FPÖ: Kickl: Sobotkas Wahlrechtsexperte hat von Staatsbürgerschaftsgesetzen keine Ahnung | Freiheitlicher Parlamentsklub

Kein Bescheid der Staatsbürgerschaftsbehörde bei Verlust ex lege nötig – Wahlbehörde hat Scheinstaatsbürger daher umgehend zu streichen

Wien (OTS) - „Mittlerweile ist völlig klar und erwiesen, dass zigtausende Türken durch die Wiederannahme der türkischen Staatsbürgerschaft die ihnen zuvor verliehene österreichische Staatsangehörigkeit wieder verloren haben. Dennoch will die Regierung ihnen offenbar mit allen Mitteln auch für 15. Oktober ihr unrechtmäßig ausgeübtes Wahlrecht erhalten“, beurteilt FPÖ-Generalsekretär NAbg. Herbert Kickl den Versuch des Innenministeriums, mittels eines höchst fragwürdigen Expertengutachtens die Verantwortung in dieser Frage von sich abzuwälzen.

Der beauftragte Gutachter Gerhard Strejcek wird aktuell in den Medien als „Wahlrechtsexperte“ vorgestellt, „ein Staatsbürgerschaftsexperte ist er aber ganz sicher nicht“, so Kickl. Denn in der entscheidenden Frage liege er völlig falsch. Strejcek argumentiert nämlich, dass auch bei einem Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft „ex lege“, wie er bei der Annahme einer fremden Staatsbürgerschaft ohne Beibehaltungsbewilligung durch österreichische Behörden stattfindet, ein Bescheid der jeweils für die Staatsbürgerschaft zuständigen Landesbehörde nötig sei. „Die Unrichtigkeit dieser Annahme hat der Oberste Gerichtshof bereits 1984 festgestellt“, so der FPÖ-Generalsekretär. Er zitiert aus dem entsprechenden Rechtssatz RS0073069:

„Im Falle der Annahme einer ausländischen Staatsbürgerschaft auf Grund eigenen Ansuchens gemäß § 27 StbG geht die österreichische Staatsbürgerschaft verloren, ohne daß es hiezu einer Entscheidung einer österreichischen Behörde bedarf.“

„Diese Entscheidung ist klar und bedeutet, dass jeder Bürger, der mittels positiver Willenserklärung die türkische Staatsbürgerschaft (wieder) angenommen hat, automatisch kein österreichischer Staatsbürger mehr ist. Die Auswirkung auf das Wahlrecht ist ebenso klar und muss umgehend von der zuständigen Wahlbehörde mittels Streichung der Person aus dem Wählerregister sichergestellt werden“, erklärt Kickl den nötigen weiteren Gang der Dinge. Dies sei ausschließliche Aufgabe der Wahlbehörde und damit letztlich des Innenministers und nicht der Staatsbürgerschaftsbehörden.

„Es scheint wenig glaubhaft, dass man zu dieser Expertise nicht auch in dem für die Organisation und Durchführung von Wahlen zuständigen Innenministerium kommen hätte können“, hinterfragt Kickl die Notwendigkeit eines Gutachtens durch einen noch dazu offenbar nicht mit der Materie vertrauten Experten. „Innenminister Sobotka soll daher die Spielchen endlich bleiben lassen und zu arbeiten beginnen, damit das Wählerregister rechtzeitig um jene zumindest 20.000 Personen bereinigt wird, die in Österreich kein Wahlrecht haben und, wie es scheint, trotzdem schon viel zu oft mit der Abgabe einer Stimme Einfluss auf die demokratische Willensbildung genommen haben“, so der FPÖ-Generalsekretär.

Rückfragen & Kontakt:

Freiheitlicher Parlamentsklub
01/ 40 110 - 7012
presse-parlamentsklub@fpoe.at
http://www.fpoe-parlamentsklub.at
http://www.fpoe.at

[ad_2]

Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.

Eigenes Pressefach für Ihre Pressemeldungen - Pressefach.eu

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen