Leitartikel „Offen über ein gutes Ende reden“ vom 13. Dezember 2020 von Liane Pircher

Innsbruck (OTS) Der Ruf nach einer Verhinderung von Missbrauch nach dem VfGH-Urteil zur Sterbehilfe ist laut und berechtigt. Jetzt geht es um Schutz und würdige Sterbebegleitung.

Nun hat auch der Verfassungsgerichtshof in Österreich gesprochen: Der Straftatbestand der „Hilfeleistung zum Selbstmord“ verstoße gegen das Recht auf Selbstbestimmung und wird mit 1. Jänner 2022 aufgehoben. In welchem Ausmaß Beihilfe zum Selbstmord künftig erlaubt sein wird, ist offen. „Menschenwürdiges Sterben“ sei aber ein Grundrecht im Sinne des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Diese Entscheidung hat eine immense Bedeutung für unsere Gesellschaft. Früher oder später, selbst betroffen oder durch Angehörige damit konfrontiert, beschäftigt das Sterben jeden Einzelnen. Das Glück, friedlich, altersschwach und schmerzfrei in Seelenruhe mit 100 Jahren einschlafen zu dürfen, ist rar gesät. Das geht sich nur für wenige aus. Das gilt nicht erst seit Covid-19. Jetzt länger kontroversiell über den VfGH-Spruch zu diskutieren, bringt wenig.
Wichtiger ist es, die Frist – bis zum 31. Dezember 2021 – und eine damit verbundene gesetzliche Schutz-Regelungen gut im Auge zu haben. Es ist im Interesse aller, einen Missbrauch von Sterbehilfe zu verhindern. Es darf nicht sein, dass ältere oder kranke Menschen unter Druck geraten und ihre Daseinsberechtigung in Frage stellen, nur weil sie zu wenig Hilfe bekommen. Fix muss der Ausbau einer bestmöglichen Hospiz- und Palliativversorgung sein. Diese muss flächendeckend und leistbar sein. Es gibt zu lange Wartezeiten, viel zu viele Löcher, mobil wie stationär. Würde am Ende des Lebens hat für Betroffene und Angehörige immer auch mit konkreter und spürbarer Unterstützung zu tun – da gibt es schwere Defizite. Das hat damit zu tun, dass wir die Begleitung Kranker und Sterbender verdrängen. Mit dem VfGH-Urteil muss offen geredet werden.

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