Löger: Automatische Datenübermittlung wichtiger Schritt zur Effizienzsteigerung

Sonderausgaben in Steuerausgleich 2017 erstmals automatisch berücksichtigt

Wien (OTS) - „Neben der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung hat die Finanzverwaltung mit der automatischen Datenübermittlung von Sonderausgaben für das Jahr 2017 einen weiteren wichtigen Schritt zu Bürokratieabbau und Serviceorientierung gesetzt“, betont Finanzminister Hartwig Löger in einer Aussendung.

„Einige kleine Organisationen fehlen noch, doch der Großteil der Organisationen hat die Daten fristgerecht bis Ende Februar gemeldet. Knapp sechs Millionen Einzeldatensätze wurden übermittelt, davon konnten 99,7 Prozent automatisch den jeweiligen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zugeordnet werden“, freut sich der oberste Chef der Finanzverwaltung. „Insgesamt haben Kirchen, Spendenorganisationen und Versicherungen Sonderausgaben in der Höhe von knapp 843 Millionen Euro an die Finanzämter übermittelt“, berichtet Löger. „Insbesondere von den Spendenorganisationen wurden für 2017 knapp eine Million mehr Fälle gemeldet als 2016 in der Steuerveranlagung erklärt wurden. Gegenüber 2016 wurden auch um 57 Millionen Euro mehr Spenden gemeldet. Das bedeutet, dass ab 2017 eine erheblich größere Anzahl von Personen von der steuerlichen Spendenabsetzbarkeit profitiert. Wir glauben, dass dadurch die Spendenfreudigkeit der ohnehin schon großzügigen Österreicherinnen und Österreicher noch weiter begünstigt wird“, erklärt der Finanzminister.

„Die Finanzverwaltung ist mit diesem Projekt einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung und Automatisierung ihrer Services gegangen. Zusammen mit den projektverantwortlichen Kolleginnen und Kollegen freue ich mich sehr über diesen Erfolg und darf mich an dieser Stelle auch herzlich bei allen beteiligten Organisationen bedanken“, so Löger abschließend.

Bisher mussten Sonderausgaben wie Kirchenbeitrag, Spenden sowie freiwillige Versicherungen oder der Nachkauf von Versicherungszeiten selbständig in der Steuerveranlagung geltend gemacht werden. Ab dem Jahr 2017 wurde die Selbsterklärung durch einen gesetzlich verankerten Automatismus, eben die automatische Datenübermittlung von Sonderausgaben, abgelöst. Erfolgreich, wie die Zahlen beweisen.

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