#fairändern – Abschaffung der eugenischen Indikation: „Als solidarische Gesellschaft müssen wir für die Schwächsten da sein“

Die eugenische Indikation macht Spätabtreibung von blinden Kindern und Kindern mit Epilepsie und Down-Syndrom möglich. Das Verfassungsministerium hat eine Stellungnahme abgegeben.

Wien (OTS) Mitte Juni 2018 startete die parlamentarische Bürgerinitiative #fairändern. Die Initiatoren wollen mit konkreten Forderungen mehr Fairness und bessere Beratungs- und Unterstützungsangebote für Frauen und Familien im Schwangerschaftskonflikt erwirken. Eine zentrale Forderung ist dabei jene nach der Abschaffung der gesetzlich verankerten Diskriminierung von Menschen mit Behinderung im Rahmen der eugenischen Indikation, welche die Spätabtreibung von Kindern mit Behinderung bis unmittelbar vor der Geburt freistellt.

„Ernste Gefahr einer schweren Schädigung“: Diagnose Taubstummheit genügt für Spätabtreibung – Die eugenische Indikation macht´s möglich

Das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz teilte kürzlich mit Bezug auf #fairändern mit, dass „bei der sogenannten eugenischen oder embryopathischen Indikation objektiv die ernste Gefahr bestehen [muss], dass das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde.“ Weiters wird Folgendes dargelegt: „Als Art der Schädigung kommen z. B. körperliche Schäden wie Missbildungen von Gliedmaßen, ebenso seelische (Psychosen, Epilepsie) und geistige Leiden (u. a. Schwachsinn, Schizophrenie) sowie irreparable Demenzen (Taubstummheit, Blindheit), aber auch das Down-Syndrom in Betracht“.

Bei alledem sei zu Beginn des 4. Schwangerschaftsmonats eine Wahrscheinlichkeit von nur 30 Prozent, die mit zunehmender Geburtsnähe ansteigt, bereits ausreichend für einen Spätabbruch.

„Die Menschlichkeit einer Gesellschaft zeigt sich nicht zuletzt daran, wie sie mit den schwächsten Mitgliedern umgeht.“

„Österreich braucht dringend eine #fairänderung. Als Gesellschaft stehen wir für soziale Wärme und dafür, dass jeder Mensch, auch mit einer Behinderung, willkommen ist und nicht diskriminiert und vorgeburtlich getötet wird“, betont Petra Plonner, Erstunterzeichnerin und stellvertretende Vorsitzende von #fairändern. Eine Gesellschaft werde daran gemessen, wie sie mit den schwächsten ihrer Mitglieder umgeht. „Wir dürfen daran mitwirken, dass in Österreich jede Frau eine Entscheidung treffen kann, mit der sie langfristig leben kann und eine Gesellschaft mit aufbauen, in der Familien mit Kindern mit Behinderung viel mehr Zuwendung und konkrete Unterstützung erfahren und nicht zu einer (Spät-)Abtreibung gedrängt werden.“

Großer Zuspruch von Gesellschaft, Politik und den Kirchen

Dieses dringende Anliegen von #fairändern wird von zahlreichen Persönlichkeiten aus Gesellschaft, Politik und den Kirchen mitgetragen und unterstützt. So haben sich etwa der Behindertenratspräsident Herbert Pichler, Behindertensprecherin Kira Grünberg (ÖVP) sowie Minister Norbert Hofer (FPÖ) entschieden für eine Streichung der eugenischen Indikation ausgesprochen. Die Evangelische Allianz sowie die Katholische Aktion unterstützen ebenso die Forderungen von #fairändern.

Unterschreiben noch bis 22. Februar möglich

Jeder österreichische Staatsbürger ab 16 Jahren kann #fairändern mittels Online-Signatur noch unterzeichnen: https://www.ots.at/redirect/parlament13

Rückfragen & Kontakt:

Florian Schirmer, Generalsekretär #fairändern
Beatrixgasse 14A/12, 1030 Wien
www.fairaendern.at, info@fairaendern.at, +43(0)650 670 40 12

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