Mitteilung gemäß § 8a Abs 5 MedienG:

In der von der Antragsgegnerin, Volkspartei Niederösterreich 3100 St. Pölten, Ferstlergasse 4, als Medieninhaberin mit Sitz in St. Pölten, veröffentlichten APA-OTS-Aussendung vom 11. Jänner 2017 (OTS0172) wurde online allgemein zugänglich unter der Überschrift „Ebner zu Falter-Fake-News: Innenminister Sobotka hat Recht. Dr. Klenk lügt in Bezug auf Pröll-Sprecher“, darüber berichtet, dass Innenminister Sobotkas Aussage, wonach der Bericht von Dr. Florian Klenk in der Wochenzeitschrift „Falter“ zum Thema der Dr. Erwin Pröll-Privatstiftung fake-news darstellen würde, zutreffend sei und ferner Dr. Klenk in Bezug auf den Pröll-Sprecher gelogen habe. Dr. Florian Klenk erachtet dadurch den objektiven Tatbestand der üblen Nachrede verwirklicht und hat medienrechtliche Entschädigungsanträge gegen die Medieninhaberin, Volkspartei Niederösterreich, eingebracht.

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