Angabe der religiösen Erziehung künftig verpflichtend – Verstärkte Verantwortung der Kindergarten-Leitung
Wien (OTS/SPW-K) - Heute erfolgt im Wiener Landtag die Novellierung des Wiener Kindergartengesetzes sowie des Tagesbetreuungsgesetzes. „Wichtige Maßnahmen, um unter anderem finanziellen Misslagen von AntragsstellerInnen vorzubeugen, verlässliche BetreiberInnen zu haben und für eine kindgerechte Pädagogik zu sorgen“, betont SP-Landtagsabgeordneter Heinz Vettermann.
Künftig ist man bei der Antragsstellung zur Vorlage eines Businessplans verpflichtet. Auch auf vorangegangene Insolvenzen wird überprüft. „Wir schaffen damit umfassende Vorgaben an künftige BetreiberInnen und wollen damit sicherstellen, dass nicht ein künftiger Betreiber Geld bekommt, bei dem eine betreibswirtschaftliche Fehlentwicklung vorprogrammiert sein könnte. Darüber hinaus wollen wir wissen, ob und welche religiöse Vermittlung stattfindet“, so Vettermann.
Weiters kommt der Kindergarten-Leitung eine verstärkte Verantwortung zu: „100 Stunden der Personal-Weiterbildung müssen die Leitungen künftig in den Bereichen Personal- und Konfliktmanagement sowie Teamentwicklung und Zusammenarbeit mit den Eltern vorweisen. Das soll dazu dienen, dass sich die Leitungen mehr Kompetenzen aneignen und Eltern besser informiert und eingebunden werden“, so Vettermann.
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