Der Öffentliche Dienst als Garant der Rechtsstaatlichkeit
Wien (OTS) – „Wenn wir heute das 100-jährige Bestehen des Verfassungsgerichtshofes und des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) feiern, denken wir auch daran, dass es Kolleginnen und Kollegen des Öffentlichen Dienstes sind, die tagtäglich komplexe Entscheidungen auf Basis unserer Rechtsordnung treffen. Öffentlich Bedienstete sind auf die Bundesverfassung angelobt und leisten einen wichtigen Dienst für unser gesamtes Land. Sie sind ein wichtiger Garant der Rechtsstaatlichkeit“, so GÖD-Vorsitzender und ÖGB-Vizepräsident Norbert Schnedl anlässlich des heutigen Jubiläums „100 Jahre Bundesverfassung“.
„Der heutige Gedenktag macht einmal mehr bewusst, wie wertvoll diese Errungenschaften als Grundlage für Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Freiheit sind. Gewaltenteilung, die Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit sowie die Bindung des Verwaltungshandelns an die Gesetze sind zentral für das Funktionieren der Rechtsstaatlichkeit. Damit ist gewährleistet, dass auch die großen Herausforderungen, die vor uns liegen, im Sinne des Staatsganzen bewältigt werden können“, schließt Schnedl.
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