidigte die zahlreichen und oftmaligen Änderungen im COVID-19-Maßnahmengesetz, denn die Pandemie sei eben nicht statisch. 

Bezugskreis für Gratis-Antigentests sowie COVID-19-Tests in Apotheken wird erweitert

Eine breitere Mehrheit gab es für die Novelle zum Zweckzuschussgesetz, wonach die kostenlosen COVID-19-Tests in öffentlichen Apotheken sowie die dort erhältlichen Gratis-Antigentests zur Eigenanwendung künftig auch jenen Personen zu Gute kommen sollen, die nicht bei den gesetzlichen Krankenversicherungsträgern versichert, sondern bei den Krankenfürsorgeeinrichtungen der Länder oder Gemeinden anspruchsberechtigt sind. Der dadurch entstehende Mehraufwand soll vom Bund ersetzt werden. Zusätzlich soll den Rettungs- und Krankentransportdiensten ihr COVID-19-bedingter Mehraufwand abgegolten werden. Darunter fallen etwa besondere Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen oder zusätzliche Ausgaben aufgrund des Transports von COVID-19-Verdachtsfällen. Ein von ÖVP und Grünen vorgelegter Abänderungsantrag stellt sicher, dass den freiwilligen HelferInnen die Aufwandsentschädigungen nunmehr bis zu 1.000 € beitragsfrei gestellt werden.

Zustimmung von allen Parlamentsfraktionen erhielt die gesetzliche Grundlage für die zentrale Beschaffung und Verteilung von auf EU-Ebene organisierten Arzneimitteln an inländische Rechtsträger oder Einzelpersonen.

Selbsttests als Berufsgruppentests und als Zutrittstests

Ein Anliegen ist den Abgeordneten auch, Antigen-Tests zur Eigenanwendung als Berufsgruppen- und Zutrittstests anzuerkennen. Laut der vom Nationalrat angenommenen Entschließung wird daher der Gesundheitsminister ersucht zu prüfen, inwiefern Antigen-Tests zur Eigenanwendung bei Anwendung vor Ort als Berufsgruppentests und als Zutrittstests geeignet sind. Dieser war im Gesundheitsausschuss im Zuge der Debatte über einen mit gleicher Zielrichtung vorliegenden Antrag der SPÖ eingebracht worden, der ebenfalls angenommen wurde. Der SPÖ-Antrag spricht hingegen nicht davon, dass der Minister erst prüfen soll, sondern die SozialdemokratInnen fordern darin eine baldige entsprechende Gesetzesvorlage.  

NEOS für Umsetzung der Impfstrategie in den Bundesländern und Anreizsysteme für Testungen

Die weiteren dem Plenum vorliegenden Anträge der Opposition fanden keine Mehrheit. Dabei handelte es sich um die Forderung der NEOS nach Ausweitung des Corona-Testangebots und Etablierung von Anreizsystemen. Da sie davon ausgehen, dass bisher etwa schon zwei Millionen ÖsterreicherInnen eine Corona-Infektion durchgemacht haben, vertreten sie die Ansicht, dass die Testung auf Antikörper forciert werden sollte.

Die Pinken drängen auch auf die Umsetzung der Impfstrategie. Kritik üben sie am Gesundheitsminister und vor allem auch an den Bundesländern angesichts der ihrer Ansicht nach mangelhaften Umsetzung der nationalen Impfstrategie. Unerfreulich aus der Sicht der NEOS ist, dass die einzelnen Bundesländer sehr unterschiedlich vorgehen, da ältere Menschen und Risikogruppen in Zeiten knapper Impfstoffressourcen Vorrang haben sollten.

FPÖ: Keine Diskriminierung von nicht Geimpften

Erfolglos war auch die FPÖ mit ihrem Antrag, die COVID-19-Ungeimpften nicht zu diskriminieren. Sie verweisen auf den Wortlaut einer umfassenden Entschließung des Europarats in Sachen COVID-19-Impfstoffe und diesbezügliche ethische, rechtliche und praktische Überlegungen. Die Grundsätze in Hinblick auf die Anti-Diskriminierung von nicht geimpften Personen sollten bei allen nationalen Entscheidungen berücksichtigt werden, lautet die freiheitliche Forderung.

Heftiger Schlagabtausch über Rechtmäßigkeit von Einschränkung der Grundrechte bei der Pandemiebekämpfung

Mit den Änderungen im Epidemie- und im COVID-19-Maßnahmengesetz werden unter anderem die gesetzlichen Grundlagen für Ausgangsregelungen, Betretungsverbote und Berufsgruppentestungen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 adaptiert. So können künftig etwa auch dann Ausgangsbeschränkungen verhängt werden, wenn nicht alle im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen ausgeschöpft sind. Was Zusammenkünfte von Personen aus verschiedenen Haushalten betrifft, wird nunmehr dezidiert festgehalten, dass Treffen mit „weniger als fünf Personen aus weniger als drei Haushalten einschließlich sechs minderjähriger Kinder“ nicht geregelt werden dürfen. Darauf basierende Verordnungen dürfen für maximal vier Wochen erlassen werden.

Bei der Bewertung der epidemiologischen Situation wird in Hinkunft auch auf den Durchimpfungsgrad der Bevölkerung und das Auftreten von Virusvarianten abgestellt. Weiters kann beim Betreten bestimmter Orte die Durchführung von SARS-CoV-2-Tests sowie das Mitführen des entsprechenden Nachweises als Auflage verordnet werden. Dies gilt auch für manche Arbeitsorte, „an denen wegen der Art der Tätigkeit und des unmittelbaren physischen Kontakts zu anderen Personen eine erhebliche Gefahr der wechselseitigen Ansteckung“ mit dem Coronavirus besteht. Ausnahmen gibt es für Betriebsstätten, Verkehrsmittel oder bestimmte Orte, die zur Deckung notwendiger Grundbedürfnisse des täglichen Lebens dienen. Ebenso ist es künftig möglich, für weitere Berufsgruppen – über das Gesundheitspersonal hinaus – eine grundsätzliche Testpflicht festzuschreiben.

Darüber hinaus wird mit der Novelle die rechtliche Grundlage für die Einführung des Grünen Passes in Österreich geschaffen. Der Pass könnte dann in Zukunft bestimmte Türen öffnen und anstelle eines negativen Corona-Testnachweises als „Eintrittskarte“, auch für Reisen innerhalb der EU, akzeptiert werden.

Mittels eines von den Koalitionsparteien eingebrachten Abänderungsantrags wird mit dem Gesetzespaket auch die statistische Grundlage für die COVID-19-Datenanalyse geschaffen. Wie es in der Begründung dazu heißt, sollen Analysepotentiale vorliegender Daten unter Einhaltung strikter datenschutzrechtlicher Rahmenbedingungen genutzt werden. Darüber hinaus werden weitere technische Anpassungen an die EU-Vorgaben für den Grünen Pass geschaffen.

Im Zuge der Debatte legten SPÖ und FPÖ weitere Entschließungen vor, die keine Mehrheit fanden. So forderte Philip Kucher (SPÖ), den Kostendeckel von 200 Mio. € für die Beschaffung von Impfstoffen abzuschaffen. Andreas Hanger und Martina Diesner-Wais von der ÖVP hielten dagegen, dass mittlerweile 388 Mio. € zur Verfügung stünden, darüber hinaus gebe es den Krisenbewältigungsfonds. Zu jeder Zeit seien genügend Mittel vorhanden gewesen, bekräftigte Hanger.

Dagmar Belakowitsch, Gerhard Kaniak und Peter Wurm (alle FPÖ) setzten sich dafür ein, COVID19-lmpfungen mit AstraZeneca-lmpfstoff auszusetzen. Die Menschen sollten sich den Impfstoff aussuchen können, so die FPÖ-MandatarInnen. Dabei griff Gerald Hauser vor allem die Leiterin der Europäischen Arzneimittelagentur scharf an. Sie habe vor ihrer Berufung in diese Behörde nur bei Pharmafirmen gearbeitet und sei auch als Lobbyistin der größten Pharmafirmen tätig gewesen. Und nun sei sie für die Zulassung und Kontrolle von Impfstoffen zuständig, bemerkte er kritisch.

SPÖ ortet bei Regierung mangelndes Krisenmanagement und Ziellosigkeit

Seitens der SPÖ eröffnete deren Gesundheitssprecher Philip Kucher die Debatte. Er kritisierte das dauernde „Herumdoktern“ und das seiner Ansicht nach mangelnde Krisenmanagement. Man stolpere von Lockdown zu Lockdown, so Kucher, Verlässlichkeit, Planbarkeit und das Vertrauen in die Regierung seien verloren gegangen. Auch habe man die Organisation und Beschaffung der Impfstoffe „versemmelt“, so sein weiterer Vorwurf. Mit Blick auf den Grünen Pass meinte er, wenn Geimpfte mehr Rechte haben, schaffe man Menschen erster und zweiter Klasse und das sei angesichts jener, die verzweifelt auf eine Impfung hoffen, blanker Hohn. Seine Klubkollegin Gabriele Heinisch-Hosek sprach im Zusammenhang mit der Impfstoffbeschaffung von einem „Skandal“ und forderte einen Pandemie-Plan ein. Verena Nussbaum (SPÖ) ortete bei der Regierung Ziellosigkeit.

FPÖ: Die Demokratie wird zu Grabe getragen

Laut FPÖ wird mit diesem Gesetzespaket die Demokratie zu Grabe getragen, es gebe eine riesige Kluft zwischen Regierung und Bevölkerung. Die Ausgangsbeschränkungen würden zum Dauerzustand, auch wenn andere Maßnahmen noch nicht ausgeschöpft sind, warnte Gerhard Kaniak (FPÖ). Die Bestimmungen für Zusammenkünfte seien praxisfern und brächten die Sicherheitsbehörden in ein Dilemma. Michael Schnedlitz (FPÖ) meinte, die Regierung bekämpfe nicht die Pandemie, sondern die Demokratie, was auch von Dagmar Belakowitsch und Peter Wurm (beide FPÖ) bekräftigt wurde. Sie sehen Bürgerrechte, Freiheitsrechte und die Demokratie massiv gefährdet, wobei Belakowitsch den Vergleich mit dem Austrofaschismus und Postkommunismus heranzog. Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka sah damit die Würde des Hauses verletzt und appellierte, mit historischen Vergleichen vorsichtig umzugehen.   

Gerhard Kaniak und Michael Schnedlitz orteten auch beim Grünen Pass ein datenschutzrechtliches Problem.

NEOS: Es kommt zu den massivsten Grundrechtseinschränkungen

Auch die NEOS übten scharfe Kritik am Vorgehen der Regierung. Nikolaus Scherak sprach von den „massivsten Grundrechtseinschränkungen“, die Maßnahmen hält er weder für verhältnismäßig noch für rechtskonform. Minister Anschober überschreite mutwillig weitere Grenzen. Ausgangsbeschränkungen einführen zu können, wenn noch nicht alle Mittel ausgeschöpft sind, sei das „ultimative Eingeständnis“, dass der Minister von Grund- und Freiheitsrechten nichts verstehe. Ausgangspunkt für die Maßnahmen sei nicht mehr der drohende Zusammenbruch des Gesundheitssystems, sondern die Verbreitung von COVID-19, und das heiße, auch wenn alle über 40 geimpft sind, könnten Ausgangsbeschränkungen auferlegt werden. Er kündigte eine Klage beim Verfassungsgerichtshof an.

Das Gesetzespaket zeuge von einem Regelungs- und Kontrollwahn, bekräftigte Gerald Loacker (NEOS) die Kritik seines Klubkollegen. Er vermisste zudem eine geordnete Datenlage für den Grünen Pass. 

ÖVP: Es gibt keine Diskriminierung, Maßnahmen sind rechtskonform

Die Einschränkungen haben alle ein Ablaufdatum, verteidigte Josef Smolle (ÖVP) die beschlossenen Maßnahmen und zeigte sich von deren Verfassungsmäßigkeit überzeugt, denn mit den Neuerungen werde ein klarer pragmatischer Rahmen geschaffen. Außerdem seien viele Einwände im Begutachtungsverfahren berücksichtigt worden. Positiv hob er hervor, dass nunmehr auch die Durchimpfungsrate bei der Verhängung von Maßnahmen mitberücksichtigt wird. Smolle begrüßte auch den Grünen Pass und stellte dezidiert in Abrede, dass man damit jene diskriminiere, die nicht geimpft seien. Es gehe um die nachgewiesene Immunität, und das sei durch Impfung, Testung und überstandener Infektion der Fall.

Sein Klubkollege Werner Saxinger stellte zudem fest, dass es keine Impfpflicht geben werde. Die ÖVP-MandatarInnen erhoben gegenüber der Opposition auch den Vorwurf, die Bevölkerung zu verunsichern. Sie wiesen auf die hohe Zahl der Tests und der Testwilligkeit der Bevölkerung hin und sahen in den Impfungen den Schlüssel zum Erfolg.

Grüne: Die Beschränkungen gelten nur für die Pandemie

Ähnlich argumentierte Ralph Schallmeiner seitens der Grünen. Die Opposition möge bei der Wahrheit bleiben, so sein Appell. Für Geimpfte gebe es keine Sonderrechte, man sorge nur dafür, dass sie mit Getesteten und Genesenen gleichgestellt sind. Es gehe um einen Immunitätsnachweis. Bei der Kritik an den Impfungen blende die Opposition die Zulassung und die Lieferung aus. Die Ausgangsbeschränkungen seien mit Ablaufdatum versehen, unterstrich er, das Gesetz gelte nur für die Pandemie. Seine Klubkollegin Bedrana Ribo wies auf die erfolgreiche Teststrategie in Österreich hin. (Fortsetzung Nationalrat) jan

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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