WKÖ-Pulker: Freiwillige Herkunftskennzeichnung in der Gastronomie weiter ausbauen

Keine zusätzlichen Belastungen für die von der Krise schwer getroffenen Gastronomiebetriebe durch gesetzlich verpflichtende Maßnahmen

Wien (OTS) „Eine Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln in der Gastronomie kann nur auf Freiwilligkeit beruhen“, kommentiert Mario Pulker, Obmann des Fachverbandes Gastronomie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), die aktuelle Diskussion um eine Ausweitung der Herkunftskennzeichnung. „Wir haben ausgesprochen gute Erfahrungen mit freiwilligen Modellen der Herkunftssicherung gemacht – in Betrieben quer durch alle Preissegmente. Ein Beispiel dafür ist etwa das Netzwerk Kulinarik, das die Kooperation zwischen Erzeugern, Direktvermarktern und Gastonomen ausbauen soll und für teilnehmende Betriebe ein kontrolliertes System der Herkunfts-und Qualitätssicherung vorsieht. Eine Ausweitung des Angebotes der heimischen Landwirtschaft wird zweifelsohne zu einer besseren Zugänglichkeit von Rohstoffen für die heimische Gastronomie führen.“ Gerade in der gegenwärtig schwierigen Situation der Branche, die enorm von der Corona-Krise getroffen ist, sei es nicht zielführend, verpflichtende Maßnahmen zu fordern, die unweigerlich zu weiteren administrativen Belastungen für die Betriebe führen würden, zeigt sich der Branchensprecher überzeugt.

Auch die von den Befürwortern einer gesetzlichen Verpflichtung immer wieder ins Spiel gebrachte Herkunftskennzeichnung in der Schweiz bringt de facto kaum eine Verbesserung der Transparenz. Bezieht dort nämlich der Gastwirt seine Produkte aus mehreren Herkunftsländern, was in der Regel der Fall sein wird, ist auch die Angabe mehrerer Herkunftsländer zulässig. Dann steht etwa auf der Speisekarte: „Unser Rindfleisch beziehen wir aus der Schweiz, aus der EU, aus Argentinien oder USA“.

Eine gesetzlich verpflichtende Herkunftskennzeichnung für die Gastronomie gibt es in keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union. Ein nationaler Alleingang Österreichs ist hier auch nicht zielführend und verbessert weder die Sicherheit der Lebensmittel, noch das Tierwohl. Pulker: „Die Herkunft allein sagt nichts darüber aus, wie ein Tier gehalten oder Lebensmittel produziert werden. Zu Lebensmittelsicherheit und Tierhaltung gibt es in der EU harmonisierte Vorschriften. Entscheidend ist, dass diese Regeln auch in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen gehandhabt und kontrolliert werden“, unterstreicht Pulker abschließend. (PWK276/ES)

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