Strasser: Vorsorgeprinzip in Zeiten zunehmender klimatischer Veränderungen stärken

Versicherungsprämien bei landwirtschaftlichen Kulturen und Tierausfällen ab 2019 mit 55% bezuschusst

Wien (OTS) Heute wurde der von den Abgeordneten DI Georg Strasser und Maximilian Linder am 25. Oktober 2018 im Nationalrat eingebrachte Initiativantrag im Plenum des Nationalrates beschlossen. Der Initiativantrag sieht eine Aufstockung der staatlichen Bezuschussung von Versicherungsprämien auf 55% vor. Zudem wurde erstmals eine Bezuschussung von Tierausfallsversicherungen auf den Weg gebracht. „Anhaltende Trockenperioden im vergangen Sommer und die insgesamt massiven klimatischen Auswirkungen auf die heimische Land- und Forstwirtschaft zeigen uns, dass wir das Vorsorgeprinzip in der Landwirtschaft weiter ausbauen müssen. Vor allem im Grünland, wo die Durchversicherungsrate derzeit bei etwa 15% liegt, soll der Anteil versicherter Flächen künftig steigen. Die Bäuerinnen und Bauern bekommen hier ein Instrument mit auf den Weg, um Schäden widriger Witterungsverhältnisse besser abfedern zu können“, begrüßt Strasser die Maßnahmen zur Eigenvorsorge.

„Ab 2019 wird es auch eine Tierausfallsversicherung mit einer Prämienunterstützung von 55% geben, denn Seuchen und Krankheiten sind eine ständige Bedrohung für unsere tierhaltenden Betriebe. Tierseuchen, wie beispielsweise die Afrikanische Schweinepest beim Schwein oder Lumpy Skin Disease bei Rindern, können zu massiven Ausfällen und wirtschaftlichen Problemen bei den heimischen Tierhaltern führen. Daher braucht es finanzielle Unterstützung bei möglichen Ertragsschäden, die bei Betriebssperren oder Tierschlachtungen auftreten“, so der Bauernbund-Präsident.

Die Aufstockung des Beitrages zu den Prämien für Risikoversicherungen bei landwirtschaftlichen Kulturen auf 55% in der Gesamthöhe von rund 12 Mio. Euro wird je zur Hälfte vom Bund und den Bundesländern übernommen. Bei den Tierausfallsversicherungen wird ein Mehraufwand von 5,5 bis 11 Mio. Euro erwartet, ebenfalls je zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert. In Kraft tritt der neue Fördersatz erstmals für Versicherungsverträge ab 1. Jänner 2019. Bereits bestehende Verträge können aliquot für den Zeitraum der Versicherungsperiode, der in das Jahr 2019 fällt, gefördert werden. (Schluss)

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Martina Rieberer, BSc
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