Unabhängige Rechtsberatung im Asylverfahren absichern

Diakonie und Evangelische Kirche wollen weiterhin unabhängige Beratung für KlientInnen anbieten und bitten um Spenden

Wien (OTS) Evangelische Kirche und Diakonie kündigen angesichts der Vorbereitungen für den Start der Asyl-Rechtsberatung in der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) im Jänner 2021 an, weiterhin unabhängige Rechtsberatung anbieten zu wollen.

„Leider konnte die fragwürdige Verstaatlichung der Rechtsberatung nicht verhindert werden“, so Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser. „Auch wenn durch Gespräche mit dem Justizministerium in einigen wichtigen Punkten Verbesserungen für die KlientInnen im Vergleich zum Ursprungs-Konzept erreicht wurden, ist eine unabhängige und klientenzentrierte Beratung weiterhin unabdingbar.“

Die Evangelische Kirche wird die Weiterführung der unabhängigen Asylrechtsberatung durch die Diakonie finanziell unterstützten. Dafür beträchtliche Mittel in die Hand zu nehmen, sei der Kirche deshalb wichtig, „weil nahezu alle evangelischen Pfarrgemeinden in Österreich Geflüchtete unterstützen, manche Geflüchtete sind auch Gemeindemitglieder geworden“, betont der Bischof der Evangelischen Kirche A.B. in Österreich, Michael Chalupka. „Für ihr Engagement brauchen die Pfarrgemeinden den Rückgriff auf die Rechtsberatung durch die Diakonie. Gleichwohl wissen wir, dass die Kräfte und Finanzen einer kleinen Minderheitenkirche nicht ausreichen. Deshalb appellieren wird an Menschen, denen die Menschenrechte ein Anliegen sind, und bitten um Spenden.“

Unabhängige Beratung für KlientInnen, die sonst ohne Beratung bleiben würden

Im Fokus der unabhängigen Rechtsberatung werden zum einen menschenrechtlich besonders relevante Präzedenzfälle stehen, zum anderen sollen Klient/innen beraten werden, die sonst keinen Zugang zu Beratung haben.

Es sei davon auszugehen, dass die BBU als staatliche Agentur einen sehr eng gesteckten Auftrag haben wird, erklärt Christoph Riedl, Asyl-Experte der Diakonie Österreich: „Sie wird nur jene Rechtsberatungsleistungen erbringen, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Alle darüberhinausgehenden rechtlichen Beratungen und Interventionen wie z.B. Rechtsberatung in der Schubhaft, oder Verfahrenshilfe für den Gang zu einem Höchstgericht werden nicht übernommen. Für einige Fragestellungen im Asylrecht, die für viele Klienten überlebenswichtig sind, werden weder die Bedingungen, noch der gesetzliche Auftrag, unter denen die Asylrechtsberatung in der BBU vorgesehen ist, ausreichen“, so Riedl.

„Außerdem hat die Diakonie einen menschenrechtlichen Auftrag und sieht es als ihre Pflicht, stets die Einhaltung der Grund- und Menschenrechte zu fordern. Diesen Auftrag hat die BBU nicht“, so Diakonie-Direktorin Moser abschließend.

Weitere Spenden dringend gebraucht

Für den Aufbau eines österreichweiten Netzwerks von unabhängigen Beratungsstellen bittet die Diakonie um Spenden

Spendenkonto: Diakonie Flüchtlingsdienst gem. GmbH | Erste Bank
IBAN: AT97 2011 1287 2204 5678
BIC: GIBAATWWXXX

Spendenzweck: Unabhängige Rechtsberatung Hilfsfonds

Alles dazu online hier:

https://fluechtlingsdienst.diakonie.at/menschen-rechte-sichern

Rückfragen & Kontakt:

Diakonie Österreich
Roberta Rastl
Pressesprecherin
0664 3149395
presse@diakonie.at

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Quelle

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