Frieben für generelle Verkürzung der Arbeitszeit, um Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern
Wien (OTS) – „Die Regierung hat den 12-Stunden-Tag eingeführt ohne auf die Bedürfnisse von Familien zu achten. Anstatt die Kinderbetreuungssituation zu verbessern, wird lediglich der Status quo fortgeschrieben“, kritisiert die Vorsitzende der PRO-GE Frauen, Klaudia Frieben. Familienministerin Bogner-Strauß habe sich in einer groß angelegten Inszenierung dafür abfeiern lassen, dass es zu keinen markanten Verschlechterungen bei der Kinderbetreuung kommt. „Das reicht aber nicht aus. Während man von den ArbeitnehmerInnen die totale Flexibilität verlangt, zeigt man sich wenig beweglich, wenn es darum geht, die Öffnungszeiten von Kinderbetreuungseinrichtungen auszudehnen“, so Frieben.
„Nicht jeder Elternteil hat einen Nine-to-five-Job, viele haben untypische Arbeitszeiten. Hier gibt es kaum Angebote, die sich an diesen Arbeitszeiten orientieren“, sagt die PRO-GE Frauenvorsitzende. „Die Teilzeitquote bei Frauen ist bereits jetzt sehr hoch. Durch den 12-Stunden-Tag und die unzureichende Unterstützung bei der Kinderbetreuung wird sich die Situation weiter verschärfen. Das ist ein Rückschritt in der Frauenpolitik, den die Regierung zu verantworten hat“, betont Frieben.
Die PRO-GE Frauen schließen sich deshalb den ÖGB-Forderungen nach einem flächendeckenden, leistbaren und qualitativ hochwertigen Kinderbildungsangebot an. Des Weiteren verlangt man ein bundeseinheitliches Rahmengesetz für die Kinderbetreuung. Für die PRO-GE Frauen ist es besonders wichtig, dass die Karenzzeiten gesetzlich voll angerechnet werden. „Auf kollektivvertraglicher Ebene haben wir bei der Thematik der Karenzzeiten bereits große Fortschritte gemacht. Es ist in wichtigen Branchen gelungen, die volle Anrechnung auf dienstzeitabhängige Ansprüche sicherzustellen. Mit der einer gesetzlichen Fixierung der Anrechnung würde es für alle berufstätigen Elternteile eine Besserstellung geben“, sagt Frieben. Darüber hinaus verlangt die Frauenvorsitzende der PRO-GE eine generelle Verkürzung der Arbeitszeit bei vollem Lohnausgleich, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erleichtern.
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