Kinderschutz ist Bundessache! | Bundesverband Österreichischer Kinderschutzzentren, 21.06.2018

Die Österreichischen Kinderschutzzentren teilen die Sorge all jener Organisationen, die sich bereits zu Wort gemeldet haben, und fordern den Ausbau der Bundeskompetenz im Kinderschutz.

Kinder, Jugendliche und deren Familien haben das Recht, unabhängig davon in welchem Bundesland sie aufwachsen, vergleichbare Unterstützungsangebote und Vorgehensweisen vorzufinden, um ihr Wohl und ihren Schutz zu sichern. Daher appellieren die Österreichischen Kinderschutzzentren an die Regierung, die Rahmengesetzgebung und damit auch Qualitätssicherung für die Kinder- und Jugendhilfe in der Zuständigkeit des Bundes nicht nur zu belassen, sondern sie deutlich auszubauen.

Wir sehen in der Verschiebung der Kinder- und Jugendhilfe in die Länder eine Gefährdung des Kinderschutzes. Jene Kinder, die ohnehin benachteiligt sind, werden dadurch sehr wahrscheinlich noch ungleicher behandelt“, erklärt Martina Wolf, Geschäftsführerin im Bundesverband Österreichischer Kinderschutzzentren.

Die grundsätzliche Bereinigung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern wird auch von den Österreichischen Kinderschutzzentren als durchaus sinnvoll erachtet, jedoch appellieren diese schon seit Jahren für mehr Verantwortung und einen Ausbau der Kompetenzen im Bund. Das aktuelle Gesetz würde die Schwierigkeiten, die bereits aktuell durch die Teilung in Bundes- und Länderkompetenz auftreten, noch verschärfen. Insbesondere der sensible Bereich von Gefährdungseinschätzungen und Hilfeplanung braucht einheitliche Qualitätsstandards und ein einheitliches Vorgehen in allen Bundesländern.

Zudem steht die Verländerung völlig im Widerspruch zu den aktuellen Entwicklungen und Schwerpunkten:

Bereits 2012 wurde durch den EU Kinderrechteausschuss mehr staatliche Verantwortungsübernahme für das Thema Gewalt gegen Kinder gefordert, die dringend auf Umsetzung wartet.

Das Bundes- Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 wurde als neues modernes Gesetz im Sinne des Kinderschutzes verabschiedet und enthält viele notwendige Verbesserungen zur Wahrung des Kindeswohls. Diese Errungenschaft aufzugeben, wäre ein massiver Rückschritt.

Der Evaluationsbericht zum Kinder- und Jugendhilfegesetz steht kurz vor der Veröffentlichung. Für die Österreichischen Kinderschutzzentren ist völlig unverständlich, warum dieses Evaluationsergebnis nicht abgewartet wurde.

Wenn auf der einen Seite intensiv über Opferschutz diskutiert wird, darf auf der anderen Seite die Verantwortung für diesen nicht, auf Grund möglicher Einsparungspotentiale, abgegeben werden.

„Kinderschutz ist Bundessache – Eine Kindeswohlgefährdung ist ein sensibles Thema. Deshalb braucht es dafür einheitliche Standards. Und ein Gesetz, das so massiv auf das Kindeswohl wirkt, darf nicht ohne eingehende Prüfung aller möglicher Auswirkungen und Einbeziehung der fachlich verantwortlichen Behörden und Organisationen verabschiedet werden“, schließt Wolf.

Rückfragen & Kontakt:

DIE ÖSTERREICHISCHEN KINDERSCHUTZZENTREN
Bundesverband Österreichischer Kinderschutzzentren
Martina Wolf
martina.wolf@oe-kinderschutzzentren.at
0043 660 181 78 41
www.oe-kinderschutzzentren.at

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