Kritik an Auswahl und Prozedere zur Nominierung von Verfassungsrichtern
Wien (OTS/SK) - „Wir werden Andreas Hauer an der Art seiner Darstellung in der Öffentlichkeit messen“, sagt der SPÖ-Justizsprecher Johannes Jarolim am Donnerstag im Nationalrat. Jarolim vermisst beim von der FPÖ vorgeschlagenen Kandidaten zum Verfassungsgerichtshof Objektivität und kritisiert dessen Aussagen in der Vergangenheit. ****
„Es war von Anfang an klar, dass die Entscheidung über die Besetzung des Verfassungsgerichtshofs bereits getroffen wurde“, so Jarolim, der die Wahl zum Verfassungsrichter und dessen parlamentarische Vorbereitung kritisiert. Er bedauert, dass viele ProfessorInnen, RichterInnen, AnwältInnen und NotarInnen, die sich ebenfalls dem Hearing gestellt hatten, für den Posten des Verfassungsrichters von vorne herein keine Chance hatten – die Auftritte höchstqualifizierter JuristInnen seien so zu einem „negativen Schauspiel, einer Staffage“ verkommen.
Während sich Jarolim für die Rechtsanwältin Marcella Prunbauer-Glaser ausspricht, um auch den Aspekt der Geschlechtergerechtigkeit im Verfassungsgerichtshof zu repräsentieren, kritisiert der SPÖ-Justizsprecher Hauer für seine Mitgliedschaft bei einer deutschnationalen Burschenschaft und diesbezügliche Aussagen in der Vergangenheit: „Das private Umfeld eines Verfassungsrichters spielt sehr wohl eine Rolle. Hauer ist als Festredner bei Veranstaltungen mit extremrechter Beteiligung aufgetreten und ist Teil einer Gesinnungsgemeinschaft, die zuletzt durch ihre Gesangsbücher und einschlägige Liedtexte auffällig geworden ist.“ Jarolim sieht Hauer daher „für den Verfassungsgerichtshof im Interesse der Republik nicht geeignet“. (Schluss) sc/ls/mp
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