WKÖ-Vizepräsident Roth: Diesel-Urteil des deutschen Bundesverwaltungsgerichts ist kein Freibrief für Verbote

Situation in Österreich ist unterschiedlich - Förderung von Forschung und Entwicklung ein Gebot der Stunde, um nachhaltige Mobilität zu forcieren

Wien (OTS) - Das heute bekannt gewordene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig ist aus Sicht der österreichischen Wirtschaft „kein Freibrief, um die Benützung von Diesel-PKW in deutschen Städten zu verbieten“, betont Jürgen Roth, Vizepräsident der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Das Gericht folgt der Rechtsauffassung von Städten und Bundesländern nicht. Derartige Regelungen könnten nur bundeseinheitlich getroffen werden. Die nunmehr für zuständig erklärten Städte müssten aber das Verhältnismäßigkeitsprinzip beachten, Verbote wären nur „ausnahmsweise“ möglich. Und: Die Erwerbstätigkeit der Menschen dürfe nicht unverhältnismäßig behindert werden, lässt sich aus der Mitteilung des Gerichts schließen.

 „Die Situation in Österreich ist insofern grundverschieden, als die Stickoxidbelastungen deutlich geringer sind“, streicht Roth hervor. „Überschreitungen kommen punktuell, aber nicht flächendeckend vor.“ Überdies hat die Bevölkerung in Österreich Fahrverbotszonen mit klarer Mehrheit abgelehnt, sodass die Länder von diesem umstrittenen Instrument Abstand nahmen.

 Zu den wirksamsten Maßnahmen zur weiteren Absenkung der Stickoxidbelastung zählen aus Sicht der Wirtschaft die Fortsetzung der thermischen Gebäudesanierung und der Ausbau öffentlicher Verkehrsmittel. Die Infrastrukturen für emissionsfreie Antriebsformen müssten erst aufgebaut werden. Ihr Anteil liegt bei den Neuzulassungen bei 1,5 Prozent. Hier sind die Engpässe bei der Ladeinfrastruktur der Hemmschuh. „Österreichische Unternehmen zählen in vielen Segmenten der nachhaltigen Mobilität zu den weltweiten Technologievorreitern, daher ist auch die F&E-Förderung ein Gebot der Stunde“, so Roth abschließend. (PWK127/SR)

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