Freiwilligengesetz: Fundraising Verband begrüßt Beschluss im Nationalrat

Nächstes Regierungsprogramm muss Ausbau des Freiwilligenwesens und Stärkung der Gemeinnützigkeit beinhalten

Wir fordern die neue Bundesregierung auf, unverzüglich ein einfaches und unkompliziertes Verfahren für die Spendermeldung umzusetzen, um einen Schaden für das österreichische Spendenwesen zu verhindern! Vorschläge liegen seit Monaten auf dem Tisch.

Günther Lutschinger, Geschäftsführer des Fundraising Verbands

Tausende Bescheide könnten angefochten werden, da die Spender nach wie vor nicht ausreichend über die Neuerungen informiert wurden und zahlreiche datenschutz- und steuerrechtliche Fragen nicht geklärt sind.

Günther Lutschinger, Geschäftsführer des Fundraising Verbands

Wien (OTS) - Gestern wurde im Nationalrat einstimmig eine Novelle zum Freiwilligengesetz beschlossen. Damit wurde das Freiwillige Sozialjahr rechtzeitig vor dem Auslaufen per Jahresende abgesichert und die finanziellen Mittel für Gedenk-, Friedens- und Sozialdienste im Ausland garantiert. Zusätzlich wurde die soziale Absicherung der Freiwilligen verbessert. Von der nächsten Bundesregierung fordert der Fundraising Verband eine konsequente Freiwilligenpolitik und eine breite Unterstützung für den Ausbau der Freiwilligen-Infrastruktur.

Rund 3,3 Millionen Menschen oder 46% der über 15-Jährigen in unserem Land sind Tag für Tag freiwillig und unentgeltlich in allen gesellschaftlichen Bereichen aktiv. Mit der gestern beschlossenen Gesetzesnovelle wurde im Nationalrat ein erster Schritt für die Sicherung des vielfältigen Freiwilligen-Engagements in Österreich gesetzt. Aufgabe der nächsten Bundesregierung wird es sein, notwendige Weiterentwicklungen schnellstmöglich umzusetzen. Der Fundraising Verband – Dachverband der spendenwerbenden Organisationen – fordert den weiteren Ausbau der Infrastruktur durch Freiwilligenzentren und -messen, Rechtssicherheit bei der Sozialversicherungseinstufung von Freiwilligenarbeit, eine nationale Validierung der im Freiwilligeneinsatz erworbenen Qualifikationen sowie Erleichterungen bei der betrieblichen Freistellung von Mitarbeitern für freiwilliges Engagement. Auch sollte der im BMASK angesiedelte Anerkennungsfonds neu ausgerichtet werden und – analog zur Innovationsstiftung für Bildung – gemeinsam mit privaten Förderern neue Initiativen initiieren.

Rechtssicherheit und Endbürokratisierung:

Mit dem Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 wurde eine erste Maßnahme in Richtung Rechtssicherheit für Gemeinnützige umgesetzt, jedoch nur auf dem Sektor der gemeinnützigen Stiftungen. Der FVA sieht die Notwendigkeit, weitere wichtige Schritte folgen zu lassen und neben der Verbesserung der Rechtssicherheit für Vereine endlich das Gemeinnützigkeitsrecht zu entbürokratisieren. Allein die Vereinsrichtlinie des BMF umfasst mehr als 250 Seiten und ist nur für Experten lesbar. Die Forderung nach Abbau bürokratischer Hürden betrifft auch die Spendenabsetzbarkeit. Über 6500 Organisationen, von den Freiwilligen Feuerwehren bis zu den großen Hilfswerken, sind ab heuer verpflichtet, Spenderdaten im großen Umfang zu sammeln und nach einem komplizierten Verfahren verschlüsselt an das Finanzamt zu melden. Der Fundraising Verband hat sich mit zahlreichen Vereinfachungsvorschlägen an das BMF gewandt, ist aber an den bürokratischen Hürden bislang gescheitert. „Wir fordern die neue Bundesregierung auf, unverzüglich ein einfaches und unkompliziertes Verfahren für die Spendermeldung umzusetzen, um einen Schaden für das österreichische Spendenwesen zu verhindern! Vorschläge liegen seit Monaten auf dem Tisch.“, berichtet Günther Lutschinger, Geschäftsführer des Fundraising Verbands, und warnt vor einem Chaos bei der Arbeitnehmerveranlagung für 2017: „Tausende Bescheide könnten angefochten werden, da die Spender nach wie vor nicht ausreichend über die Neuerungen informiert wurden und zahlreiche datenschutz- und steuerrechtliche Fragen nicht geklärt sind.“ so Lutschinger.

Spendenabsetzbarkeit für Alle:

Hunderte Bildungseinrichtungen, Tierschutzvereine sowie große Teile der Kultureinrichtungen sind aufgrund nicht nachvollziehbarer Bestimmungen von der Spendenabsetzbarkeit ausgeschlossen. Auch hier fordert der FVA, dass das Projekt „Spendenabsetzbarkeit für Alle“, das 2009 begonnen wurde, in der 26. Gesetzgebungsperiode zu einem Abschluss gebracht wird. Die Spendenabsetzbarkeit hat dazu beigetragen, dass das Spendenaufkommen jährlich um 10% gestiegen ist. „Die 625 Mio. Euro, die in Österreich jährlich an Spenden gesammelt werden, könnten durch die Ausweitung der steuerlichen Absetzbarkeit auf alle Zwecke und eine ernsthafte Endbürokratisierung bis 2022 auf 800 Mio. gesteigert werden und die Gemeinnützigkeit in Österreich ungemein fördern.“, so Günther Lutschinger.

Rückfragen & Kontakt:

Dr. Andreas Anker, Presse Fundraising Verband Austria, T: 0676/4214706, E: presse@fundraising.at

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Quelle

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